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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-10-03

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-10-03

Wortprotokoll

Leider kann ich jetzt keinen verbindlichen Terminplan geben. Ich kann aber doch noch ein paar Bemerkungen dazu machen. Tatsächlich ist es gemäss Artikel 71 des Steuerharmonisierungsgesetzes nötig, dass in der Schweiz mit der Zeit einheitliche Formulare geschaffen werden. Für juristische Personen ist das heute schon zu einem grossen Teil realisiert. Bei den natürlichen Personen ist es noch nicht erreicht, und zwar vor allem deshalb, weil die Steuerharmonisierung noch nicht genügend weit fortgeschritten ist. Allerdings gehen wir hier Schritt für Schritt weiter, z. B. mit der Vereinheitlichung der zeitlichen Bemessung. Auf Anfang des Jahres 2001 werden die meisten Kantone - ich glaube alle bis auf drei - auf das System der einjährigen Postnumerando-Besteuerung umgestellt haben. Das ist natürlich ein grosser Schritt nach vorn.

Bei der formellen Harmonisierung der Steuerbemessungsgrundlagen bleibt aber noch einiges zu tun. Wie die Interpellantin gesagt hat, ist es eine Aufgabe von Bund und Kantonen, diese Formulare zu vereinheitlichen. Bereits Anfang 1998 wurden den Kantonen von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren vereinheitlichte Steuerformulare - Mustersteuerformulare - unterbreitet. Die Kantone müssen jetzt aber den gesamten Prozess der formellen Harmonisierung noch fortsetzen und vervollständigen. Die Vereinheitlichung der Steuerformulare ist dann eigentlich der logische letzte Schritt, der vorher so gar nicht möglich ist.

Bei der Vereinfachung der Veranlagungsverfahren für die direkten Steuern im internationalen Verhältnis (Botschaft 00.045) haben Sie heute Morgen einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Sie haben beschlossen, dass Personen mit Steuerpflichten in verschiedenen Kantonen nur noch eine Steuererklärung einreichen müssen, die dann auch von den anderen Kantonen angefordert werden kann. Sie haben beschlossen, dass auch bei einem Wohnsitzwechsel nur noch eine Steuererklärung abzugeben ist, nämlich dort, wo die steuerpflichtige Person am Schluss der Steuerperiode ihren Wohnsitz hat. Das sind ganz wesentliche Schritte, die fast wichtiger sind als das Formular selber.

In der Interpellation wird auch die elektronische Steuererklärung erwähnt; auch diese ist natürlich Sache der Kantone: Man prüft zurzeit in allen Kantonen die Möglichkeit, Steuererklärung und Beilagen in elektronischer Form einzureichen. Auf Beginn der Steuerperiode 1999/2000 haben schon neun Kantone Programme entwickelt, die es den natürlichen Personen ermöglichen, die Steuererklärung elektronisch auszufüllen.

Alle Kantone beabsichtigen kurz- und mittelfristig, hier einen Schritt zu machen. Aber es braucht noch eine gewisse Zeit und vor allem - wie das auch beim Bund ist, wir haben nicht beliebig viele Ressourcen - personelle und finanzielle Kapazitäten; solche Kapazitäten stehen nicht unbeschränkt zur Verfügung.

Aber ich glaube nicht, dass man sagen kann, es gebe bei den Kantonen Widerstand gegen dieses Formular. Es ist jetzt wichtig, dass die Vereinheitlichungen ab nächstem Jahr kommen. Dann, so glaube ich, wird man auch den nächsten Schritt vollziehen können. Ich hoffe sogar, dass die drei Kantone, die diesen Schritt noch nicht getan haben, diesen auch noch tun, damit wir endlich schweizweit dieses ökonomisch einzig sinnvolle Verfahren der Gegenwartsbesteuerung haben.