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David Eugen · Ständerat · 2006-10-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-02

Wortprotokoll

Es wurde hier begründet, dass diese Vorlage dem Strukturwandel in der Landwirtschaft dienen soll. Das heisst, dass der Strukturwandel in der Landwirtschaft heute erfordere, dass in der Landwirtschaft für Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung gebaut werden kann.

Ich kann nachvollziehen, dass man sagt, dass Wohnnutzung, Vermietung von Räumen ausserhalb der Bauzone und gewerbliche Nutzungen zusätzliches Einkommen schaffen. Dieses Einkommen haben sicher viele Bauernbetriebe - oder vielmehr muss ich sagen - ehemalige Bauernbetriebe - nötig. Ich habe mich beim Kommissionspräsidenten erkundigt, wie viele Betriebe das seien. Mir wurde gesagt, dass es sich wahrscheinlich um rund 30 000 Betriebe handle, die neu mit diesem Gesetz ausserhalb der Bauzone nichtlandwirtschaftliche Aktivitäten - Nebenbetriebe, Gewerbebetriebe und Wohnnutzungen - betreiben könnten. Es geht also hier - und das hat mich stutzig gemacht - nicht nur um eine Kleinigkeit, sondern um eine ziemlich grosse Übung. Darum kann ich jenen, die hier gesagt haben, dass dies eine Mini-Vorlage sei, nicht zustimmen. Ich habe eher den Eindruck, dass dies eine grundlegende andere Weichenstellung in der Raumplanung darstellt.

Wenn ich mir die Frage stelle, warum wir überhaupt Raumplanung machen, habe ich zwei Antworten:

Ich war immer der Meinung, es liege erstens im öffentlichen Interesse, dass wir in der Schweiz die Landschaft nicht zersiedeln, sondern dass wir zusammenfassen, wo gebaut wird und möglichst das Bauen eben in den Bauzonen konzentrieren. Mit anderen Worten: dass der Satz "In der Schweiz ist überall Baugebiet" aus öffentlichem Interesse nicht gilt.

Zweitens bin ich der Meinung, dass das öffentliche Interesse dagegen spricht, überall zu erschliessen. Denn wo Sie bauen, müssen Sie erschliessen, das wissen Sie alle. Sie müssen für Gewerbebetriebe, Wohnnutzung, Gastwirtschaftsbetriebe Strassen machen. Sie müssen Parkplätze machen, Sie müssen Kanalisationen machen, Sie müssen [PAGE 808] Beleuchtungen machen. Sie müssen auch für die Kinder, die natürlich auswärts wohnen, die Schulwege sichern usw. Das zweite Argument gegen das Bauen überall ist das Erschliessungsargument und die damit verbundenen Kosten, die damit verbundenen öffentlichen Mittel.

Jetzt sehe ich schon, dass wir in einem Zielkonflikt sind. Wir haben auf der einen Seite das Interesse, die bäuerlichen Einkommen zu verbessern, und der Weg, der hier eingeschlagen wird, ist der, dass man sagt: Um die bäuerlichen Einkommen zu verbessern, wollen wir das Baugebiet viel mehr in die bisherige Nichtbau- bzw. Landwirtschaftszone hinein öffnen. Das andere Interesse ist eben das erwähnte. Wenn ich diese beiden Interessen gegeneinander abwäge, dann komme ich zum Schluss, dass mir diese Vorlage zu weit geht.

Ich bin der Meinung, dass wir das landwirtschaftliche Einkommen verbessern müssen, aber das müssen wir mit dem Landwirtschaftsgesetz tun. Wir dürfen nicht auf den Abweg kommen, mit dem Raumplanungsgesetz Einkommensverbesserungen herbeizuführen, die eigentlich die gewerbliche Nutzung betreffen und die Wohnnutzung. Dazu kommt noch folgendes Problem: Wenn wir das machen, schaffen wir auch Wettbewerbsverzerrungen, die sehr massiv sein können. Wenn gewerbliche Betriebe in der Nichtbauzone erstellt werden, dann zahlen sie für den Quadratmeter 9 Franken. Wenn sie in die Gewerbezone der Gemeinde gehen müssen, kostet er 200 Franken. Es ist ganz klar, dass eine grosse Wettbewerbsverzerrung eintritt.

Ich bitte Sie also, diese Vorlage sehr sorgfältig anzuschauen, und ich muss mir vorbehalten, dass ich diese Vorlage ablehnen werde, wenn wir am Schluss zu einer Übergewichtung dieser falschen Entwicklung - Baugebiet überall - kommen.