Schiesser Fritz · Ständerat · 2006-09-19
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
"J'avoue avoir beaucoup de difficultés à saisir les répercussions financières des décisions prises par la commission." Ich zitiere hier meine Kollegin Christiane Langenberger. Und mit diesem Satz hat sie auch für mich gesprochen. Ich muss Ihnen ganz offen gestehen, auch als Präsident der Spezialkommission NFA2 habe ich das Finanzierungssystem und insbesondere die Auswirkungen - die kurzfristigen Auswirkungen, ich spreche nicht von den mittel- und langfristigen Auswirkungen - noch nicht ganz begriffen. Meine Funktion als Präsident der Spezialkommission NFA2 ist es denn auch, die mich bewegt, hier ganz kurz etwas zu sagen.
In der Botschaft des Bundesrates werden auf Seite 2084 die finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone unter Berücksichtigung des NFA dargestellt. Bei einer Annahme einer Entlastung von 100 Millionen bei der Sozialhilfe ergeben sich für die Kantone Mehraufwendungen von 136 Millionen Franken. Der Bundesrat schreibt: "Im Spitex-Bereich geht die Verantwortung weitestgehend auf die Kantone über. Sämtliche finanziellen Belastungen und Entlastungen werden in der NFA-Globalbilanz kompensiert, sodass die Aufgabenentflechtung für den Bund und die Gesamtheit der Kantone haushaltneutral ausfällt." Das bedeutet nichts anderes, als dass es innerhalb der Globalbilanz - weil ja dieses Geschäft zusammen mit dem NFA2 in Kraft treten soll und muss - eine Verschiebung gibt, falls Sie beim Ergänzungsleistungsgesetz bei Artikel 3c der Mehrheit folgen. Damit habe ich den Hinweis darauf gemacht, dass ich Sie bitten möchte, bei der ganzen Abstimmung immer im Hinterkopf zu behalten, welches die effektiven Auswirkungen auf die Globalbilanz bei dem NFA sein könnten. Ich bitte Sie also, diesen Gesichtspunkt bei der Entscheidung im Rahmen des Ergänzungsleistungsgesetzes nicht ganz ausser Acht zu lassen.
Gestatten Sie mir noch eine zweite Bemerkung: Ich glaube, es war Herr Schwaller, der dargelegt hat, dass die gleichen Beträge ausgegeben werden sollen wie heute. Ich zitiere etwas verkürzt. Wir haben also auf der einen Seite die Krankenversicherer, dann haben wir die Pflegebedürftigen, wir haben die Kantone, wir haben die öffentliche Hand - ich spreche von der öffentlichen Hand unter Einbezug der Gemeinden, namentlich wenn es um Sozialhilfe geht. Nun sehen wir nach der bundesrätlichen Aufstellung, dass allenfalls bei der Sozialhilfe eine Entlastung entstehen könnte; das hängt dann aber davon ab, wie letztlich innerhalb eines Kantons die Lasten zwischen Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe - aufgrund der Regelung des Kantons - verteilt werden. Irgendjemand wird die steigenden Kosten in der Pflegeversicherung tragen müssen, wenn wir die Krankenversicherung nicht zusätzlich belasten können und wollen. Um diesen Kompromiss ringen wir. Ich bestreite den Kompromiss nicht, den die Kommission vorlegt; ich hätte nichts Besseres anzubieten. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass der Kuchen - es ist kein schmackhafter Kuchen - dann, wenn er grösser wird, irgendjemandem zugeteilt wird, der ihn dann wohl oder übel essen muss. Ich glaube, das ist die Realität, die wir hier darlegen. Wir dürfen uns nicht der Idee hingeben, wir hätten mit dieser Vorlage ein Problem mehr oder weniger gelöst; das hat Herr Stähelin sehr gut dargelegt. Wir haben das Problem für den Moment vielleicht geregelt, aber gelöst haben wir es nicht.
Ich bitte Sie also, wie ich gesagt habe, bei der Entscheidung in der Detailberatung die Anliegen des NFA nicht ausser Acht zu lassen. Wir werden voraussichtlich bereits am nächsten Donnerstag in der Kommission die Gelegenheit haben, die Auswirkungen dieses Entscheides, den Sie heute fällen, zu diskutieren und dann darüber zu beratschlagen, zu [PAGE 649] wessen Lasten Verschiebungen innerhalb der Globalbilanz gehen.
Ich bin selbstverständlich für Eintreten, weil ich, wie ich gesagt habe, nichts Besseres anzubieten habe.