Germann Hannes · Ständerat · 2006-09-21
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-21
Wortprotokoll
Weil dieses Geschäft auf eine parlamentarische Initiative der WAK-NR zurückgeht, ist der Ständerat hier Zweitrat. Worum geht es bei der Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens? Das gewerbliche Bürgschaftswesen ist eine Institution, die kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Bankkrediten, also zu Fremdkapital, erleichtern soll. In der Schweiz gibt es heute zehn sogenannte gewerbliche Bürgschaftsgenossenschaften sowie die Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen, Saffa. Die Bürgschaftsgenossenschaften übernehmen zur Sicherstellung des vom Unternehmen beanspruchten Bankkredites eine Solidarbürgschaft. Der Bund seinerseits richtet, gestützt auf den Bundesbeschluss vom 22. Juni 1949 über die Förderung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften, Finanzhilfen an die gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften aus. Er beteiligt sich nach geltendem Recht zu 50 respektive 60 Prozent an den eingetretenen Verlusten; andererseits richtet er einen Zuschuss an die allgemeinen Verwaltungskosten der Genossenschaften aus.
Warum und wo besteht nun aber Handlungsbedarf? Als Folge der Immobilienkrise Anfang der Neunzigerjahre gerieten zahlreiche Bürgschaftsgenossenschaften in finanzielle Schwierigkeiten und mussten saniert werden. Die anschliessend durchgeführte gesamtschweizerische Reorganisation des Bürgschaftswesens konnte nicht verhindern, dass das Bürgschaftswesen immer mehr an Bedeutung einbüsste. Handlungsbedarf ergab sich nicht zuletzt durch die von den Banken in den Neunzigerjahren grundsätzlich geänderte Kreditvergabepolitik: weg von einer wertorientierten und hin zu einer ertragsorientierten Betrachtungsweise. Die Bewertungsgrundsätze wurden durch Bürgschaften nach bisherigem Muster kaum noch beeinflusst und brachten somit den Kreditnehmern die erhofften wirtschaftlichen Vorteile nicht mehr. Zudem hat sich die Situation verschlimmert, weil die Banken ihre Zusammenarbeit mit einzelnen Genossenschaften aufgrund teilweiser Ineffizienz und mangelnder Professionalität bei der Bearbeitung der Bürgschaftsgesuche und wegen der schwierigen finanziellen Situation dieser Genossenschaften aufkündigten. Ein weiteres Problem ist die enorme Ungleichheit unter den zehn heute existierenden Genossenschaften. Per Ende 2004 waren knapp 2000 Bürgschaften mit einem Volumen von gerade einmal 125 Millionen Franken ausstehend. Im Vergleich dazu wurden im selben Jahr an schweizerische Unternehmen Kredite mit einem Volumen von 218 Milliarden Franken gewährt. Das zeigt, wie stark das gewerbliche Bürgschaftswesen an Bedeutung verloren hat.
Bereits Ende 1999 reichte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates ein Postulat ein, das vom Bundesrat eine Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens verlangte. Nachdem der Bundesrat im Jahr 2003 einen Bericht mit verschiedenen Varianten vorgelegt hatte, entschloss sich die WAK-NR dazu, mittels einer parlamentarischen Initiative eine neue gesetzliche Regelung für die Unterstützung der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften vorzuschlagen. Grundlage dazu bildete ein Konzept für die Neuausrichtung des Bürgschaftswesens, das unter Beizug von Vertretern der Banken sowie der Bürgschaftsgenossenschaften erarbeitet worden war.
Die Zielvorgabe bestand darin, eine wirksamere Finanzierungsplattform für förderungswürdige kleine und mittlere Unternehmen aufzubauen. Anfänglich wurden aus ordnungspolitischen Überlegungen heraus zwar andere Lösungen ins Auge gefasst, etwa ein Versicherungsmodell ohne Bürgschaften; schliesslich kamen die Arbeitsgruppe des Seco und die Mitglieder der WAK aber zum Schluss, dass eine Reorganisation des Bürgschaftswesens die beste und effizienteste Möglichkeit darstellt. So präsentiert sich nun eine Vorlage mit fünf Kernpunkten:
1. Erhöhung der Verlustbeteiligung des Bundes: Im Gegensatz zur heutigen Regelung soll sich der Bund künftig in grösserem Umfang am eventuellen Verlust beteiligen. So ist vorgesehen, den Verlustanteil von 50 auf 65 Prozent anzuheben. Der Nationalrat hat im Gegenzug eine vom Bundesrat vorgeschlagene Plafonierung der maximalen Bürgschaftsvolumina auf 600 Millionen Franken für die vierjährige Laufzeit des Rahmenkredites gutgeheissen und damit das Verlustbeteiligungsrisiko des Bundes beschränkt.
