Maissen Theo · Ständerat · 2006-09-27
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-27
Wortprotokoll
Gemäss dem Postulat der APK-NR vom 14. August 2000 mit dem Titel "Regelmässige Berichterstattung über die Menschenrechtspolitik der Schweiz" ist der Bundesrat aufgefordert, einmal pro Legislatur über die Massnahmen zu informieren, die er in seiner Menschenrechtspolitik getroffen, eingeleitet oder geplant hat. Ihre APK hat über diesen Bericht am 1. September 2006 eine Diskussion geführt und ihn zur Kenntnis genommen.
Im internationalen Menschenrechtsschutz gibt es in den vergangenen Jahren Lichtblicke, aber neben dieser positiven Entwicklung gibt es auch Schattenseiten. Es ist zwar so, dass immer neue Staaten sich verpflichten, sich für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen, was an sich erfreulich ist. Aber es ist gleichzeitig festzustellen, dass nicht alle diese Staaten sich mit den damit verbundenen Verpflichtungen auseinandersetzen können oder wollen. Das heisst: Es gibt heute immer noch 70 Staaten, in welchen regelmässig Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Verfahren angewendet werden, um Menschen zu strafen oder zu demütigen. Es gibt heute immer noch 73 Staaten, welche für sich in Anspruch nehmen, die [PAGE 775] Todesstrafe anzuwenden. Zehntausende von Menschen weltweit verschwinden nach wie vor jährlich mit staatlicher Mithilfe spurlos oder werden willkürlich inhaftiert.
Zwei Drittel der Weltbevölkerung leben in Armut. Ihnen wird das Recht auf Nahrung und Wasser in ausreichendem Mass, auf medizinische Versorgung, Bildung, Teilhabe an politischen Rechten und Rechtsgleichheit verweigert; davon sind vor allem Frauen und Kinder betroffen. Es kommen neue Phänomene dazu. Seit dem 11. September 2001, den Terroranschlägen in den USA, und den Terroranschlägen auch in anderen Staaten wie Indonesien, Marokko, Grossbritannien und Spanien ist die Bekämpfung des internationalen Terrorismus als eine der obersten Prioritäten der internationalen Politik erklärt worden. Das ist ohne Zweifel notwendig. Wir kennen das ja auch unter dem Begriff der asymmetrischen Kriegführung. Diese Prioritätensetzung in der Terrorismusbekämpfung hat zur Folge, dass gewisse Staaten, welche wenig Respekt gegenüber dem humanitären Völkerrecht zeigen, die Terrorismusbekämpfung missbräuchlich einsetzen, indem sie die internen Repressionen verschärfen oder gewaltfreie oppositionelle Gruppierungen mundtot zu machen versuchen.
Wir stellen in diesem Zusammenhang weitere Phänomene fest, wie zum Beispiel innerstaatliche Konflikte verschiedenster Art, Migration, Armut, ökologische Belastungen, zum Teil auch Raubbau an der Natur, demokratische und rechtsstaatliche Defizite, das grenzüberschreitende Unternehmertum oder biotechnologische und medizinische Errungenschaften. Das sind alles Herausforderungen für die Menschenrechtspolitik.
Nun, wie reagiert die Schweiz auf diese Herausforderungen? Der Bundesrat stellt in seinem Bericht fest, dass man diesen Herausforderungen aus der Position der Schweiz nur im Rahmen von Partnerschaften mit anderen Staaten, mit internationalen Organisationen und auch mit nichtstaatlichen Institutionen begegnen und diese Probleme bewältigen kann oder wenigstens mithelfen kann, diese Probleme zu bewältigen. Konkret geht es bei der Schweiz vor allem um die aktive Mitarbeit in den internationalen Strukturen wie dem Europarat, der OSZE und der Uno.
Ein ganz entscheidender, wichtiger Punkt im Zusammenhang mit den Menschenrechten ist auch die Entwicklungszusammenarbeit. Dieser kommt besondere Bedeutung zu. Es ist zwar richtig, dass Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie hehre, hochstehende Ziele und Postulate sind. Aber diese werden relativiert, wenn es an Nahrung, an Wasser, an Bildung, an medizinischer Versorgung fehlt; man könnte hier mit Bertolt Brecht sagen: Zuerst kommt das Fressen und dann die Moral.
Die APK hat auch diesbezüglich diesen Bericht zum Teil etwas kontrovers diskutiert; ich verweise dazu auf die Ausführungen des Berichtes in Kapitel 3.4, "Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit", auf Seite 6081: "In den letzten Jahren stellte man vermehrt fest, dass es unmöglich ist, Entwicklung ohne Menschenrechte und umgekehrt Menschenrechte ohne Entwicklung zu verstehen." Weiter führt der Bundesrat im gleichen Bericht auf Seite 6113, unter Kapitel 4.4.2, "Stärkung des multilateralen Menschenrechtssystems", aus: "Der Bundesrat unterstützt die Bemühungen für eine bessere Wahrnehmung des Europarats, einer Organisation, die versuchen muss, sich wieder auf ihre bewährten Stärken - die normative Tätigkeit in den drei Kernbereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte - rückzubesinnen." Hier kann man je nachdem, wie man es liest, einen gewissen Widerspruch herauslesen.
Ein anderer Punkt, der in der Diskussion in der APK erwähnt wurde, sind die Ausführungen auf Seite 6080 betreffend die Globalisierung: "Doch die Globalisierung, ein diffuses, nicht beherrschbares Phänomen, kann auch negative Folgen haben. So stellt die wirtschaftliche Logik, der sie folgt, eine Bedrohung für die Menschenrechte dar ...." Auch diese These wurde in der Kommission diskutiert und zum Teil kontrovers beurteilt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass es ein sehr wertvoller Bericht ist. Es werden die Rahmenbedingungen umschrieben für die menschenrechtspolitischen Akteure und die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz, beruhend auf Grundprinzipien und Zielsetzungen, und es werden die Instrumente und konkrete operationelle und konzeptionelle Herausforderungen genannt. Der Bericht kann als eine Situationsbeschreibung verstanden werden. Im Zentrum stehen gegenwärtige Überlegungen, aber auch zukunftsgerichtete Handlungsmaximen.
Zum Schluss möchte ich doch noch auf den aktuellen Bezug des Berichtes zu den soeben erfolgten Abstimmungen über die neue Gesetzgebung im Ausländer- und im Asylrecht eingehen. Wir wissen aufgrund der Auseinandersetzungen im Vorfeld dieser Abstimmungen, dass auch die Frage der Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz im Zusammenhang mit dieser neuen Gesetzgebung diskutiert worden ist. Ich möchte den Bundesrat bitten, sich bewusst zu sein, dass wir nach diesen Diskussionen in der Anwendung dieser neuen Gesetzgebung im Schaufenster der Völkergemeinschaft stehen. Ich meine, wir dürfen nicht nur Berichte über die Anwendung der Menschenrechte schreiben, sondern wir müssen auch alles daransetzen, dass wir selber im Handeln diesen Vorgaben der Menschenrechte Folge leisten.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.