Lauri Hans · Ständerat · 2006-09-26
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-26
Wortprotokoll
Ich will mich nun wirklich ganz kurz halten, denn die Problematik ist in diesem Rat hinlänglich bekannt. Nach den Vorrednern drängt es mich aber trotzdem, hier noch etwas zu sagen.
Wir wissen alle, dass wir an einer entscheidenden Stelle dieses grossen Projektes NFA sind. Wir wissen auch, dass nach den Grundsätzen des NFA, die wir sehr lange diskutiert haben, die Führung und Ausführung bei dieser Aufgabe des projektgestützten baulichen Unterhalts beim Bund liegen muss. Darüber müssen wir jetzt absolute Klarheit schaffen. Herr Kollege Marty, natürlich kann man so argumentieren, wie Sie das gemacht haben. Ich würde als Jurist auch so argumentieren wie Sie. Aber jetzt sind wir bezüglich der politischen Situation in den Kantonen eben verunsichert; und wir sind in Bezug auf die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen verunsichert. Wir wissen aus zahlreichen Äusserungen von Kantonsseite, dass das "kann" dann eben anders interpretiert werden wird; und wir wissen auch, dass es Druck geben wird, damit die Bestimmung anders angewendet wird. Ursprünglich ist in der Kommission hier in Flims, als wir dieses ganze Gebiet noch einmal durchbesprochen haben, zuerst die Stimmung aufgekommen, dass die Kantone doch begriffen hätten, wie es gehen muss - das entspricht dem Votum von Kollege Marty. Aber dann sind wir anders informiert worden und mussten feststellen, dass es immer noch Kantone gibt, die aus diesem "kann" die Verpflichtung ableiten wollen, hier auch selbst tätig werden zu können, und zwar in grundsätzlicher Art und Weise. In dieser Situation sind wir doch als Gesetzgebungsbehörde verpflichtet, absolute politische Klarheit zu schaffen, und das kann nur heissen, dass wir wie der Nationalrat entscheiden.
Nun aber haben meine Vorredner meines Erachtens völlig zu Recht gesagt: Ja, halt - es kann Situationen geben, wo es durchaus sinnvoll sein kann, dass in einem Einzelfall des projektbezogenen baulichen Unterhalts trotzdem ein Kanton tätig wird; vor allem Herr Marty hat so argumentiert. Das Musterbeispiel ist für mich das Anschlussbauwerk, wo der Kanton an eine Nationalstrasse heranbaut und diese gleichzeitig angepasst werden muss. Es ist nun rechtlich und politisch völlig klar, dass in einer solchen Situation im Einzelfall - und das ist entscheidend, im Einzelfall! - ein Kanton vernünftigerweise durch den Bund beauftragt werden kann, diese Anschlussbauarbeiten zu übernehmen. Mit anderen Worten: Wir verbauen uns nicht jede Flexibilität, wenn wir jetzt gemäss Nationalrat entscheiden, sondern wir schaffen einerseits Klarheit und lassen andererseits immer noch zu, dass im Einzelfall auch ein Kanton im Auftrag des Bundes, also auf Mandatsbasis, tätig werden kann.
Deshalb bitte ich Sie, gemäss dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Beschluss des Nationalrates zu entscheiden.