Briner Peter · Ständerat · 2006-09-27
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-27
Wortprotokoll
Dem Bundesrat ist mit seinem Europabericht ein guter Wurf gelungen. Das zeigt sich auch daran, dass selbst im Sommerloch aus einem Reizthema eine sachliche Grundsatzdiskussion entstehen konnte. Der Bericht ist eine gute Auslegeordnung und Bestandesaufnahme unserer Beziehungen zur Europäischen Union sowie der denkbaren Möglichkeiten, diese Beziehungen weiterzuentwickeln. Der Bericht zeigt die ganze Palette von Instrumenten, wie das Verhältnis zur EU, unserem mit Abstand wichtigsten Partner, gestaltet werden kann. Der Bericht nimmt Abstand von der festgefahrenen und wenig zweckdienlichen Diskussion "Beitritt ja, Beitritt nein?". Das ist zu begrüssen, denn die Art, wie die Beziehungen zur EU gestaltet werden, ist lediglich eine Frage der Instrumente. Beitritt, kein Beitritt oder andere Optionen sind Mittel und nicht Ziele der schweizerischen Europapolitik.
Im Zentrum der Betrachtungen steht also die Frage, auf welchem Weg die schweizerischen Interessen am besten gewahrt werden können - und nicht, wie sonst üblich, die Frage nach der institutionellen Zugehörigkeit. Die Frage ist also, wie sich die wirtschaftlichen und politischen Gesamtinteressen der Schweiz gegenüber Europa am besten wahren lassen, dies in Anlehnung an das "Zielfünfeck" von Artikel 54 der Bundesverfassung. Unter materiellen Gesichtspunkten besteht die Interessenwahrung in der stetigen Verbesserung der wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rahmenbedingungen, welche die Beziehungen zur EU prägen, unter Berücksichtigung unserer eigenen, direktdemokratischen und föderalistischen Traditionen. Die Europapolitik ist überdies durch gemeinsame ideelle Wertvorstellungen geprägt. Darunter verstehe ich Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Menschenrechte, die Achtung des Völkerrechtes usw.
Die Schweiz verfügt, wie der Bericht aufzeigt, über ein grosses Instrumentarium zur Regelung der Beziehungen zur EU. Dieses lässt sich wie folgt charakterisieren: Die Instrumente [PAGE 782] sind nicht starr, sie sind entwicklungsfähig und müssen an die Entwicklungen innerhalb der EU und der Schweiz angepasst werden können. Diese Instrumente stehen nicht im Widerspruch zueinander, sie schliessen einander auch nicht aus, sondern können als Etappen eines Prozesses angesehen werden. Der erfolgreiche Einsatz eines dieser Instrumente hängt entscheidend davon ab, ob auch die EU bereit ist, diese in Erwägung zu ziehen. Das Instrumentarium umfasst damit Instrumente der bilateralen und der multilateralen Zusammenarbeit oder eben auch den Beitritt.
Allerdings, das muss deutlich erwähnt werden, hängt vieles von der zukünftigen Drittlandpolitik der EU ab, das heisst davon, mit welchen Instrumenten sie mit ihren Partnerländern zu kooperieren bereit sein wird. Vor diesem Hintergrund dürfte die eine oder andere unserer Optionen dahinfallen, und das wiederum unterstreicht die Wichtigkeit der Pflege guter Beziehungen unserseits zur Europäischen Union. Ich nenne - dies als Klammerbemerkung - hier als Stichworte das Osthilfegesetz und unseren Solidaritätsbeitrag.
Bei der Pflege guter Beziehungen zur EU wird entscheidend sein, wie wir selber in unserer Zusammenarbeit weiterkommen werden und mit welchen Instrumenten. Der Bericht verlangt von uns also heute kein stereotypes Drinnen-draussen-Glaubensbekenntnis, sondern offeriert modulfähige Zusammenarbeitsbausteine. Nach meinem Dafürhalten sollten wir diese für einen aktiven Bilateralismus nutzen, um die bestehenden und zukünftigen bilateralen Abkommen zu einem kohärenten und wirksamen Gesamtkonzept zusammenzubauen. Ein solches Rahmenabkommen würde die Beziehungen festigen und könnte Zeit- und Effizienzgewinne bewirken. Ich meine ein Rahmenabkommen als Plattform für den politischen Dialog, als Grundlage für das Management der bestehenden bilateralen Verträge, aber auch als Forum für neue sektorielle Abkommen - unser Kommissionspräsident hat sie erwähnt. Ein Rahmenabkommen hat aber auch mit den Kantonen zu tun. Sie müssen hier im Zusammenhang mit den Gemischten Ausschüssen eingebunden werden. Hierbei kommen wir auch auf eine andere Seite - eine Schattenseite vielleicht - eines solchen Rahmenabkommens zu sprechen, das eben auch seine Tücken hat. Jeder Druck, von welcher Seite auch immer, könnte zu unerwünschten Nebenwirkungen führen. Ich kann mir vorstellen, dass für die EU ein Rahmenabkommen nur dann infrage kommt, wenn es für sie, die EU, mit einem Mehrwert verbunden sein wird. Was die EU unter einem Mehrwert versteht, darüber möchte ich hier nicht orakeln oder ihnen, d. h. der EU, das noch in den Mund legen. Ich glaube, dass entsprechende Hinweise auch schon bei der Beratung des Postulates Stähelin gemacht worden sind. Ein pragmatisches Vorgehen ist also ratsam. Ich glaube, dass sich der Bundesrat dessen bewusst ist.
Das europapolitische Instrumentarium ist also entwicklungsfähig. Es baut auf dem Bilateralismus auf und bestätigt damit, dass dieser Weg, dieser aktive Bilateralismus, vorderhand richtig ist. Dieser Weg, die Aushandlung von sektoriellen Verträgen mit der EU, ist innenpolitisch breit abgestützt und direktdemokratisch legitimiert. Die Stimmberechtigten haben damit einen strategischen Grundsatzentscheid gefällt.
Es stellt sich nun die Frage, wie wir diesen Vertragsbestand, den Acquis bilatéral, sichern können. Wenn wir von der Richtigkeit dieses Weges überzeugt sind, müssen wir bereit sein, diesen auch Schritt für Schritt abzusichern, sonst laufen wir Gefahr, das bestehende Vertragswerk aufs Spiel zu setzen, und das ist gegen die Rechtssicherheit. Das spielt für den Wirtschaftsstandort Schweiz also eine wichtige Rolle. Die Option Bilateralismus verlangt eben im Unterschied zum Alleingang oder zur Option der Mitgliedschaft entsprechende Sicherungen. Wie dieser Acquis bilatéral innenpolitisch gesichert werden kann, ist im Bericht nicht genügend beantwortet.
"Zurück zur Realität" oder zur "mangelnden Vision" - in diesem Spektrum finden sich zusammenfassend die Kommentare zum Europabericht des Bundesrates -: Visionen darf man schon haben; in anderen Sprachräumen sind Visionen zwar gleichbedeutend mit Erscheinungen, mit Halluzinationen. Ich bin dem Bundesrat dankbar dafür, dass dieser Bericht auf dem Boden der Realität steht und damit eine unverkrampfte, sachliche Diskussion ermöglicht.