Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-09-21
Wortprotokoll
Ich danke der WAK des Ständerates für die Zustimmung zu dieser Vorlage, die ja eben auf einer parlamentarischen Initiative beruht. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 10. März 2006 zu dieser Initiative geäussert, und er steht ihr insgesamt positiv gegenüber. Er ist mit der Idee einverstanden, das Bürgschaftswesen, wie es heute besteht, weiterzuentwickeln und es vor allem professioneller zu gestalten, was einerseits eine Reduktion der heutigen Anzahl Bürgschaftsgenossenschaften und andererseits ein höheres Engagement des Bundes mit sich bringt. Jetzt oder nie ist der Zeitpunkt, dieses sehr alte Instrument des Gewerbes neu zu beleben, eines Sektors, der für unsere Wirtschaft weiterhin eine wichtige Rolle spielt, insbesondere im ländlichen Raum. Wenn jedoch das Ziel dieses Instruments nicht innert nützlicher Frist erreicht wird, muss man die Konsequenzen daraus ziehen und ganz darauf verzichten.
Der Bundesrat möchte dabei das finanzielle Engagement des Bundes in einem vernünftigen Rahmen halten. Deshalb hat er vorgeschlagen, einen Plafond von 600 Millionen Franken festzulegen. Dieser Vorschlag wurde vom Nationalrat und nun auch von Ihrer Kommission angenommen. Wir empfehlen Ihnen daher auch, diesen Plafond beizubehalten. Er liegt mit 600 Millionen weit über den in den Achtzigerjahren verzeichneten Maxima, und er überschreitet auch das durch die Initiative selber festgelegte Ziel von 400 Millionen Franken. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass die normalen Bürgschaften Ende 2005 auf unter 110 Millionen Franken zurückgegangen sind und die Berghilfebürgschaften 38 Millionen Franken ausmachen. Es gibt also für die Genossenschaften noch einiges zu tun, und dies selbst dann, wenn die Grossbanken, wie versprochen, das System erneut unterstützen.
Der Bundesrat hat als zweite Massnahme auch vorgeschlagen, sich aus Spargründen nicht an den Verwaltungskosten der Genossenschaften zu beteiligen. In diesem Punkt sind der Nationalrat und nun auch Ihre Kommission anderer Meinung. Sie schlagen eine substanzielle Erhöhung des entsprechenden Beitrags vor, der heute auf rund 200 000 Franken begrenzt ist. Für uns ist sicher wichtig, dass wir hier, falls Sie dem zustimmen, mit den Kantonen in Verhandlung treten können. Bis anhin war dies ja nicht möglich, weil gestützt auf eine parlamentarische Initiative meine Dienste ohne Auftrag der WAK nicht mit den Kantonen verhandeln können. Ich kann Ihnen aber versichern, dass es für uns wichtig sein wird, im Rahmen der Vollzugsbestimmungen bei den Kantonen zu erreichen, dass diese ihren Beitrag an die Verwaltungskosten nun nicht reduzieren, sondern eher noch erhöhen. Aus denselben Gründen vertritt der Bundesrat auch die Ansicht, dass man die Beteiligung des Bundes an der Rekapitalisierung zu vermeiden suchen sollte.
Was die Kontrolle der Effizienz des Instruments betrifft, geht der Bundesrat weiter als die WAK. Wenn nämlich nicht innerhalb von vier Jahren eine Verdoppelung des finanziellen Volumens erreicht wird, wird der Bundesrat vorschlagen, dieses Gesetz einfach abzuschaffen. Die Bestimmungen in Artikel 11 bilden unseres Erachtens eine ausreichende Grundlage für diesen Vorschlag.
Eine Besonderheit im System des Bürgschaftswesens spielt die Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen, die schon vom Präsidenten erwähnte Saffa. Es handelt sich hierbei zwar um eine sehr kleine Genossenschaft, aber um eine - es ist die einzige -, die in der gesamten Schweiz tätig ist. Sie ist vor allem stark im Bereich der Mikrokredite, die für Unternehmerinnen sehr wertvolle Unterstützungen sind. Die Situation war denn auch so, dass im letzten Jahr 36 Projekte mit einem Volumen von rund 840 000 Franken unterstützt wurden. Das ist nicht einschneidend. Aber wir sind einverstanden damit, dass wir die Zahl dieser Genossenschaften, eben in Berücksichtigung der Saffa, ins Gesetz aufnehmen. Zur Interpellation Fetz 06.3173 hat sich der Bundesrat bereits dahingehend geäussert, dass aufgrund der sehr unterschiedlichen Grössen der dem Schweizerischen Verband der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften (SVBG) angeschlossenen Genossenschaften sich die drei Genossenschaften in St. Gallen, Burgdorf und Lausanne als stärkste und somit als für die Straffung und Stärkung des Systems prädestinierten Kräfte erwiesen haben.
Zum Schluss möchte ich noch auf das Thema der Regionalpolitik zu sprechen kommen, denn auch die Bürgschaft wurde als ein Instrument dieser Politik angepasst. Aufgrund der Fortschritte dieses Dossiers im Bundesrat und im Parlament konnten wir die parlamentarische Initiative zum gewerblichen Bürgschaftswesen nicht mit der Regionalpolitik koordinieren. Sobald jedoch die Bestimmungen dieser Initiative von beiden Räten angenommen werden, das kann ich Ihnen versichern, werden wir auch die Regionalpolitik entsprechend anpassen und wird der Bundesrat auf diese Fragen zurückkommen und Ihnen im Anschluss die entsprechende Vorlage unterbreiten.
Ich bitte Sie daher, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. In der Detailberatung halte ich es wie der Kommissionssprecher: Ich würde nur noch bei Fragen Erläuterungen anbringen.