Maissen Theo · Ständerat · 2006-09-19
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir vorerst als Einwohner und Bürger der Region Surselva, wo die Herbstsession stattfindet, dass ich mich bei Ihnen nach Ihrem Wohlbefinden erkundige. Ich hoffe, Sie fühlen sich in dieser Region wohl. Nun ist es aber so, dass es nicht die Aufgabe der Politiker sein sollte, sich zuerst um das eigene Wohlbefinden zu kümmern, sondern um das Wohlbefinden des Volkes und vor allem um das Wohlbefinden derjenigen, welche Hilfe und Pflege nötig haben - und damit sind wir mitten im Thema. Vielleicht noch kurz zu meiner Interessenbindung: Ich habe mich in dieser Region und im Kanton bereits vor dreissig Jahren für den Ausbau der spitalexternen Pflege und Betreuung eingesetzt. Es ist mir ein Anliegen, dass das, was auf diesen Stufen erarbeitet worden ist, in Zukunft mindestens Bestand hat respektive noch verbessert werden kann.
Ganz kurz zur Ausgangslage: Für die Pflege von kranken und pflegebedürftigen Mitmenschen bietet das heutige Gesundheitssystem verschiedene Angebote unterschiedlicher Leistungserbringer an. Nun ist es die Aufgabe, dieses System so auszugestalten, dass die Gesamtleistung des Systems möglichst kostengünstig ist. Es ist eine Art von Subsidiaritätsprinzip, das so funktionieren sollte: Es sollte immer jenes Angebot ausgewählt werden, das für einen bestimmten Bedarf die tiefsten Kosten hat. Um das in einem komplexen Gesamtsystem zu erreichen, braucht es eine langfristige Strategie. Man muss in diesem System auch die innere Dynamik verstehen und hier vor allem mit einbeziehen, dass es eine demografische Entwicklung gibt, die das System beeinflusst.
Der Vorschlag der Kommission lässt mindestens teilweise diese erwähnten Zusammenhänge ausser Acht. Es wird die Folge sein, dass die Spitex-Dienste für die Bezüger mittelfristig so teuer werden, dass weite Kreise - vor allem auch aus dem Mittelstand - diese Dienste nicht mehr benutzen können, weil sie unerschwinglich geworden sind. Das ist das Kernproblem. Dieses Kernproblem bestätigt die Präsidentin der Kommission, unsere Kollegin Erika Forster. Sie hat im "Brennpunkt Gesundheitspolitik" (02/2006), der Publikation von Santésuisse, zu einer Frage bezüglich der Pflegefinanzierung nämlich Folgendes gesagt: "Und die fast wichtigste Frage: Wer bezahlt den Teil, der nicht von der Krankenversicherung gedeckt ist? Es darf nicht sein, dass die Patientinnen und Patienten immer mehr bezahlen." Die Konsequenz ist, dass die Pflegebedürftigen, die sich die Spitex-Dienste nicht mehr leisten können, die stationären Leistungen beanspruchen, und die sind innerhalb des Systems teurer.
Es kommt dazu, und das ist ein wichtiger Zusammenhang bei den Spitex-Diensten, dass die sogenannte informelle Pflege - das ist die Pflege, welche die Angehörigen selber leisten - mit den Spitex-Diensten verknüpft ist. Wenn die Spitex-Dienste nicht mehr oder weniger benutzt werden können, geht automatisch auch die informelle Pflege, welche die Öffentlichkeit und die Versicherer nichts kostet, zurück. Ich erinnere Sie daran, dass es in der Botschaft des Bundesrates auf Seite 2051 heisst, dass nach einer Untersuchung im Jahre 2000 Leistungen von 1,2 Milliarden Franken oder 20 Prozent der Pflegekosten durch diese informellen Pflegedienste erbracht wurden. Diese sind oftmals nur möglich, wenn die Spitex-Dienste funktionieren und auch bezahlbar sind. Dieser Zusammenhang ist wichtig und ist in den bisherigen Diskussionen offenbar zu wenig berücksichtigt worden. [PAGE 648]
Falsch ist in diesem Zusammenhang nach meiner Meinung - und ich habe den entsprechenden Antrag im Bewusstsein gestellt, dass man das bereits gestrichen hat, aber man muss es wieder einfügen - die Streichung der Beiträge bei den teilstationären Einrichtungen. Ich gehe davon aus, dass damit für die Entlastung der Angehörigen ein wichtiger Teil miterreicht werden könnte, um die Kosten möglichst tief zu halten.
