Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-26
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-26
Wortprotokoll
Die Revision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse Publica ist im Nationalrat in der Sommersession behandelt worden. Am Ende der Behandlung hat der Rat das Geschäft aber dann abgelehnt. Die politische Linke hat der Ablehnung zugestimmt, weil sie der Meinung war, dass sie Verschlechterungen akzeptieren würde, wenn sie diesem Projekt zustimmte. Die Mehrheit der Bürgerlichen war der Meinung, dass man diese vorgeschlagene Rentnerkasse nicht akzeptieren dürfe. So haben sich die beiden Oppositionen kumuliert, und am Ende standen wir bei dem Geschäft gewissermassen mit leeren Händen da. Das hat jetzt zur Folge, dass Sie es wie ein Erstrat behandeln. Daher können wir uns auf die Anträge des Bundesrates stützen. In diesem Zusammenhang danke ich der Kommissionssprecherin, dass sie das Geschäft noch einmal zusammengefasst vorgestellt hat, sie hat alle wichtigen Elemente präsentiert und damit eigentlich auch mir eine Arbeit abgenommen.
Trotzdem möchte ich jetzt noch einige Ausführungen zu diesem Thema machen. Ich beginne mit der Frage, wo denn überhaupt die Probleme sind. Da muss ich sagen, dass wir eben nicht nur von einer Revision mit Einführung des Beitragsprimats reden, sondern wir müssen die Kasse gleichzeitig auch konsolidieren - man vergisst das ein bisschen. Denn eines der Probleme ist eben, dass die Finanzierung nicht gesichert ist. Dass die Finanzierung nicht gesichert ist, hängt mit dem technischen Zinssatz zusammen. Der technische Zinssatz von 4 Prozent ist ja eigentlich eine Wette auf die Performance, auf die Zukunft, und hat auch volkswirtschaftlichen Charakter. So, wie sich die Situation jetzt entwickelt hat, ist die Finanzierung mit diesem technischen Zinssatz eben nicht gesichert; das ist einmal ein Problem. Ein zweites Problem ist die Frage des Leistungsprimats. Das ist in der Privatwirtschaft längst erkannt worden. Es ist einfach weniger transparent als das Beitragsprimat, bei dem man die Beiträge eben individualisiert erfassen kann und bei dem sich am Ende die Leistungen aus diesen Beiträgen ableiten. Das sind die Hauptprobleme. Daneben gab es eine Reihe von kleineren Fragen, die zu regeln sind und die von Ihrem Rat jetzt zum Teil aufgenommen werden.
Der Bundesrat gab mir im Januar 2005 den Auftrag, dieses Geschäft auf die Schiene zu bringen. Der Auftrag lautete, eine Pensionskassenreform und eine Konsolidierung zu machen, die letztlich nicht mehr, aber auch nicht weniger kosten darf als das, was der Bund im Bereich der Pensionskassen bisher aufgewendet hat. Es ist also, wenn Sie wollen, eine kostenneutrale Lösung. Darin ist einmal enthalten, Herr Gentil, dass wir eigentlich keine Leistungsverschlechterungen angestrebt haben. Sonst hätten wir ja sagen können, wir wollten mit dieser Reform z. B. auch die Leistungen senken. Das war nicht der Fall. Es kommt zu gewissen Umschichtungen, die mit dem Systemwechsel zu tun haben, das will ich konzedieren, aber eine Leistungsverschlechterung war nicht die Idee des Bundesrates. Gestützt darauf haben wir dann eine Botschaft verfasst. Wir haben auch Zusatzberichte erstattet. Ich bin der Meinung, dass die Unterlagen detailliert genug sind, um jetzt entscheiden zu können.
Was sind die wesentlichen Massnahmen? In erster Linie ist natürlich einmal die Einführung des Beitragsprimats zu nennen. Einführung des Beitragsprimats - das tönt sehr leicht und sehr einfach, aber es ist sehr viel Aufwand damit verbunden. Es ist eine schwierige Operation. Immerhin hat diese Kasse etwa 44 000 Angehörige, und man darf nicht vergessen, dass es auch noch etwa 60 bundesnahe Organisationen gibt, die an diese Kasse angehängt sind. Es sind keine eidgenössischen Organisationen, aber es sind zum Teil wesensverwandte Organisationen oder Organisationen mit einzelnen Mitgliedern. Deshalb muss man immer im Auge behalten, dass wir hier ja nicht allein für den Kern der Bundesverwaltung legiferieren, sondern uns eben auch öffnen müssen. Das ist auch der Grund dafür, Frau Saudan, dass wir bei den Vergleichen die KMU, die Banken, die Wirtschaft und die Arbeitsmärkte einbezogen haben. Wir können nicht einfach nur sagen: Wir öffnen die Arbeitsmärkte, wir sorgen für Durchlässigkeit. Mit den 4000 Stellen, die wir abbauen, kommt es zu einzelnen Kündigungen, da kommt es dazu, dass man sich von Mitarbeitenden trennt. Wir erwarten, dass die dann in der Wirtschaft Unterschlupf finden. Umgekehrt rekrutieren wir auch Leute aus der Wirtschaft. Daher sind diese Vergleiche halt schon nötig und richtig. Der Arbeitsmarkt ist globaler geworden.
