Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-02
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-02
Wortprotokoll
Diese Frage ist in der Kommission als solche nicht diskutiert worden, aber aufgrund der Erfahrung in einer kantonalen Exekutive würde ich Folgendes antworten: Das ist zum Beispiel Sache des kantonalen Baurechtes. Es ist Sache der einzelnen Kantone, festzulegen, wie solche Beseitigungsrevers dann durchgesetzt werden. Wir haben zweifellos absolut keinen Anlass, hier den Kantonen gesetzgeberisch irgendwelche Vorschriften zu machen; das ist im Übrigen tägliches Brot.
Es geht um den Vollzug des Rechtes. Wenn also die Bestimmung nicht mehr erfüllt werden kann, unter der eine Baubewilligung gegeben wurde, und es im Bundesrecht heisst, dann sei zurückzubauen, dann hat die Baubewilligungsbehörde, je nach kantonalem Recht, die Aufgabe, das zu tun. Tut sie es nicht, gibt es eine Aufsichtsbehörde - die in der Regel die kantonale Regierung ist -, die versuchen muss, das durchzusetzen. Dann gibt es die Verfahrensbestimmungen, es gibt die Androhung der Ersatzvornahme; vielleicht muss diese zweimal erfolgen. Es gibt bestimmte Formalitäten dabei, und wenn immer noch nichts passiert, dann gibt es die Ersatzvornahme nach kantonalem Recht zulasten des Fehlbaren. Das ist nicht eine Frage der Gesetzgebung, sondern der Treue, der Gesetzestreue, der vollziehenden Organe.