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Frick Bruno · Ständerat · 2006-09-19

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19

Wortprotokoll

Bei der Behandlung des Bundesgesetzes über die Biersteuer sind zwei Differenzen geblieben, die wir nun frühmorgens ausräumen wollen, sodass uns der Appetit bis am Mittag wieder gegeben ist.

In Artikel 1 Absatz 2 hat der Nationalrat einen Bemessungsgrundsatz eingeführt. Er schreibt nämlich: "Er beachtet dabei die Bedürfnisse des Jugend- und Gesundheitsschutzes." Das heisst, die Steuer ist so zu bemessen, dass sie dem Jugend- und Gesundheitsschutz Rechnung trägt. Nun steht das nach Auffassung der Kommissionsmehrheit in verschiedener Hinsicht im Widerspruch zum Verfassungsauftrag. Die Biersteuer ist eine Verbrauchssteuer mit Fiskalcharakter. Der Ertrag fliesst ohne Zweckbindung in die Bundeskasse. Der Verbrauch allein soll einfach besteuert werden. Wollte man Einfluss auf das Verhalten der Konsumenten nehmen, müsste die Biersteuer vier- bis fünfmal so hoch sein wie heute, nämlich nicht 20 Rappen pro Liter, sondern mindestens 1 Franken - oder gar 2 Franken. Es bräuchte also eine fünf- bis zehnfache Erhöhung.

Wenn wir nun diesen Satz einfügen, ist auch der längerfristige Auftrag gegeben, die Biersteuer massiv zu erhöhen. Offensichtlich will heute niemand eine höhere Steuer, aber Absatz 2 gibt den Hebel für künftige Begehren, die Steuer massiv zu erhöhen. Die Begehren müssen aufgrund von Absatz 2 kommen, weil es nun der Gesetzesauftrag wäre - es wäre zwar gegen die Verfassung, aber doch im Gesetz -, die Biersteuer massiv zu erhöhen.

Das kann nicht Sinn einer sorgfältigen Gesetzgebung sein. Schreiben wir in das Gesetz, was wir wollen, und was wir in das Gesetz schreiben, das sollen wir auch tun! Absatz 2 ist ein deklaratorisches Feigenblatt, das bei weitem nicht deckt, was es verbergen soll. Wenn wir bloss deklarieren, wir seien für den Jugendschutz, dann tun wir mit dieser Bestimmung nichts, gar nichts. Wenn wir aber mit einer Alkoholsteuer tatsächlich den Jugendschutz einführen wollen, dann müssten wir es für alle Alkoholika tun.

Ich darf Sie daran erinnern, dass es auch unser Rat war, der vor wenigen Jahren die Steuer auf gebrannten Wassern, auf Schnäpsen, massiv gesenkt hat. Nun wollen wir bei einer einzelnen Steuer, die eine Verbrauchssteuer ist, den Jugendschutz deklamieren, aber ihn gar nicht ernsthaft einführen. Nehmen wir den Jugendschutz dort an die Hand, wo er tatsächlich wirkt, und das wäre der Fall mit einer separaten Präventionsabgabe auf Alkoholika, der aber alle Alkoholika unterliegen müssten. Wenn wir bloss hier einen Absatz 2 einfügen, dann heisst das, dass wir längerfristig allein bei der Biersteuer schrauben wollen, um einen Schutz der Jugend zu erzielen, den wir aber gar nicht auf diesem Weg erreichen können.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, den Zusatz des Nationalrates abzulehnen.