preparatory:AB 67868
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Wir haben hier bei der Frage der Mitberücksichtigung des Aufenthaltes in einer teilstationären Einrichtung das Problem, dass wir die verschiedenen Teile des Systems, das Schnittstellen hat, getrennt behandelt haben. Wir haben vorerst die Spitalfinanzierung behandelt, und jetzt behandeln wir die Pflegefinanzierung. Bei der Spitalfinanzierung hat man bei teilstationären Einrichtungen auf eine weitere Unterstützung verzichtet.
Jetzt kann man sich fragen, ob es gerechtfertigt ist, auf diesen Punkt zurückzukommen. Ich denke, wir behandeln hier die Pflegefinanzierung, und die Frage, ob man den Aufenthalt in einer teilstationären Einrichtung mit Beiträgen unterstützen soll oder nicht, hängt in erster Linie mit der Pflegefinanzierung zusammen. Darum ist es gerechtfertigt, diese Thematik hier noch einmal aufzugreifen.
Es geht darum, dass pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden, zur Entlastung dieser Angehörigen zeitweise in eine teilstationäre Einrichtung gehen können. Es wird zum Teil eingewendet, man könne den Begriff "teilstationäre Einrichtung" nicht definieren. Natürlich kann man ihn definieren. Es ist heute Praxis, dass man z. B. in Pflegeheimen sogenannte Ferienbetten zur Verfügung stellt, sodass dort vorübergehend solche Leute aufgenommen werden können. Wenn wir das nicht machen, wird es dazu kommen, dass Angehörige, welche bereit wären, jemanden zu Hause zu pflegen - ohne Kosten für die Öffentlichkeit -, das nicht mehr machen können. Sie müssen die pflegebedürftigen Personen dann in einem Heim pflegen lassen - ganzzeitig, was mehr Kosten verursacht.
Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal erwähnen, was die informelle Pflege der Angehörigen bringt. Nach den Untersuchungen, die ich beim Eintreten erwähnt habe, werden damit jährlich 1,2 Milliarden Franken bzw. 20 Prozent der Pflegekosten eingespart. Wenn wir bei den teilstationären Einrichtungen keine Angebote machen, riskieren wir, dass wir einen wesentlichen Teil dieser Kosteneinsparungen verlieren. Vom Gesundheitswesen her kommt noch ein zweiter Aspekt dazu. Wenn wir den Angehörigen, die jemanden pflegen und zeitweise vielleicht Tag und Nacht damit belastet sind, nicht die Möglichkeit geben, sich zeitlich entlasten zu lassen, werden auch sie gesundheitliche Belastungen haben und allenfalls daran erkranken. Das brächte zusätzliche Kosten für das Gesundheitssystem.
Deshalb ersuche ich Sie, obwohl wir ja die Spitalfinanzierung geregelt haben, diese Streichung hier rückgängig zu machen, damit der Nationalrat das auch noch einmal prüfen kann.