Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-09-26
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-26
Wortprotokoll
Auch ich orte im Bereich der Offenlegungspflicht für Pensionskassenmanager gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Deshalb schlägt Ihnen die Kommission ohne Gegenstimme diese Neuerungen vor. Ob wir mit dieser Formulierung allerdings bereits die optimale Textversion gefunden haben, kann meines Erachtens im Moment offengelassen werden.
Wir haben Ihnen nun einmal einen Vorschlag gemacht. Wenn man dann im Nationalrat oder inzwischen im Bundesrat noch eine bessere Lösung findet, kann uns das ja nur recht sein. Aber heute einen ersten Nagel einschlagen, das sollten wir unbedingt. Das ist in Form des von der [PAGE 752] Kommission vorgeschlagenen Weges durchaus möglich. Aus dem Text sehen Sie ja: Wir setzen den Grundsatz fest, und der Bundesrat regelt die Einzelheiten.
Aber zugegeben, auch über die Brücke, die uns von Herrn Frick gebaut worden ist, liesse sich wohl eine taugliche Lösung finden. Doch dieser Weg drängt sich im Moment nicht auf, wenn wir den Ball nun dem Nationalrat weiterspielen und in der Wintersession dann den Text bereinigen.
Alles beim Alten zu belassen nach dem, was uns in den letzten Wochen und Monaten aus diversen Pensionskassen zu Ohren gekommen ist, wäre meines Erachtens aber falsch. Auch teile ich die Meinung nicht, die uns der Schweizerische Pensionskassenverband mit Schreiben vom 21. September 2006 hat zukommen lassen - schon Kollege Schmid hat daraus zitiert -, wonach wir nämlich alles getrost der Eigenverantwortung der Pensionskassen überlassen könnten. Hinter dieser Behauptung verbirgt sich doch einiges an Blauäugigkeit, das ich so nicht hinzunehmen gewillt bin. Zwar teile ich durchaus einen Kernsatz aus dem Schreiben des Pensionskassenverbandes; er lautet: "Es muss verhindert werden, dass Personen, die mit der Verwaltung von Vermögen der Vorsorgeeinrichtung betraut sind, ihre Tätigkeiten zu ihrem eigenen Nutzen missbrauchen. Hierfür müssen innerhalb der Pensionskasse geeignete organisatorische Massnahmen getroffen werden." Mit diesem zweiten Satz der Schlussfolgerung, wonach die Selbstregulierung genüge, gehe ich aber wie gesagt nicht mehr einig.
Diese Meinung vertrete ich nicht erst seit den jüngsten Vorfällen rund um die Fusion der Banken Swissfirst und Bellevue, in die ja einige Pensionskassen mit sonderbaren Aktientransaktionen involviert waren. Ich hatte schon vor Jahren an Praktiken von Pensionskassenverwaltern Anstoss genommen, sich selber mit den von ihnen verwalteten Geldern zu bereichern sowie offensichtlich ihr Eigeninteresse vor jenes ihrer Pensionskassen zu stellen. Man erinnere sich beispielsweise nur an die dubiosen Machenschaften rund um die Pensionskasse der Walliser Lehrerschaft oder jene des Staatspersonals von Basel-Stadt, oder man denke zurück an jene fragwürdigen Absprachen von Pensionskassenmanagern rund um die Übernahme und anschliessende Zerschlagung der Feldschlösschen-Hürlimann-Gruppe. Es waren damals teilweise die genau gleichen Pensionskassen, die nun auch wieder beim Swissfirst-Fall aktiv waren. Es sage mir keiner, das sei purer Zufall gewesen. Im Gegenteil: Da spielte ein Räderwerk zusammen, wo, wie wir inzwischen wissen, saftig in die eigene Tasche gewirtschaftet worden ist.
Selbstregulierung genügt bei verpönter Tätigkeit oder gar krimineller Energie leider nicht mehr. Das ist das eine, und das andere sind die Millionen von BVG-Zwangssparern - sie sind schon von den Kollegen Frick und Carlo Schmid angesprochen worden -, mit deren Geldern teils in unverantwortlicher Weise umgegangen worden ist. Diese BVG-Sparer müssen wieder die Gewähr, müssen die Gewissheit haben, dass die Leute, die ihr Geld verwalten, absolut integer sind. Deshalb braucht es mehr als Selbstregulierung, um aller schwarzer Schafe auf der grossen BVG-Kapitalwiese Herr zu werden. Es braucht leider, aber es braucht sie, eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung, die den Beweis erbringt, dass die Führungsorgane der Pensionskassen moralisch integer sind.
Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie hier der Kommission zu, und überlassen Sie allfällige Retuschen an unserer Formulierung dem Nationalrat.