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Nabholz Lili · Nationalrat · 2000-10-03

Nabholz Lili · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-03

Wortprotokoll

Menschenrechtspolitik ist keine schöngeistige Angelegenheit, sondern hartes politisches Geschäft; dies ist das Fazit zum Bericht des Bundesrates, den ich namens der FDP-Fraktion bestens verdanken möchte.

Die Auseinandersetzung mit der Kohärenzthematik zeigt überdeutlich, dass sich Menschenrechtspolitik nicht in Sonntagsreden erschöpft, dass wir es vielmehr mit einer vielschichtigen, ausgesprochen komplexen und vielfach auch sehr heiklen Aufgabe zu tun haben. Entsprechend ist diese Aufgabe auch nicht einem einzelnen Departement zuzuordnen, sondern sie durchzieht als eigentliche Querschnittaufgabe sämtliche Politikbereiche: So, wie die Menschenrechte grundsätzlich nicht teilbar sind, ist auch der politische Einsatz für sie nicht teilbar. Das schafft einerseits Synergien, andererseits können aber auch Widersprüche aufbrechen. Einige davon sind genannt worden. Besonders deutlich zeigt sich dies natürlich in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen, und die Glaubwürdigkeit unseres Engagements misst sich letztlich gerade am Umgang mit Interessengegensätzen. Auch hier machen wir die Erfahrung, dass es einfacher ist, zum generell-abstrakten Prinzip Ja zu sagen, als dieses im konkreten Einzelfall umzusetzen. Hier tun sich oft Spannungsfelder und Konflikte auf, die nach einer sorgfältigen Güterabwägung rufen.

Nun bin ich nicht so blauäugig zu meinen, dass Menschenrechtsfragen in unserer politischen Arbeit - namentlich auch im internationalen Umfeld - absolutes Primat haben. Vielmehr gibt es auch andere Interessen, namentlich wirtschaftliche, die in diesem Spannungsfeld zum Tragen kommen.

Gerade diejenigen politischen Kräfte, die am stärksten für Arbeitsplätze, für wirtschaftliche Prosperität eintreten, legen nicht immer ein kohärentes Verhalten an den Tag. Dies, wenn sie sich z. B. in der Frage, ob man einen internationalen Auftrag annehmen oder den Menschenrechtsaspekten die Priorität geben soll, für den Auftrag und nicht für die Menschenrechte entscheiden, wenn Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Darum ist die Kohärenzfrage nicht nur eine Frage, die sich innerhalb der Politik stellt, sondern es ist auch eine Frage, die mit der Zivilgesellschaft und unserem eigenen Interessenabwägungssystem zu tun hat.

Es ist darum etwas einfach - ja, ich möchte sogar sagen: billig -, hier die Politik des EDA und des EVD gegeneinander auszuspielen. Ich glaube, der Bericht ist in diesem Bereich sehr deutlich, denn er zeigt Kriterien und Instrumente auf und beweist, dass auch im schwierigsten Bereich der Güterabwägung, nämlich in der Aussenwirtschaftspolitik, Prinzipien zum Tragen kommen, zu denen wir unter dem Kohärenzaspekt stehen können.

Im Bericht wird sehr klar dargestellt, dass Menschenrechte und nachhaltiges Wirtschaftswachstum einander bedingen, ja einander wesentlich ergänzen. Menschenrechte sind das Fundament für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum, denn ohne Menschenrechte ist kein Rechtsstaat möglich, und ohne Rechtsstaat gibt es keine bleibende Wirtschaftsentwicklung. Nur verlässliches Recht schafft die Grundlage für die Sicherheit des Handels und für die Attraktivität von Investitionen. Auch in der Aussenwirtschaftspolitik ist es letztlich ein Gebot der ökonomischen Logik, die Einhaltung der Menschenrechte und der "good governance" zu fördern.

Menschenrechtspolitik ist nie etwas Statisches, ein für alle Mal Festgeschriebenes, sondern ein dynamischer Prozess, in dem multilaterale Aktivitäten eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Nicht erst seit "Seattle" wissen wir, dass die Globalisierung dazu geführt hat, dass die Bevölkerung den Menschenrechten im Allgemeinen und der sozialen Dimension der Globalisierung im Speziellen immer grössere Bedeutung beimisst. Zu begrüssen ist deshalb die von der Schweiz anlässlich der Uno-Konferenz in Genf lancierte Initiative, gemäss welcher internationale Organisationen wie die WTO und die Bretton-Woods-Institutionen unter der Führung der ILO und zusammen mit den Regierungen und den NGO die soziale Dimension der Globalisierung inklusive des Bereiches "Handel und Menschenrechte" zum Thema machten.

Erfreulich ist auch, dass sich das Seco im Rahmen der WTO aktiv dafür einsetzt, dass die internationalen Handelsregeln die Massnahmen und Normen aus anderen Politbereichen im Sinne einer verbesserten Kohärenz ergänzen und unterstützen.

Zur Menschenrechtspolitik, auch das ist erwähnt worden, gehört auch die Schaffung von international durchsetzbaren Rechtsinstrumenten. Sie sind es, die es erlauben, Menschenrechtsverletzungen einzuklagen und zu sanktionieren. Ich danke dem Bundesrat an dieser Stelle ausdrücklich für seinen Einsatz, den er im Rahmen der Diskussion um ein ständiges Kriegsverbrechertribunal der Uno mit Unbeirrbarkeit gezeigt hat. Ich danke ihm auch für seine Unterstützung der Menschenrechtspolitik im Rahmen der Möglichkeiten des Europarates. Ich bitte den Bundesrat, sich ernsthaft mit dem dringenden Appell des Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg betreffend Ressourcen auseinander zu setzen. Dieser ist ein Garant für die Durchsetzung der Menschenrechte in 41 Europarats-Mitgliedstaaten - das betrifft über 850 Millionen Menschen -, und es ist wichtig, dass hier die nötigen Mittel gesprochen werden, damit diese schwierige und wichtige Aufgabe erfüllt werden kann. Dasselbe gilt für die Aufgabe, die der Menschenrechtskommissar des Europarates, Gil-Robles, der kürzlich in Bern weilte, auf sich nimmt. Auch hier sind die Budgets zu bescheiden, um das, was von diesen Institutionen erwartet wird, zeitgerecht und effizient auszuführen.

Ich danke Ihnen, Herr Bundesrat, wenn Sie diesen Aspekten Ihr Augenmerk schenken.