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Lauri Hans · Ständerat · 2006-09-20

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-20

Wortprotokoll

Im Februar 2003 haben wir dieses Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung beschlossen. Ich mag mich noch gut an die mit dieser Vorlage verbundene Diskussion in unserem Rat erinnern. Die allgemeine Meinung war, dass man diesem Impulsprogramm eine Chance geben müsse, obwohl es sich in völlig klarer Weise um eine Aufgabe der Kantone handle. Es brauche gegenüber den Kantonen diese Initialzündung. Nach Ablauf der acht Jahre müssten die Kantone dann aber in der Lage sein, die in der Impulsphase aufgebauten Strukturen selbst weiterzuführen. Ich gehörte damals zur Gruppe der Ratsmitglieder, die befürchteten, es werde nicht ein Impulsprogramm, sondern eine neue, nachhaltig wirkende Bundesaufgabe und -ausgabe initiiert. Heute stehe ich selbstverständlich zum damals beschlossenen Gesetz, bin allerdings immer noch der festen Überzeugung, es gehe um eine kantonale Aufgabe, der Bund dürfe sich also nur in einer Anfangsphase an der Finanzierung beteiligen.

Die von uns, dem Volk und den Ständen in der Zwischenzeit gutgeheissenen Grundsätze des NFA bestätigen die damalige Meinung: Es geht um eine kantonale Aufgabe. Gleich sieht es der Bundesrat in zutreffender Art und Weise in seiner Botschaft, wenn er schreibt, es gehe darum, das Programm jetzt angemessen weiterzuführen und abzuschliessen. Die Betonung liegt für mich auf dem Wort "abzuschliessen". Gleicher Auffassung sind offenbar auch die Kantone. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) führt gegenwärtig eine Vernehmlassung zu einem Schulkonkordat durch, welches auch die familienergänzende Kinderbetreuung thematisiert und in dem in der Kurzfassung, die mir vorliegt, ausgeführt wird, dass die Kantone für ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesstrukturen sorgen müssten.

So weit, so gut. Wenn ich allerdings die verschiedenen parlamentarischen Vorstösse betrachte, die in letzter Zeit zum Thema gemacht wurden, so wachsen meine Zweifel, ob wir auch in Zukunft zu unserer damaligen Auffassung stehen werden. In parlamentarischen Initiativen aus dem Nationalrat wird ohne jede Befristung verlangt - ohne jede Befristung! -, der Bund solle die Kantone in der familien- und schulergänzenden Betreuung der Kinder unterstützen. Hier wird also versucht, ein Einfallstor für eine neue Inkonsequenz in den Beziehungen zwischen Bund und Kantonen zu öffnen.

Grosse Zweifel erwachsen mir auch bei der Durchsicht der sehr zahlreichen Zuschriften, die wir alle in diesem Zusammenhang erhalten haben. Kaum jemals wird in diesen auf den vorübergehenden und damit subsidiären Charakter der Bundeshilfe hingewiesen. Ich finde das höchst bedauerlich. Wäre ich polemisch, würde ich sagen: Ich finde es eigentlich einen Jammer. Es schadet der Glaubwürdigkeit der Politik, wenn Impulsprogramme den Keim der Dauerlösung in sich tragen. Was für eine Aufgabe sollen die Kantone noch selbstständig erfüllen können, wenn nicht den Aufbau und die ununterbrochene Weiterführung von Mittagstischen und Kinderbetreuung? Je mehr wir weiterhin, erst mitten in der NFA-Diskussion stehend, das Vertrauen verlieren, dass die Kantone ihre Aufgabe erfüllen, umso stärker unterminieren wir deren politische Bedeutung und schaffen uns damit ein längerfristiges Problem. Auch die Kantone müssen sich bewusst sein, dass sie immer mehr zu blossen Selbstverwaltungskörpern werden, wenn sie sich solchen neuen Herausforderungen nicht stellen.

Das gesagt habend, bin ich allerdings auch der Meinung, wir müssten nun die damals im Jahr 2003 abgegebenen Versprechen während der ganzen acht Jahre durchhalten und erst dann - dann aber konsequent - auf der Bundesebene den Schlussstrich ziehen und erst zum dannzumaligen Zeitpunkt voll auf die Zuständigkeit der Kantone bauen. Aus diesem Grund - hier greife ich der Debatte etwas vor - unterstütze ich die Mehrheit der Kommission und damit den Antrag auf den Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken. 60 Millionen bedeuten ein Zurückkrebsen in einem laufenden Prozess - was man nicht tun soll -, zu dem wir auch einmal, unter Bedenken, aber immerhin, Ja gesagt haben. Und 200 Millionen sind nach einer Präsentation, die wir uns in der Finanzkommission haben geben lassen, offenbar kaum nötig.