Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-09-19
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Sie entschuldigen, Herr Präsident, dass ich mich noch einmal zu Wort melde. Nachher werde ich nicht mehr votieren.
Ich bin dankbar, dass der Bundesrat bereit ist, meine Motion entgegenzunehmen. Ich werde kurz noch einige wenige Bemerkungen dazu machen. Wir sind uns alle einig: Die Finanzierung der Kosten der Langzeitpflege stellt eine grosse Herausforderung für unsere Gesellschaft dar. Die Neugestaltung der Pflegefinanzierung, die wir eben beraten haben, hat dies deutlich gezeigt. Das liegt unter anderem daran, dass die Bedürfnisse älterer Menschen sehr unterschiedlich sind. Menschen altern so, wie sie gelebt haben. Im Alter verändert sich das Verhalten nicht entscheidend.
Die Pflegebedürftigkeit bzw. das Alter, in dem man pflegeabhängig ist, hat sich im Vergleich zu demjenigen der Ende des 19. Jahrhunderts Geborenen weit nach oben verschoben. Aber längst nicht alle Menschen über achtzig sind pflegebedürftig und leben in entsprechenden Heimen. Im Gegenteil: Nur ein Fünftel stirbt in Alters- und Pflegeheimen, vier Fünftel leben bis zu ihrem Tod zu Hause - zahlreiche noch sehr selbstständig, während andere auf Mahlzeitendienste, Haushaltshilfe oder eben pflegende Angehörige angewiesen sind. Obwohl die zur Debatte stehenden Pflegekosten nur einen Fünftel der älteren Menschen betreffen, stellen diese nicht zuletzt für den Mittelstand ein ungesichertes und oft als ungerecht empfundenes Feld dar. Wer dank eines geregelten Einkommens private Ersparnisse angelegt hat, wird vom heutigen System alles andere als belohnt. Es ist eben so, dass viele es als ungerecht empfinden, wenn sie jahrelang gearbeitet haben und dann nicht genügend Geld vorhanden ist, wenn im Alter Pflege beansprucht werden muss.
Deswegen bin ich der Meinung, dass diejenigen, denen es möglich ist, die Möglichkeit haben sollen, über eine Säule 3c Gelder für das Alter zur Seite zu legen. Es sind Gelder, die [PAGE 662] nur dann - und das ist wesentlich - zur Verwendung kommen, wenn diese Leute auch wirklich pflegebedürftig sind. Sie legen diese Gelder dann zur Seite, wenn die Kinder aus dem Haus sind, wenn sie die Möglichkeit haben, sich ein Guthaben für die Pflege anzusparen. Da das während einer Beitragszeit von 22 Jahren anzusparende Guthaben auf 200 000 Franken plafoniert werden soll, stellen sich hier weder unüberwindbare finanzielle Hürden, noch öffnen sich Steuerschlupflöcher.
Ich bin dem Bundesrat dankbar dafür, dass er das Modell vertieft prüfen will. Er ist bereit, abzuklären, was für Auswirkungen das Anliegen hat. Er will detailliert prüfen und dann entsprechend dem Parlament eine Botschaft vorlegen. Mir ist es nicht möglich, abzuklären, was das für Auswirkungen hat.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie im Sinne des Gesagten diese Motion annehmen.