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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-09-28

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-28

Wortprotokoll

Ich habe dieser Diskussion nun mit viel Interesse zugehört. Wenn ich das Wort ergreife, dann tue ich das nicht, um in die materielle Diskussion einzugreifen. Dafür bin ich zu wenig vorbereitet.

Weshalb also? Unter anderem deshalb, weil in der Botschaft des Bundesrates zu dieser Bestimmung, die immerhin, das haben wir gehört, eine gewisse Praxisänderung bei der Genehmigung beinhaltet, keinerlei Ausführungen gemacht werden. Früher, Sie erinnern sich, hatten wir sehr ausführliche Kommentare zu den Verfassungsänderungen der Kantone. Das ging beinahe bis zur Applizierung der Kommaregeln; da bin ich einverstanden, dass man von dieser Praxis weggekommen ist. Aber seit der Genehmigung der totalrevidierten Zürcher Verfassung enthält der Kommentar des Bundesrates in der Botschaft lediglich den stereotypen Satz unter Ziffer 4 zur Verfassungsmässigkeit, ohne auf die Bestimmungen überhaupt einzugehen. Das wiederum scheint mir jetzt auch der Sache nicht mehr ganz gerecht zu werden. Ich wäre deshalb dankbar und froh, wenn der Bundesrat seine Praxis - es ist jetzt der zweite oder dritte Fall - noch einmal überdenken könnte. Es hat in dieser Verfassung sehr interessante weitere Paragrafen, die meines Erachtens einen gewissen Kommentar auch für die Zukunft als Weglinie für die Kantone selber verdient hätten. Ich denke beispielsweise an die Paragrafen 3, 4 oder 82.

Zur Diskussion hier habe ich konkret wie gesagt keine Bemerkung.