Lexipedia

Frick Bruno · Ständerat · 2006-09-25

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-25

Wortprotokoll

Ich bin nicht Mitglied der Geschäftsprüfungskommission. Ich habe die Motion studiert und den Bericht, welcher der Motion zugrunde liegt, kurz gesichtet. Aufgrund der Fakten habe ich Mühe, der Kommission zu folgen, bei aller Wertschätzung der grossen Arbeit, die sie für den Bund leistet. Ich erkläre diese Haltung mit drei Bemerkungen.

Die erste Bemerkung ist eine persönliche: Ich habe beruflich regelmässig mit der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht zu tun. Ich erlebe sie als kooperativ und sehr kompetent. Sie ist hin und wieder anderer Ansicht als ich, und wenn sie das ist, liegt es, wie ich sagen muss, im Rahmen ihres Ermessens. Die Antworten, die Entscheide sind durchaus - und das immer - kompetent. Die Stiftungsaufsicht leistet auch ein enormes Pensum. Ich habe mir sagen lassen, es seien pro vollen Mitarbeiter 600 Stiftungen zu beaufsichtigen. Das ist eine sehr grosse Arbeit, die hier kompetent geleistet wird, und Reklamationen sind ja zum Glück die absolute Ausnahme.

Eine zweite Bemerkung nun doch zum Fall Rau: Die Stiftungsaufsicht erfolgt immer im Nachhinein, und der Fall Rau [PAGE 729] ist wie alle komplexen und schwierigen Fälle ein besonderer. Für mich ist aber doch entscheidend, dass auch im Fall Rau keine erheblichen Mängel - ich meine sogar: keine Mängel - der Stiftungsaufsicht festgestellt wurden. Es wurden gegen die Stiftungsaufsicht sogar Schadenersatzklagen angestrengt - sie wurden abgewiesen. Die Stiftungsaufsicht hat sich auch im Fall Rau keine Vorwürfe zu machen.

Die dritte Bemerkung betrifft den vorgeschlagenen Wechsel ins Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement: Die GPK sagt selber, die Stiftungsaufsicht müsse zumindest kurzfristig nicht reformiert werden, sie müsse nur umgesiedelt werden. Der gleiche Rucksack soll also einfach an einen anderen Nagel gehängt werden. Die Begründung lautet, eine virtuelle Gefährdung, also eine Interessenkollision zwischen den kulturellen Aufgaben des Eidgenössischen Departementes des Innern und der Stiftungsaufsicht, die am gleichen Ort angesiedelt ist, sei nicht auszuschliessen. Da mache ich mir nun aber die Überlegung, eine solche virtuelle Interessenkollision gebe es doch in jedem Departement. Es gibt doch auch Stiftungen, die mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement zu tun haben. Es gibt schweizerische Stiftungen für Polizeibeamte, es gibt Stiftungen für Auslandschweizer usw., es gibt eine Reihe von Stiftungen, die in Bereichen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes tätig sind.

Das führt mich zu den Schlussbemerkungen: Die Stiftungsaufsicht auf der eidgenössischen Stufe funktioniert gut. Für mich sind die vorgebrachten Gründe zu wenig stichhaltig, als dass ich ihr das Vertrauen entziehen könnte. Es fehlen die Gründe, um jetzt plötzlich einen Systemwechsel zu verfügen, der mit einem Vertrauensentzug verbunden wäre. Wenn man die Stiftungsaufsicht längerfristig neu organisieren will, dann kann man es tun, dafür gibt es Gründe. Aber mit einer Sofortmassnahme scheint mir die Motion der GPK doch zu weit zu gehen.