Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-10-02
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-02
Wortprotokoll
Auch ich habe der Vorlage zugestimmt, und ich möchte Sie auch bitten, auf die Vorlage einzutreten. Ich möchte aber darlegen, weshalb ich dem Ganzen relativ kritisch gegenüberstehe.
Zwar ist diese Revision für sich alleine betrachtet durchaus begründbar. Das Problem liegt aber in der Summenwirkung aller Revisionen, die wir seit Jahren immer wieder durchführen. Kollege Pfisterer hat eben auch darauf hingewiesen. Die Komplexität und der Detaillierungsgrad der Bestimmungen lassen sich wegen der zahlreichen Detailunterscheidungen nur noch aufgrund der Botschaft verstehen, was deren Anwendung in der Praxis schwierig macht. Ein Grundkonzept ist meiner Ansicht nach in der Vorlage kaum mehr zu erkennen. Die Frage, was der Gesetzgeber eigentlich genau will und ob die neueste Revision noch der verfassungsrechtlichen Forderung nach Trennung von Bauzone und Nichtbauzone entspricht, kann ich zumindest nicht beantworten. Eine schon seit längerem angekündigte raumplanerische Gesamtkonzeption für den ländlichen Raum hat der Bundesrat bislang leider nicht vorgelegt. Dies wäre aber unerlässlich, wenn wir eine zweckmässige - ich betone: eine zweckmässige - Gesetzgebungsarbeit machen wollen.
Gestatten Sie mir, dass ich deshalb in der Eintretensdebatte zu dieser Teilrevision einige grundsätzliche Bemerkungen [PAGE 807] zum Bauen ausserhalb der Bauzone anbringe. Ich mache dies nicht zuletzt auch in meiner Eigenschaft als Präsidentin der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, womit ich meine Interessenbindung in dieser Frage offengelegt habe.
Der Raumentwicklungsbericht des zuständigen Bundesamtes von 2005 stellt kurz und einfach fest: "Die Raumentwicklung der letzten Jahrzehnte ist im Sinne der Bundesverfassung nicht als nachhaltig zu bezeichnen." Im gleichen Bericht wird unter den Strategien für ländliche Räume festgehalten: "Die weitere Zersiedelung zwischen den Ortschaften ist zu stoppen." Auch die Erhaltung und der Schutz der unbebauten Landschaft zwischen den Siedlungen werden als Strategie erwähnt. Zum Bereich Bauen ausserhalb der Bauzone wird auf Seite 114 des Raumentwicklungsberichtes Folgendes gesagt: "Die Einrichtung von Neubauten ausserhalb der Bauzonen sollte aus finanziellen und sozialen Gründen im Interesse der Gleichbehandlung, aber auch zur Schonung der Landschaft weiterhin restriktiv gehandhabt werden." Weiter heisst es: "Zahlreiche landwirtschaftliche Bauten können nicht umgenutzt werden. In diesen Fällen ist der Abbruch in Erwägung zu ziehen."
Es scheint sich bei den Bestimmungen über das Bauen im Nichtbaugebiet eine eigentliche, sich selber beschleunigende Spirale abzuzeichnen. Das Ergebnis ist nicht nur ein undurchsichtiges Gestrüpp von zahlreichen Ausnahmebewilligungstatbeständen, sondern auch eine ständig mehr zersiedelte Landschaft. In einer Studie des ARE aus dem Jahre 2006 stellt man fest, dass zwischen 1990 und 2000 rund 12 000 Wohnungen ausserhalb der Bauzone entstanden sind. Auch werden nur noch 39 Prozent der Wohngebäude ausserhalb der Bauzonen von Personen bewohnt, die in der Landwirtschaft tätig sind. Das heisst, dass 60 Prozent der Wohngebäude ausserhalb der Bauzonen nichts mehr mit der Landwirtschaft zu tun haben. Ein Viertel des Gesamtbestandes der Wohnungen ausserhalb der Bauzonen sind zudem Zweitwohnungen. Es wird also, nach meiner Ansicht, entgegen dem Verfassungsauftrag und der oft gehörten Meinung im Landschaftsgebiet immer mehr gebaut.
Wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier stehen demzufolge vor einem Dilemma. Zwar sind die Bestimmungen der sogenannten kleinen bundesrechtlichen Revisionen in den Jahren 1998, 2000, 2003 und nun 2006 alle begründbar, sie führen aber alle zu mehr Baumöglichkeiten. Es stellt sich deshalb die Frage, wer noch dafür sorgt, dass die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet nicht einfach eine Leerformel wird.
Ich möchte deshalb darum bitten, das Augenmass nicht zu verlieren und sich des verfassungsmässigen Gebotes der Trennung von Bauland und Nichtbauland bewusst zu sein. Dort, wo es wirklich um landwirtschaftliche Nutzung geht, sollten wir auch die nötigen baulichen Anpassungen ermöglichen; dort, wo es aber um landwirtschaftsfremde Nutzung oder um Zweitwohnungsbesitz geht, müssten wir restriktiver sein - dies letztlich auch im Dienste der Landwirtschaft und des Tourismus, die ja beide von der unverbauten Landschaft leben.
In diesem Sinne bitte auch ich Sie, auf die Vorlage einzutreten der Mehrheit zu folgen.