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Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-09-25

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-25

Wortprotokoll

Jau As fatsch la proposta da sustegnair la minoritad.

Gestatten Sie mir - obwohl ich nicht davon ausgehe, dass Sie den ersten Antrag in romanischer Sprache ablehnen -, dass ich als Präsident der Subkommission einige Bemerkungen anbringe. Ich äussere mich zum Werdegang des Gegenvorschlages, zur Frage, ob es einen Verfassungsartikel braucht, zum Inhalt des Gegenvorschlages, und dann möchte ich noch einige politische Bewertungen vornehmen.

Der Bundesrat hat einen Gegenvorschlag anfänglich vor allem deshalb abgelehnt, weil er befürchtete, dass damit die laufenden Revisionen verzögert würden. Die Kommission ist dieser Auffassung Anfang Jahr mit 7 zu 6 Stimmen gefolgt. Als deutlich wurde, dass kein Zusammenhang mit den laufenden Revisionen besteht, hat die Kommission die Frage neu aufgenommen und eine Subkommission beauftragt, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Kommission hat sich im August 2006 mit diesem Vorschlag befasst und die einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen verabschiedet. Die Kommission wurde damals beauftragt, einen Bericht zuhanden unseres Rates auszuarbeiten, die Schlussabstimmung sollte am 12. September 2006 vorgenommen werden. Wie bereits erwähnt, wurde dann der Gegenvorschlag von der Kommission - in anderer Zusammensetzung und mit reduzierter Beteiligung - mit 6 zu 5 Stimmen abgelehnt, was zum jetzigen Minderheitsantrag führte.

Zur Frage, ob es einen Verfassungsartikel brauche oder nicht: In den letzten Jahren haben wir uns immer wieder mit Volksinitiativen befassen müssen, die in Richtung Verstaatlichung des Gesundheitswesens gegangen sind. Mit der SVP-Initiative wird nun erstmals verlangt, in der Verfassung seien Eckwerte für ein freiheitliches Gesundheitswesen festzulegen. Frau Fetz hat davon gesprochen, dass man hier dem Volk irgendetwas vorschwindle. Ich glaube, das sind nicht Worte, die man hier in diesem Saal üblicherweise verwendet. Wenn man sie schon brauchen würde, dann müssten Sie bis zur Schaffung des KVG zurückgehen und die Versprechen, die dem Volk damals abgegeben wurden, analysieren. Das ist das Problem, vor dem wir stehen: dass diese Versprechen nicht eingehalten wurden. Sie wissen auch, wer damals vor allem Versprechen abgegeben hat. Das ist das Problem, das heute die Bevölkerung stark beschäftigt. Sie müssten dann auch über all jene diskutieren, die verhindert haben, dass es in den letzten Jahren gelungen ist, endlich etwas gegen die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu tun. Das sind die Probleme - und nicht irgendwelche Interpretationen, die Sie hier vornehmen.

Im Zusammenhang mit dieser SVP-Initiative sind im Nationalrat Vorstösse pendent - beispielsweise von Herrn Gutzwiller -, die ebenfalls einen Ausbau der heutigen Verfassungsgrundlage in diese Richtung fordern. Die Forderung, in der Verfassung die Grundsätze unseres Gesundheitswesens detaillierter zu regeln, ist sicher gerechtfertigt. Die heutige Verfassungsgrundlage ist in dieser Hinsicht, in Anbetracht der Bedeutung des Gesundheitswesens, sehr dürftig. Sie besteht im Wesentlichen aus einer Kompetenzbestimmung, wonach der Bund in diesem Bereich Vorschriften erlässt - nichts von der Ausrichtung des Gesundheitswesens, z. B. in Richtung mehr Wettbewerb, nichts von der Versorgungssicherheit, nichts von den sozialen Ausgleichsmassnahmen, nichts von der Finanzierung. Eine Blankovollmacht an den Bundesrat ist für diesen sicher eine ideale Ausgangslage. Als Gesetzgeber müssen wir uns aber dafür einsetzen, dass Leitplanken gesetzt werden und dass das Volk sich mit diesen Leitplanken auseinandersetzen kann.