Das ist einmal das Erste, und das Zweite ist dann die Senkung des technischen Zinssatzes. Das ist, glaube ich, im Nationalrat wie auch jetzt hier in der Eintretensdebatte weitgehend unbestritten geblieben.
Das Dritte war die Schaffung einer Rentnerkasse. Gut, jetzt können Sie sagen, das sei nicht kreativ. Ich weiss nicht, was [PAGE 746] Sie in Bezug auf Swiss als kreativ bezeichnen, Frau Saudan. Meines Erachtens ist das ein ganz anderes Kapitel. Hier ging es darum, dass wir gesagt haben: Wir haben viele, wir haben Tausende von Rentnern, deren Schicksal mit jenem der Aktiven verknüpft ist. Oder sagen wir es umgekehrt: Das Schicksal der Aktiven ist mit jenem der Rentner verbunden. Wir wollen die Rentnerkasse schaffen, um dieses Substrat an Rentenbeziehenden separat in eine eigene Kasse zu überführen und damit aus der Verantwortung der Aktiven zu nehmen. Wir wollen das tun, indem wir einen Fonds schaffen, einen Puffer gewissermassen. In diesen Puffer hinein gehen nur dann Mittel, wenn die Rentnerkasse Liquidität braucht, nur dann. Wenn am Ende die Rentnerkasse einmal ausläuft - das ist, gestatten Sie mir den etwas saloppen Ausdruck, eine biologische Frage, das ist einfach dann, wenn sie keine Mitglieder mehr hat - und dann noch überschüssige Mittel vorhanden wären, flössen diese zurück in die Bundeskasse.
Wir sind der Überzeugung, dass das eine kreative Lösung ist. Sie ist berechenbar. Wir haben auch ausrechnen lassen, dass wir mit einer fünfzigprozentigen Wahrscheinlichkeit höchstens 600 Millionen Franken hätten nachschiessen müssen, um die Rentnerkasse zu finanzieren, dies schrittweise, via diesen Fonds. Natürlich geht der Betrag dann im allerschlimmsten Fall über die Höhe von einer Milliarde Franken. Das ist mir schon klar. Da müssen wir eben auch den eigenen Berechnungen trauen, und diese Berechnungen sind beim technischen Zinssatz auch nötig. Das war unsere Idee. Sie hat nun im Nationalrat keine Gnade gefunden, und auch die Mehrheit Ihrer Kommission nimmt das offensichtlich nicht auf; ich glaube, es hat nicht einmal einen Minderheitsantrag dazu. Das bedauere ich irgendwo, weil wir der Überzeugung waren, diese Debatte hätte sich gelohnt.
Die Alternative dazu ist, dass man die Kasse mit einem einmaligen Betrag in der Grössenordnung von 900 Millionen Franken ausfinanziert, und der Betrag muss bei Einführung der Revision dann der Publica zur Verfügung gestellt werden. Es kann sein, dass dann die Anlagezeiten wieder andere sind. Aber wenn Sie heute Herrn Hertzog eine Milliarde Franken bringen, dann wird er sagen: Ja, was soll ich damit tun? Sehr attraktiv ist es für ihn nicht, weil er ja nicht unmittelbaren Liquiditätsbedarf hat.
Das sind die wesentlichen Massnahmen, die wir vorschlagen. Wie wird nun diese Konsolidierung finanziert? Da ist die Lastenverteilung im Dreieck Bund, Publica und Versicherte, und alle drei werden zu dieser Konsolidierung beitragen: der Bund, indem er eben jetzt - nach dem Willen Ihrer Kommission - diese Einmaleinlage von etwa 900 Millionen Franken erbringen muss; das ist der Bundesbeitrag. Diese 900 Millionen schliessen sich der Eröffnungsbilanz an, die wir im Jahr 2003 gemacht haben. Damals war die zu finanzierende Summe 11,9 Milliarden Franken, und jetzt kommt diese Einmaleinlage von 900 Millionen dazu, damit wir die Kasse dann konsolidieren können. Das ist der Bundesbeitrag.
