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Suter Marc F. · Nationalrat · 2000-10-03

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-03

Wortprotokoll

Auch ich möchte zum Spannungsfeld Wirtschaft und Menschenrechte sprechen. Es ist falsch, Herr Cavalli, wenn Sie sagen, die Rechte wisse nicht, was die Linke tue; allerdings: Die reine Lehre gibt es auf diesem Gebiet nicht, sicher auch nicht in der Aussenwirtschaftspolitik, sicher beispielsweise auch nicht in unserem schwierigen Verhältnis zu China. Ich möchte Ihnen immerhin zu bedenken geben, dass Menschenrechte und nachhaltiges Wirtschaftswachstum einander bedingen und ergänzen: ohne Menschenrechte kein Rechtsstaat und ohne solchen kein bleibendes Wirtschaftswachstum, da ohne verlässliches Recht keine Sicherheit für Handel und Investitionen gegeben ist.

Die marktwirtschaftliche Logik verlangt nicht nur ökonomische, sondern darüber hinausgehende Freiheitsrechte. Dem Grundsatz der Universalität verpflichtet, unterhalten die Schweiz und ihre Wirtschaft auch mit Staaten Beziehungen, die die Menschenrechte nicht oder jedenfalls nicht umfassend respektieren. Aber jede bilaterale Wirtschaftsbeziehung trägt langfristig für sich alleine schon zur Förderung der Menschenrechte bei. Denn Handel und Investitionen ohne Hemmnisse bringen stets einen Dialog und Ideenaustausch mit sich.

Wenn wir uns mit unserem durchaus problematischen Verhältnis zu China beschäftigen, sollten wir einen Blick zurück in die Geschichte werfen. Wir haben heute 50 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention, wir haben 25 Jahre Helsinki-Prozess, wir haben 10 Jahre Wiedervereinigung in Deutschland. Die Aufnahme und die Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit der damaligen Sowjetunion haben wesentlich dazu beigetragen, dass dieser Totalitarismus untergegangen ist. Menschenrechte sind auch nicht nur eine staatliche Aufgabe; sie lassen sich nicht nur in diplomatischen Zirkeln und auf der staatlichen Ebene vermitteln. Sie sind eine Aufgabe der Zivilgesellschaft. Wir können Menschenrechte nicht wie ein Produkt exportieren; der Funke muss überspringen.

Das Beispiel des Ostblockes zeigt doch eines: Es waren viele mutige Frauen und Männer am Werk, die unter grossen Opfern die Menschenrechte vorangebracht haben. Diese Kämpferinnen und Kämpfer für die Menschenrechte zu unterstützen - sei es auch nur moralisch - ist eine noble Aufgabe. Darum muss ich Frau Gonseth Recht geben. Es herrscht keine Freude in China; aber wir müssen mit diesen Leuten im Gespräch bleiben. Das Beispiel der Bekämpfung des Totalitarismus in der Sowjetunion könnte auch für die Zukunft wegweisend sein.

Dieses Geschäft - Frau Nabholz hat es auf den Punkt gebracht - ist kein Geschäft für Sonntagspredigten, sondern es ist ein hartes Geschäft. Aber Wirtschaftsbeziehungen fördern letztlich die Menschenrechte; von daher kann von einem Gegensatz keine Rede sein. Ich finde es auch falsch - und fast ungeheuerlich -, wenn Herr Cavalli sagt, ein Wirtschaftsboykott sei in jedem Falle einer Verletzung der Menschenrechte gleichzusetzen oder komme gar einem Genozid gleich. Es gibt Situationen, in denen ein Wirtschaftsboykott als Ultima Ratio berechtigt ist. Denken wir an den Irak, denken wir aber auch an die Wirtschaftssanktionen gegen Südafrika, die sicher auch wesentlich zur Verbesserung [PAGE 1100] der Menschenrechtssituation beigetragen haben. Auch hier geht es nicht ohne Differenzierung.

Diese Beispiele zeigen, dass wir im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Menschenrechten nie einen ganz geraden, ganz logischen Weg gehen können. Aber es ist wichtig, dass man in diesem Spannungsfeld die Gewichte richtig setzt und dass man, wenn es darauf ankommt, die richtigen Worte zur richtigen Zeit findet. Das ist auch eine wichtige Aufgabe unserer Politik und der Vertreterinnen und Vertreter der Politik.