Schiesser Fritz · Ständerat · 2006-09-26
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat letzte Woche die Vorlage NFA2 als Zweitrat durchberaten und insgesamt 29 Differenzen zu unseren Beschlüssen geschaffen. Auf den ersten Blick mag das als eine beträchtliche Zahl erscheinen. Analysiert man indessen diese Differenzen inhaltlich, so zeigt sich, dass mehr als zwei Drittel dieser Differenzen von untergeordneter materieller oder von bloss redaktioneller Natur sind. Als wirklich gewichtig ist lediglich eine Handvoll Differenzen einzustufen.
Von besonderer Bedeutung sind dabei zwei Beschlüsse des Nationalrates. Zum einen hat er bei Artikel 49a Absatz 2bis des Nationalstrassengesetzes beschlossen, in Abweichung von unserem Entscheid die Bestimmung zu streichen, wonach der Bund über die Ausführung des projektgestützten baulichen Unterhalts und der Erneuerung mit den Kantonen oder mit von diesen gebildeten Trägerschaften Leistungsvereinbarungen abschliessen kann. Ihre Kommission hat nach ausführlicher Diskussion entschieden, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Allerdings gibt es eine erhebliche Minderheit, die an unserem früheren Beschluss, den wir damals mit 23 zu 18 Stimmen gefasst haben, festhalten möchte. Das ist im Übrigen der einzige Minderheitsantrag im Rahmen der Differenzbereinigung.
Die zweite gewichtige Differenz findet sich beim Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen. Hier hat der Nationalrat bei Artikel 13 mit einer Stimme Mehrheit beschlossen, am heutigen Finanzierungssystem festzuhalten, den Bund also auch dort stärker in die finanzielle Verantwortung einzubeziehen, wo die Kantone die Parameter setzen. Falls sich unser Rat dem Beschluss des Nationalrates anschliessen sollte, würden wir in diesem Bereich die Grundsätze des NFA ausser Kraft setzen. Ihre Kommission hat sich einem solchen Ansinnen, Grundregeln des NFA im letzten Moment auszuhebeln, widersetzt, und zwar einstimmig. Die restlichen Differenzen sind wie erwähnt von untergeordneter Bedeutung.
Damit kämen wir zur ersten Differenz.