Die Folge des Vorgehens der Kommission ist ganz klar: Man fördert bzw. erzwingt mehr Heimeintritte.
Bezüglich der Kosten der Spitex-Dienste - das wird immer wieder übertrieben dargestellt - wird behauptet, diese hätten einen überproportionalen Zuwachs gehabt. In der öffentlichen Statistik, im Statistischen Jahrbuch, kann man nachlesen, dass 1995 das Total der Kosten des Gesundheitswesens rund 36 Milliarden Franken betrug; dieses stieg dann bis zum Jahr 2003 auf 50 Milliarden Franken. Die Spitex-Dienste machten 1995 davon rund 700 Millionen Franken oder 1,94 Prozent und im Jahr 2003 rund 1,031 Milliarden Franken oder 2,07 Prozent aus. Das bedeutet also eine Steigerung um 0,13 Prozentpunkte. Statistisch gesehen ist das im Bereich der Zufälligkeit und nicht systemimmanent. Wir müssen verhindern, dass Spitex-Dienste zu einem Luxusgut werden. Nach dem Konzept der Kommission wird es möglich sein, dass die Deckungslücke, die erwähnt wurde und die heute 45 Prozent beträgt, ganz auf die Leistungsbezüger überwälzt wird, was für viele Betroffene nicht tragbar sein wird. Das Schlimme daran ist, dass die Deckungslücke in Zukunft noch grösser werden kann, weil eine regelmässige Anpassung der Beiträge an die Kostenentwicklung nicht vorgesehen ist.
Ferner ist Folgendes zu beachten: Eine Abfederung durch die Ergänzungsleistungen (EL) ist für breite Kreise nicht möglich oder bringt ihnen nichts, weil vor allem dort, wo selbstbewohntes Wohneigentum vorhanden ist, ein EL-Bezug weitgehend verhindert ist. Es gibt auch pflegebedürftige Menschen vor dem AHV-Alter, die in der Regel auch keinen EL-Bezug geltend machen können. Die Folge ist - noch einmal zusammengefasst -: Die Spitex würde so für viele Pflegebedürftige unbezahlbar. Ohne oder mit weniger Spitex haben wir aber eine grosse Belastung der Angehörigen. Die Belastung wird zu gross, sodass zusätzliche Heimeintritte dann die Folge sind.
Der Vorschlag der Kommission hinsichtlich des Gesamtsystems ist aus meiner Sicht ein Eigengoal, weil in der längerfristigen Dynamik die Kosten steigen werden, da das System nicht optimal ausgenutzt wird. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 25a Absatz 1bis und ebenso bei Artikel 25a Absatz 4 der Minderheit zuzustimmen.
Ein weiterer problematischer Punkt, den ich erwähnen möchte, der hier aber nicht behandelt werden kann - wir können keine Kommissionssitzung machen -, der aber im Zweitrat angeschaut werden sollte: Die Mehrheit der Kommission schlägt bei Artikel 25a Absatz 3 vor, dass der Bundesrat den Frankenbetrag festlegt, welchen die Krankenversicherung an Pflegekosten zu leisten habe. Dieser Antrag der Mehrheit ist in zweifacher Hinsicht äusserst problematisch. Erstens wird hier die Kompetenz an den Bundesrat delegiert, die Bestimmung der Eckwerte der Pflegefinanzierung wird ihm übergeben und damit der parlamentarischen Kontrolle entzogen. Das Zweite, das als Problem anzusehen ist, ist die Frage - die durch den Nationalrat zu überprüfen sein wird -, ob es grundsätzlich richtig ist, diese Finanzierung in Franken festzulegen. Ich finde das Modell der Gesundheitsdirektorenkonferenz, welche eine prozentuale Festlegung der Pflegebeiträge auf der Basis von Vollkostenrechnung und Referenzgrössen vorgeschlagen hat, eine entschieden bessere Lösung.
Vergessen wir nicht: Beim Abstimmungskampf zum neuen KVG wurde das Versprechen abgegeben, dass mit dem neuen KVG die Pflegefinanzierung geregelt werde. Viele haben dem KVG zugestimmt, im Glauben daran, dass dem so sei - auch ich, ich war damals noch nicht im Ständerat, sondern habe dem KVG als gewöhnlicher Stimmbürger zugestimmt. Wir dürfen all jene, welche auch diesen Glauben hatten, nicht enttäuschen.
Ich bin zwar für Eintreten, ich habe aber die Erwartung, dass Sie einzelnen Minderheitsanträgen zustimmen und vor allem dass der Nationalrat unsere Arbeit noch einmal gründlich hinterfragt.