2. Anhebung des maximalen Bürgschaftsbeitrages. Die Erhöhung der im Einzelfall möglichen Bürgschaftslimite von heute 75 000 bzw. 90 000 Franken auf eine halbe Million Franken erweitert zusammen mit der angesprochenen Erhöhung der Verlustbeteiligung des Bundes den Handlungsspielraum der zukünftigen regionalen Bürgschaftsgenossenschaften. Die Ausgestaltung der Sicherheiten führt zu einer höheren Bonitätseinstufung und dadurch zu besseren Kreditkonditionen für die KMU.
3. Reduktion der Anzahl der Bürgschaftsgenossenschaften: Die Anzahl soll reduziert werden, um die Prozesse zu straffen und zu vereinheitlichen und die Effizienz des Systems zu erhöhen. Im Nationalrat wurde gefordert, auf maximal drei Bürgschaftsgenossenschaften plus die bestehende Verwaltungsgenossenschaft herunterzufahren. Diesem Antrag wurde nicht stattgegeben. Sinngemäss wurde die Forderung gutgeheissen, aber man wollte sich nicht derart festlegen.
4. Die Einbindung der Banken: Mit dem Vorschlag einer Reorganisation des Bürgschaftswesens ist eine Lösung gefunden worden, die auf die Unterstützung sämtlicher Bankengruppen zählen kann. Zu nennen sind namentlich der angekündigte Wiedereinstieg der beiden Grossbanken sowie die Beteiligung anderer Banken. Dies wird die Effizienz des Bürgschaftswesens spürbar steigern.
5. Die Übernahme der Verwaltungskosten durch den Bund: Entgegen dem Willen des Bundesrates sollen die Verwaltungskosten der neuen Bürgschaftsgenossenschaften voll vom Bund übernommen werden. Der Nationalrat und die WAK des Ständerates sind der Auffassung, dass im Falle eines Verzichts auf diese Kostenübernahme die Vorteile der Bürgschaften gegenüber den marktüblichen Kreditkonditionen wegfallen würden. Allein aufgrund einer strafferen Organisation des Bürgschaftswesens könne das System nicht kostendeckend betrieben werden.
Schliesslich unterstützen wir den Bundesrat in der Auffassung, dass die in Artikel 2 Buchstaben a und b zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Förderungsgrundsätze dem grundsätzlichen Anliegen der Vorlage zum Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen entsprechen. Des Weiteren stützen wir die Auffassung, dass der spezielle Förderbedarf bei den Frauen [PAGE 708] gegeben ist und dass dies nicht zuletzt eine Anerkennung der Bürgschaftsgenossenschaft der Schweizer Frauen bedeutet.
Die Kosten sind im Bundesbeschluss ausgewiesen. Es geht um einen Rahmenkredit von 30 Millionen Franken für die Jahre 2007 bis 2010, zudem - für die Zusicherung der nachrangigen Dividenden gemäss Artikel 5 - um einen Rahmenkredit von 10 Millionen Franken. Auch dieser ist auf die vier Jahre 2007 bis 2010 beschränkt.
Fazit: Die Reorganisation des Bürgschaftswesens ist eine wichtige Massnahme und Voraussetzung bei der Finanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Gerade junge, aufstrebende Unternehmen, im Ausbau begriffene Unternehmen und Unternehmen, die eine Geschäftsübergabe vornehmen, haben immer wieder Mühe bei der Suche nach kostengünstigen Krediten. Die Vorlage stellt insgesamt eine gute und ausgewogene Lösung für das künftige Bürgschaftswesen dar. Die Banken haben, wie erwähnt, ihre Bereitschaft für eine aktive Mitarbeit signalisiert.
Im Namen Ihrer Kommission bitte ich Sie, auf den Entwurf zum Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen einzutreten und den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen. Wir haben keine einzige Differenz zum Nationalrat geschaffen. Darum kann ich in der Detailberatung auf ergänzende Ausführungen verzichten - es sei denn, es gäbe dort noch Fragen.