Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2000-10-03
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-03
Wortprotokoll
Ich muss zunächst einräumen, dass ich von der Antwort des Bundesrates zum Zeitpunkt ihres Eintreffens schon eher enttäuscht war. Aber die Ereignisse haben dafür gesorgt, dass die Antwort in den letzten Monaten nachgebessert werden musste, und dabei ist zugegebenermassen wesentlich Substanzielleres herausgekommen.
Dennoch ist mir nach wie vor nicht klar, welche Strategie der Bundesrat in Bezug auf die Angriffe auf die Schweiz bezüglich des Bankkundengeheimnisses verfolgt. Es handelt sich ja um Angriffe, die nicht nur von der OECD, sondern neuerdings auch - und ich meine, in noch bedenklicherem Ausmass - vonseiten der Europäischen Union erfolgen.
Bundeskanzler Schröder hat in einer Schweizer Zeitung festgehalten, es dürfe nirgends Steuerinseln geben. Deutschland masst sich also an, generell zu bestimmen, es sei niemandem in Europa erlaubt, einen Steuerwettbewerb gegen andere stattfinden zu lassen. Das hat mit dem Bankgeheimnis direkt nichts mehr zu tun, das betrifft Souveränitätsrechte unseres Landes. Da fehlt eine angemessene Antwort der Schweiz an die deutschen Behörden - das muss auch am 10. Jahrestag der deutschen Wiedervereinigung gesagt werden. Wer das Steuerwesen in der Schweiz ausgestaltet, ist der Souverän, und da haben wir uns weder von einem grossen Nachbarn noch von der EU, noch von sonst irgendjemandem dreinreden zu lassen!
Die EU ist mit dem Problem konfrontiert, dass sie wegen ihres Projektes Euro, das im Volk nicht verankert ist, mit Steuerflucht konfrontiert ist. Es gibt dort Leute, die korrekt, ehrlich erworbenes Vermögen - es sind viele Mittelständler dabei - an einen sicheren Ort verlegen wollen. Das ist doch ein absolut legitimer Anspruch. Daraus kann Deutschland doch nicht das Recht ableiten, gegen einen anderen Staat vorzugehen. Deutschland soll sein Steuerwesen so ausgestalten, dass der Bürger den Eindruck hat: Für das, was ich bezahlen muss, bekomme ich adäquate Dienstleistungen. Es ist doch eine alte Tatsache, dass dort, wo der Steuerzahler das Verhältnis zwischen Geben und Nehmen als ausgewogen empfindet, auch die Steuerdisziplin gewährleistet ist.
Wenn seitens Deutschlands oder der EU das Ansinnen gestellt wird, eine generelle Kontrolle, eine generelle Einsicht bezüglich Anlagen von Privaten auch im Ausland durchzusetzen, dann ist das nicht mehr ein Angriff auf eine Institution der Banken, das ist ein Angriff auf ein Freiheitsrecht des ehrlichen Bürgers. Da bin ich der Auffassung, es wäre an der Zeit, dass dieser Grundsatz einmal von der Schweiz zum Ausdruck gebracht wird. In unserem Land ist der freie Vermögensbesitz des Ehrlichen gewährleistet, da gibt es keine Einsicht von Behörden und ganz gewiss nicht ein Einsichtsrecht von ausländischen Behörden. Da geht es letzten Endes auch um die direkte Demokratie.
Noch eine letzte Frage, die mich in diesem Zusammenhang beunruhigt hat: Man konnte einem Presseartikel entnehmen, dass der damalige Schweizer Botschafter in Deutschland - [PAGE 1121] der jetzt pensioniert ist - Einfluss auf die Schweizer Behörden genommen hat, als die Frage des Vetos der Schweiz in Bezug auf den OECD-Vorstoss gegen den Steuerwettbewerb zur Diskussion gestanden habe. Bern solle - habe er gefordert - die Kompatibilität zur Europäischen Union bitte höher werten als die Rechte der Vermögensbesitzer in der Schweiz. Da möchte ich schon gerne wissen, wie sich die Landesregierung gegenüber dieser Intervention - der Betreffende hat sie persönlich dem "Cash" mitgeteilt - verhalten hat. Es geht doch nicht an, dass das Wohlbefinden eines Diplomaten, der in Brüssel nicht anstossen möchte mit etwas, das ihm vielleicht unbequem ist, höher gewertet wird als ein in der direkten Demokratie gefasster Grundsatz zum schweizerischen Steuersystem.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich diese ergänzenden Auskünfte noch bekommen könnte.