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Heberlein Trix · Ständerat · 2006-09-26

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Wie beim Eintreten erwähnt, hat sich die Kommission an ihrer letzten Sitzung aufgrund von Anträgen aus der Kommission mit der Frage der Offenlegungspflicht befasst und mit der Offenlegungspflicht der mit der Anlage und Verwaltung von Vorsorgevermögen betrauten Personen eine Regelung getroffen, welche auch in das BVG übernommen werden soll. Sie sehen dies bei Artikel 52a auf Seite 37 der deutschen Fahne. Wie erwähnt, konnten weder die zuständigen Departementsvorsteher noch das BSV oder das Finanzdepartement inhaltlich zu diesen Anträgen Stellung nehmen. Herr Bundesrat Merz hat dies in der Eintretensdebatte auch bereits kurz erwähnt. Anlässlich der Sitzung erklärte uns Herr Hertzog, wie viele Leute im Bereich des BVG von dieser Neuregelung betroffen wären. Dieser Regelung würden das Team des Asset-Managements, die Geschäftsleitung, die Direktion, der Anlageausschuss, die Kassenkommission, also auch das paritätische Organ, und der Bundesrat selber im Bereich der heutigen Gesetzgebung unterstehen.

In Artikel 52a BVG sollen dieselben Bestimmungen aufgenommen werden. Sie haben von Herrn Frick gehört, dass es sich um rund 2500 Pensionskassen handelt. Ich kann zum Antrag Frick nicht Stellung nehmen, weil die Kommission keine Gelegenheit hatte, darüber zu sprechen. Persönlich aber möchte ich sagen, dass wir im Hinblick auf eine sorgfältige Gesetzgebung eigentlich dazu verpflichtet wären, das insbesondere auch im Bereich des BVG nochmals zu überprüfen. Herr Bundesrat Merz hat gesagt, dass er einverstanden wäre, diese Regelung im Bereich des Publica-Gesetzes zu übernehmen, aber ob die Details und die Formulierung so stimmen, müsste wohl auch im Departement nochmals überprüft werden. Vielleicht müsste uns Herr Frick aber auch die Freiheit lassen, diese beiden Artikel nicht in eine separate Vorlage zu übernehmen, wie er beantragt, sondern sie - oder eine Ausdehnung dieser Pflicht, das könnte ja auch sein, es wurde bereits angetönt - im Rahmen der BVG-Revision separat zu regeln, aber in einem rascheren Verfahren, rascher, als diese Regelungen im Bereich des BVG jetzt erfolgen würden. Es war auch ganz klar die Auffassung der Kommission, dass wir hier rasch eine Regelung wollen und sie nicht bis zur Revision des BVG zurückstellen wollen.