Nun zum Inhalt des Gegenvorschlages: Sie haben einen Bericht erhalten, in dem die einzelnen Bestimmungen detailliert kommentiert worden sind; der Kommissionssprecher hat ebenfalls darauf hingewiesen. Der Bericht nimmt wichtige Teile der Initiative, teilweise modifiziert oder in anderer Form, auf. Stichworte sind: wettbewerbliches Gesundheitssystem, Definition Leistungskatalog, Finanzierungssystem, effiziente Leistungserbringung, Selbstverantwortung. Ich bin überzeugt, dass mit diesem Vorschlag eine gute Grundlage gegeben ist, um die Diskussion in den beiden Räten zu führen und zu einer guten Verfassungsgrundlage zu kommen. Der Gegenvorschlag ist auch präziser als die Initiative. Die [PAGE 723] Einwände von Herrn Bundesrat Couchepin sind damit entkräftet.

Man kann den Vorschlag selbstverständlich auch zerreden oder ablehnen. Wir verlieren damit viel Zeit und ebnen den Weg für unnötige Verzögerungen. Statt einer aufbauenden Diskussion würden wir einmal mehr eine unergiebige Diskussion über die bisherigen, bescheidenen Erfolge im Bereich der Prämienentwicklung führen. All jene, die positiv einen Beitrag dazu leisten wollen, sollten die Chance jetzt wahrnehmen, um ein solches Projekt aufzugleisen. Der Gegenvorschlag ist dazu die beste Möglichkeit, auch wenn wir zeitlich im Verzug sind. Er wird dem Zweitrat die Möglichkeit geben, die guten Gedanken der Vorstösse einzubauen, eine Vernehmlassung durchzuführen und mit uns zusammen im Laufe des nächsten Jahres eine gute Verfassungsgrundlage zu entwickeln.

Herr Bundesrat Couchepin hat darauf hingewiesen, dass man mehr Zeit braucht. Ich habe mir natürlich diese Frage auch gestellt, die Initiative ist ja bereits 2004 eingereicht worden. Man hätte also Zeit gehabt, vor allem nachdem Herr Bundesrat Couchepin vorhin auch gesagt hat, er befürworte an und für sich eine solche Diskussion. Dieser Zeitdruck wurde also nicht durch die Minderheit verursacht. Er wird es - sofern die Arbeiten in der Kommission in die vorgezeichnete Richtung gehen - aber ermöglichen, dass die SVP-Initiative zurückgezogen wird. Dabei ist aufgrund von Kontakten klar, dass man auch die Auseinandersetzung über die Frage eines freiheitlichen staatlichen Gesundheitswesens mit der Initiative vor dem Volk austragen kann.

Ich habe gehört - und wäre froh, wenn Herr Bundesrat Couchepin hier eine klare Aussage machte -, dass man sich nun mit dem Gedanken trägt, diese Initiative allenfalls auch im März zur Abstimmung zu bringen. Das würde also Folgendes heissen: Der Nationalrat wird sich im Dezember mit dieser Initiative auseinandersetzen, er wird auch dort die Frage des Gegenvorschlages behandeln, und wir wissen dann Ende Dezember, wie der Stand ist und wie die parlamentarische Beratung abgelaufen ist. Es geht dann noch sechs, sieben Wochen, bis die Stimmzettel verteilt werden. Es wäre sachlich sehr problematisch, wenn man so mit dem Initiativrecht umginge. Initianten haben ein Anrecht darauf, im Volk eine umfassende Diskussion zu führen und einen umfassenden Meinungsbildungsprozess - aufgrund dessen, was das Parlament entschieden hat - auszulösen.

Frau Fetz hat gesagt, man müsse die beiden Initiativen gleich behandeln. Man hat bei der Einheitskasse, also bei der Initiative von links, den Initianten bis zur Volksabstimmung acht bis zehn Monate Zeit gegeben. Ich erwarte, dass man auch bei dieser wichtigen Diskussion um ein freiheitliches Gesundheitswesen nach der parlamentarischen Behandlung mindestens sechs Monate Zeit hat, um eine richtige, echte Diskussion zu führen. Ich gehe auch davon aus, dass der Bundesrat die Volksrechte in diesem Sinne handhaben wird. Der gestrige Abstimmungssonntag hat gezeigt, dass man miteinander wichtige Fragen lösen kann. Das Volk erwartet dies von uns. Schieben wir deshalb die notwendige Verfassungsrevision nicht weiter vor uns her, sondern tun wir den ersten Schritt in die richtige Richtung!

Ich bitte Sie deshalb, dem Gegenvorschlag zuzustimmen.