Dann der Beitrag der Publica: Hier erwartet man, dass sie die Kosten für die Übergangsgeneration der über 55-Jährigen - das ist eine Summe von etwa 300 Millionen - und für die nachträglichen Invalidisierungen vor dem Jahr 2003, doch auch eine Summe von etwa 125 Millionen Franken, übernimmt.
Die Versicherten müssen auch Leistungen erbringen bzw. Opfer bringen, und zwar erstens, indem das Rentenziel auf 65 Jahre festgelegt wird; zweitens, indem es zu gewissen Beitragserhöhungen kommt - in gewissen Kaderpositionen sind sie recht namhaft -; und drittens, indem bei vorzeitigen Pensionierungen eben die mathematischen Kürzungen vorgenommen werden. Das sind die drei, ich sage einmal, Opferbereiche der Lastenverteilung für die Konsolidierung.
Jetzt ist aus aktuellem Anlass in der Kommissionsberatung in der Tat ein Artikel eingebracht worden, der sich auf die Transparenz der Kassenführung gegenüber der Revision bezieht; dies vor dem Hintergrund, dass hier jegliche Eigengeschäfte - Stichworte "front running" und "parallel running" - vermieden werden sollen, Eigengeschäfte der Art, wie sie in der Situation von Swissfirst aufgetaucht sind. Natürlich können solche Aktualitäten immer wieder einmal in eine laufende Gesetzgebung einfliessen; dafür habe ich durchaus Verständnis. Ich würde mich einer Lösung zur Transparenz innerhalb der Gesetzgebung zur Publica auch nicht widersetzen. Das ist unser Bereich, da können wir ohne weiteres legiferieren; das Thema ist so an sich gegeben. Was ich aber vermeiden möchte, ist, dass Sie gewissermassen im Zuge einer Übergangsbestimmung - das ist, wie wenn man durch einen Raum geht, und es kommt noch ein bisschen Wind mit - die BVG-Revision machen. Das sollten Sie auf jeden Fall verhindern. Dieses Thema muss separat behandelt werden, es muss in die Vernehmlassung gehen, es muss durch die Kommission gehen. Die BVG-Revision ist unterwegs, man hat dort zum Teil sogar strengere Vorstellungen. Ich hielte es für verfehlt, wenn Sie heute hier legiferierten. Ich bitte Sie deshalb, entsprechende Anträge abzulehnen und sich auf die Publica-Revision zu konzentrieren.
Noch ein letztes Wort zum Rhythmus des Vorgehens: Wir haben im Zusammenhang mit Entlastungsprogrammen dringliche Massnahmen bei der Finanzierung der Publica beschlossen. Diese dringlichen Massnahmen dienten unter anderem auch als Basis für ein Paket, das wir mit den Verbänden geschnürt haben, ein Paket, das sich auf die Entlöhnung und auf die Pensionskassenbeiträge bezieht. Das Schnüren dieses Paketes war nichts Einfaches, es erforderte von beiden Seiten Zugeständnisse. Die Zugeständnisse seitens der Verbände und seitens des Bundes gingen aber davon aus, dass wir so bald als möglich wieder Klarheit über die Situation der Publica haben. Aus diesem Grund ersuche ich Sie, nach Möglichkeit diese Reform zügig durchzuziehen.
Diese dringlichen Massnahmen sind befristet bis zum Sommer des nächsten Jahres, und wenn Sie dann mit dem Gesetz nicht zu Ende kommen, bekommen wir Schwierigkeiten. Es sind Schwierigkeiten auch in der Lohnpolitik und in der Handhabung der Pensionskasse, und das ist ja das Letzte, was wir wollen. Wir wollen ja gerade das Gegenteil: Wir wollen, dass wir in diesem Bereich möglichst bald wieder Sicherheit haben.
Ich weise abschliessend darauf hin - da kommt jetzt natürlich auch etwas die Stimme des Finanzministers -: Jeder Tag, an dem wir dieses Problem nicht lösen, kostet uns eine Million Franken, jeder Tag! Schon das müsste ein Grund sein zu sagen: Wir raufen uns zusammen und versuchen, hier eine Lösung zu finden. Ich glaube, dass die Anträge des Bundesrates - das war der Eintretensdebatte zu entnehmen - von Ihnen im Wesentlichen akzeptiert sind; ich danke Ihnen für diese Debatte. Ich bin sehr froh, dass Sie auf das Geschäft eintreten wollen, und empfehle Ihnen, es entlang den Anträgen Ihrer Kommission zu behandeln.