Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-09-19
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Absatz 1 besagt, dass die Beiträge an die Pflegeleistungen so festgesetzt werden, dass die Kostenneutralität beim Übergang gewahrt ist. Durch die gesamtschweizerische Festlegung der Beiträge werden in einzelnen Kantonen die Versicherer die Beiträge nach unten anpassen können, in anderen vielleicht nach oben. Die Zahl 200X, die Sie in diesem Antrag vorfinden, macht deutlich, dass heute noch nicht absehbar ist, wann das Gesetz in Kraft treten wird. Sollte das Gesetz zum Beispiel im Jahr 2008 in Kraft treten, würde bei der Berechnung der Beiträge auf die Vergütungen von 2006 abgestellt. Da ein Systemwechsel vorgesehen ist, ist eine Übergangsregelung vorzusehen, die einen gewissen Spielraum lässt; deshalb auch die Regelung, dass der Bundesrat Anpassungen vorsehen kann, wenn der Systemwechsel in den Kantonen nicht im ersten Jahr erfolgen kann, sondern etwas länger dauert.
Absatz 2 besagt, dass die geltenden Tarife und Tarifverträge innert drei Jahren anzupassen sind. Die Angleichung wird von den Kantonsregierungen bestimmt.