Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-02
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-02
Wortprotokoll
Die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse ist aus der Sicht der Energiepolitik, der Umweltpolitik und der Landwirtschaftspolitik wünschbar. Sie wird auch als Alternative zur Verarbeitung von Nahrungsmittelabfällen zu Tierfutter - welche bekanntlich in der EU verboten worden ist und daher auch in der Schweiz unter Druck kommt - dringend. Das Raumplanungsrecht erschwert solche Projekte; der Revisionsbedarf ist ausgewiesen.
Nach Bundesrat und Nationalrat sollen nicht nur landwirtschaftliche Gewerbe-, sondern auch kleinere Betriebe das Recht haben, Biogasanlagen zu bauen. Die zu verarbeitende Biomasse muss zu einem gewissen Teil aus der Landwirtschaft stammen. Die übrige Biomasse, insbesondere die sogenannten Co-Substrate, sollten aber nicht über unsinnig weite Distanzen herangeführt werden. Das alles ist in der Verordnung zu regeln.
Die Kommission hat die Ergänzung des Nationalrates nicht übernommen, wonach im Rahmen von Artikel 16a auch Kompostieranlagen ermöglicht werden sollen. Es ist gerade unter dem Aspekt der Energiebilanz nicht sinnvoll, Anlagen zu bewilligen, für deren Betrieb Material über grössere Distanzen transportiert werden muss, ohne dass diese dann ihrerseits Energie produzieren. Daher haben wir im Rahmen von Artikel 16a die Kompostieranlagen ausgeschlossen.
In der Kommission ist die Frage gestellt worden, wie es sich mit dem Bau anderer Energiegewinnungsanlagen durch die Landwirtschaft verhalte. Diese Energiegewinnung bleibt natürlich möglich. Die Biogasherstellung ist wegen ihrer engen Beziehung zur Landwirtschaft für zonenkonform erklärt worden. Kleinere Wasserkraftwerke können auch weiterhin gebaut werden. Sie sind allerdings nicht zonenkonform, aber unter Umständen standortgebunden.
Als Ratsmitglied - und nicht als Kommissionspräsident, Herr Bundespräsident - möchte ich hinsichtlich des Anteils an nichtlandwirtschaftlicher Biomasse eine Bemerkung anbringen: Die Verwertung von Nahrungsmittelabfällen zu Tierfutter geschieht heute in Anlagen, zu denen über teilweise weite Strecken grosse Tonnagen aus Grossverteilern, Spitälern, Kantinen usw. angeliefert werden. Wenn diese Anlagen in Zukunft aus veterinär- oder gesundheitspolizeilichen Gründen, namentlich unter dem Druck der EU, eines Tages nicht mehr betrieben werden dürfen, sollte darauf geachtet werden, dass diese Abfälle grosszügig in die Energieproduktion aus Biomasse, in die Biogasproduktion, eingeleitet werden können. Sollte nämlich die Verordnung das Verhältnis der landwirtschaftlichen Biomasse zur nichtlandwirtschaftlichen Biomasse zu stark in Richtung der ersteren betonen - z. B. mindestens 50 Prozent landwirtschaftliche Biomasse -, riskiert man, dass diese Nahrungsmittelabfälle verbrannt werden müssen, was auch ethisch fragwürdig ist. Ich bitte daher den Bundesrat, sich dieser Frage - deren Aktualität mir erst vor kurzem klargeworden ist - anzunehmen.
Die Kommission beantragt Ihnen, bei Absatz 1bis dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.