Fetz Anita · Ständerat · 2006-09-19
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Es ist unbestritten, dass wir die Pflegefinanzierung neu regeln müssen. Der Zustand war schon vor der Einfrierung der Pflegetarife unbefriedigend. Dieser Zustand sollte ja nicht ewig dauern. Diese Vorlage reiht sich in die laufenden Revisionen des Krankenversicherungsgesetzes ein. Wie Sie wissen, stiess der erste bundesrätliche Entwurf mit der völlig unpraktischen Unterteilung in zwei Pflegearten auf grossen Widerstand. Die Kommission hat diese Unterteilung aufgehoben und legt Ihnen nun einen Entwurf vor, der sich von der bundesrätlichen Botschaft entfernt hat und aus meiner Sicht einige Verbesserungen bringt, der jedoch - das werden wir Ihnen in der Detailberatung beantragen - auch noch verbessert werden muss, damit er nicht einseitig auf Kosten der Pflegebedürftigen geht.
Ich möchte zuerst zwei grundsätzliche Bemerkungen machen. Zum einen geht in der Öffentlichkeit das Schreckgespenst einer alternden Gesellschaft um. Wir alle wollen alt werden. Alt sein ist dann nochmals eine andere Sache. Eine Alterung der Gesellschaft muss aber meiner Meinung nach kein Schrecken sein, denn alt sein heisst vor allem heute nicht mehr automatisch, pflegebedürftig zu sein. Heute sind ältere Menschen im Durchschnitt in einem besseren Gesundheitszustand, als das früher der Fall war. Wir leben nicht nur länger, sondern haben im Alter auch eine längere behinderungsfreie Lebenszeit vor uns. Ich sage das deshalb, weil man bei "Pflege" rasch nur an ältere Menschen denkt. Doch die Realität sieht auch hier differenzierter aus. Es gibt eben auch Junge, die auf Pflege angewiesen sind, und Chronischkranke, die von jung auf lebenslang auf Pflege angewiesen sind. Ich sage das auch deshalb, weil die Vorlage dem Grundsatz folgt, die Belastung der Krankenversicherung bei der Pflege zu begrenzen und damit eben die Kosten zu einem guten Teil - die Mehrheit spricht von 20 Prozent - auf die Pflegebedürftigen selbst zu verschieben.
Wir müssen hier achtgeben, dass wir nicht nur ältere Pflegebedürftige vor Augen haben, weil die im Bedarfsfall ja auch Ergänzungsleistungen oder auch Hilflosenentschädigung beantragen können. Das können Jüngere nicht, sie werden dann praktisch automatisch sozialhilfeabhängig, und das sollte eigentlich nicht das Ziel unserer Revision sein.
Meine zweite Bemerkung hat mit der Übernahme der Pflegekosten zu tun. Ich denke, wir sind uns alle einig: Pflegebedürftigkeit sollte kein Risiko sein, das Junge oder Alte in die Fürsorge treibt. Das hat einen Zusammenhang mit Artikel 25a KVG. Es ist für Pflegebedürftige ein grosser Unterschied, ob sich die Krankenversicherung mit einem Beitrag an den Kosten von ärztlich verordneten Pflegeleistungen beteiligt oder ob die Versicherung bei einer akuten Krankheit einmal pro Kalenderjahr die Kosten der ambulant durchgeführten Pflege zu übernehmen hat. Dieser Unterschied ist sogar sehr gross.
Bisher hätte ja die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) für die Pflegeleistungen aufkommen müssen, das vergisst man immer. Die Einfrierung der Pflegetarife hat dann aber dazu geführt, dass eine Deckungslücke entstanden ist, die zum Teil auf die Versicherten abgeschoben worden ist. Zurzeit laufen noch einige Prozesse, die klären werden, wie gerechtfertigt das war. Auf jeden Fall beträgt diese Deckungslücke heute doch 45 Prozent - das ist eine Menge. Ich habe nichts dagegen, dass sich Pflegebedürftige an den Kosten beteiligen, überhaupt nicht. Doch ist hier auch bisher mit der Übernahme von Leistungskosten über Franchise und Selbstbehalt einiges angefallen. Es darf nicht dazu führen, dass wir jetzt im Übergang sozusagen, nach der Einfrierung der Tarife, die ganzen Mehrkosten inklusive der Deckungslücke einfach auf die Pflegebedürftigen selbst übertragen. Das werde ich entschieden ablehnen und entsprechend auch den Minderheitsantrag unterstützen, der die Begrenzung des Anteils an den OKP-Kosten verlangt.
Es trifft auch nicht nur Pflegebedürftige selbst, wenn wir diesen Teil der Vorlage nicht korrigieren, sondern es trifft letztendlich vor allem auch die Kantone. Letztlich wird diese Regelung nämlich über Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe die öffentliche Hand sowieso mehr belasten.
Zum Schluss noch ein Wort zur Krankenversicherung generell: Das Kerngeschäft des KVG ist es ja, das Krankheitsrisiko zu versichern; es heisst ja schliesslich Krankenversicherungsgesetz. Es ist nicht einsichtig, weshalb ausgerechnet die krankheitsbedingte Pflege, also jene bei einer akuten Erkrankung, nur anteilsmässig und nicht ganz übernommen werden soll. Die entsprechenden Mehrkosten wären nicht astronomisch, könnten aber innerhalb des gesamten Gesundheitssystems auf der Spitalebene entlastend wirken. Denn man darf nicht verdrängen, dass hier ein Anreiz entsteht, Pflegebedürftige ins Spital zu geben, um diese Belastung auszuschliessen. Wir alle wissen, dass die Pflege zu Hause viel günstiger, sogar sehr viel günstiger ist als ein Spitalaufenthalt. Ich bin der Meinung, dass die Vorlage eine solide Grundlage ist, auf die wir gut bauen können. Korrigieren müssen wir eindeutig noch - dazu werden Ihnen dann noch Minderheitsanträge begründet werden - zugunsten der Pflegebedürftigen, insbesondere der Chronischkranken, und zugunsten der Kantone und Gemeinden.
In diesem Sinne bin ich für Eintreten.