Hess Hans · Ständerat · 2006-09-21
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-21
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation. Ich bin weitgehend zufrieden, habe aber zu den einzelnen Antworten noch gewisse Bemerkungen.
Zur Antwort auf die Frage 1: Der Bundesrat will Ausnahmen nur dann zulassen, wenn wesentliche öffentliche Interessen im Sinne von Artikel 4 des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) negativ betroffen sind. Aufgrund der bisherigen largen Praxis schlage ich vor, Ausnahmen nur zuzulassen, wenn diese öffentlichen Interessen gefährdet sind. Wir dürfen davon ausgehen, dass in der EU grundsätzlich gleich hohe Standards gelten wie bei uns.
Zur Antwort auf die Frage 2: Der Bundesrat führt hier aus, dass die von mir vorgeschlagene einfache Anerkennung und der vom Bundesrat gewählte komplizierte Lösungsansatz in ihrer Wirkung gleich sind. Das ist jedenfalls aus Sicht der praktischen Umsetzung nicht überzeugend. Denn auch in den Bereichen, die harmonisiert sind, bestehen für die Unternehmen, die direkt importieren wollen, oft so viele administrative Hindernisse, dass sie einen solchen Direktimport unterlassen und die Produkte über die etablierten Generalimporteure beziehen. In diesem Fall muss - wir wissen es alle - mehr bezahlt werden, auch zum Schaden der schweizerischen Volkswirtschaft.
Meine Motion 04.3473, "Aufhebung von technischen Handelshemmnissen", zielt im Wesentlichen darauf ab, Importe praktisch zu vereinfachen und dadurch die kostentreibenden Umwege über Generalimporteure auszuschalten. Ich will hier nicht über juristische Konstruktionen streiten, aber präzisieren, was "gleiche Wirkung" im Sinn der Motion bedeuten würde. Will der Bundesrat mit dem von ihm gewählten Lösungsansatz effektiv die gleiche Wirkung erzielen, wie sie die Motion vorsieht, so müsste er eine Lösung vorschlagen, nach welcher alle Produkte, die in der EU im Verkehr sind, in die Schweiz importiert und hier in Verkehr gebracht werden dürften, ausgenommen die Produkte gemäss Ausnahmeliste.
Festhalten will ich auch, dass zur Umsetzung der verbindlichen Motion zweierlei zu tun ist: Es muss erstens für den sogenannten nichtharmonisierten und für den harmonisierten Bereich eine einzige Ausnahmeliste erstellt werden, auf der alle Produkte aufgeführt werden, welche nicht aus der EU in die Schweiz importiert bzw. hier vermarktet werden dürfen. Es muss zweitens sichergestellt werden, dass ein Unternehmen beim direkten Import von Produkten, die nicht auf der Ausnahmeliste aufgeführt sind, keine weiteren administrativen Umtriebe hat, als einzig darzulegen, dass das betreffende Produkt aus der EU stammt. Zum Beweis dafür müsste die Vorlage der Rechnung genügen.
Der Bundesrat will die schweizerischen Exportinteressen insbesondere durch weitere Harmonisierungsabkommen wahrnehmen. Der bessere Weg besteht aber darin, den Unternehmen in der Schweiz zu erlauben, nach ihrer freien Wahl nach technischen Vorschriften, die in der EU gelten, zu produzieren und die entsprechenden Produkte auch in der Schweiz zu vermarkten, also nicht nur in die EU zu exportieren. Auf diese Weise können die Unternehmen in der Schweiz von Skaleneffekten profitieren; eine Inländerdiskriminierung wird vermieden.
Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben als Nationalrätin als Erste die Idee des Cassis-de-Dijon-Prinzips lanciert. Machen Sie jetzt bei der Umsetzung meiner Motion im Bundesrat Nägel mit Köpfen.