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Zapfl Rosmarie · Nationalrat · 2000-10-03

Zapfl Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-03

Wortprotokoll

Menschenrechte zu postulieren, das ist das eine; diese im politischen Alltag dann umzusetzen, die Ziel- und Interessenkonflikte aufeinander abzustimmen, das ist bestimmt die andere Seite der Medaille, das wissen wir alle in diesem Saal. Genau diese Kohärenzprobleme spricht das Postulat Bäumlin 97.3621 (Kohärenzbericht) an.

Der vorliegende Bericht des Bundesrates zeigt die Entwicklung der Menschenrechtspolitik der vergangenen Jahre. Er weist auf die Zusammenhänge zwischen den Deza-Aktivitäten und den Bereichen der Wirtschafts- und Handelspolitik hin, auf etwas, das bei jedem Entwicklungs- und Aussenwirtschaftsthema angesprochen wird. Wir lesen es: Kohärenz auf allen Ebenen - im Bundesrat, innerhalb der Departemente, innerhalb des EDA, mit den Kantonen.

Was wir in diesem Bericht nicht finden, sind die minimalen Prinzipien, die sich Politik und Wirtschaft in diesem Zusammenhang geben müssten. Die Aussenwirtschaft hat meiner Meinung nach noch nicht entdeckt, wie positiv sich Menschenrechte in den Handelsbeziehungen auswirken können. Meiner Meinung nach ist der Bau eines Staudammes keine [PAGE 1095] Verletzung von Menschenrechten; aber dafür, dass die Umsiedelung der betroffenen Menschen menschengerecht geschieht, müssen wir uns einsetzen - die Politik, aber auch die betroffene Wirtschaft. Unsere Grundrechte, die für uns stimmen, müssen von Politik und Wirtschaft zum Tragen gebracht und dürfen auch dann nicht aufgegeben werden, wenn es um die Eigeninteressen geht.

Besonders interessant sind die Bemühungen der Schweiz in den multilateralen Organisationen. Dort gestalten die Schweizer Delegierten in Menschenrechtsfragen besonders aktiv mit. Sie haben es gehört: Die vergangene Session im Europarat hat dank der Berichterstattung der Schweizer Mitglieder dazu beigetragen, Klartext in Sachen Menschenrechte in Tschetschenien, Serbien und Kosovo zu sprechen. Da stellt sich dann die Frage, was Menschenrechte sind. Ein Menschenrecht ist erst Recht, wenn es einforderbar ist. Dieses Recht ist die Waffe des Schwächeren. Welche Rechte gelten für Menschen in Westeuropa und welche zum Beispiel in Russland? Wo bleiben da die Rechte, wenn ein Duma-Mitglied in der Debatte im Europarat alle Tschetschenen als Banditen und Terroristen bezeichnet, die es zu bekämpfen gelte? Wie verhält sich die Schweiz in wirtschaftspolitischen Fragen gegenüber einem Land, das die Menschenrechte derart missachtet?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist die Stelle, an der die Menschen ihre Rechte einklagen können. Er wurde dank der Initiative der Schweiz aufgewertet. Sie haben es gehört: Der derzeitige Gerichtspräsident ist der Schweizer Luzius Wildhaber. Wenn dieser Gerichtshof seriös und in angemessener Zeit Menschenrechtsverletzungen ahnden und bestrafen kann, zeigt das Wirkung auf die beschuldigten Staaten. Nun hat das Strassburger Gericht finanzielle Probleme. Die Europaratsstaaten sind aufgerufen, sich schnellstens Gedanken zu machen, wie dem Gericht die nötigen Finanzen gesprochen werden können, damit es effizient arbeiten kann.

Menschenrechtspolitik ist ein Teil der schweizerischen Aussenpolitik. Sie ist nicht immer öffentlich und spektakulär; sie versucht die Möglichkeiten, die einem Kleinstaat wie der Schweiz gegeben sind, auszuloten, Einfluss auf die Regierungen zu nehmen, welche die Menschenrechte nicht einhalten.

Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass aus Gründen der Wirksamkeit solche Interventionen diskret und gemeinsam mit anderen Ländern durchgeführt werden sollen. Das ist in den meisten Fällen auch die Praxis des Bundesrates. Dieses diskrete Verhalten führt jedoch oft dazu, dass die Bevölkerung wie auch das Parlament dem Bundesrat zu wenig Aktivität im Bereich der Verletzung von Menschenrechten vorwerfen. In der APK sind uns die Möglichkeiten gegeben, uns zu den Aktivitäten des Bundesrates kritisch zu äussern. Einige der Mitglieder wünschen sich bessere und schnellere Informationen über die Kontakte und Einflussnahmen, über die Tätigkeiten des Bundesrates auf bilateraler Ebene. Es sind dies vor allem jene Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung aktiv engagieren.

Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des Parlamentes war ich schon öfter in Delegationen in Entwicklungsländern mit dabei, in Ländern, in denen die Schweiz am Friedensprozess aktiv beteiligt ist. Dabei geht es um die Unterstützung von Zivilorganisationen von Menschen, die in Gebieten wie z. B. Chiapas in Mexiko um ihre Rechte als Bürger kämpfen, um den freien Zugang zu ihren Dörfern, um ihr Recht, das eigene Land zu bebauen. Sie sind als Urbevölkerung Minderheiten im eigenen Land. Zu einem grossen Teil fehlt ihnen der Zugang zu Bildung, Gesundheitszentren, aber auch zu den Gerichten. Wenn Parlamentarier in einer solchen Delegation dabei sein und die Regierungsvertreter auf die Menschenrechtssituation ansprechen können, hat das eine andere Wirkung, als wenn die Hilfswerke alleine den Zugang zu den Machthabenden suchen. Leider sind diese Möglichkeiten aus finanziellen Gründen beschränkt, obwohl diese Aufgabe des Parlamentes im geänderten Geschäftsverkehrsgesetz festgehalten ist.

Es gibt auf dem Gebiet der Menschenrechte noch sehr viel zu tun. Wichtig ist nach Meinung der CVP-Fraktion jedoch die Sensibilisierung für diese Fragen im eigenen Land. Bei uns in der Schweiz gibt es, ebenso wie in anderen Staaten, Minderheiten und Benachteiligte, deren Rechte besser beachtet werden müssen.

Die schweizerische Menschenrechtspolitik stösst jedoch an Grenzen. Da die Schweiz nicht Mitglied der Uno ist, kann sie ihren Standpunkt nicht voll vertreten. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln muss der Bundesrat versuchen, weiterhin eine aktive Menschenrechtspolitik zu betreiben, die auf internationaler Ebene wirksam ist.

Die CVP-Fraktion nimmt positiv Kenntnis vom Bericht und begrüsst eine regelmässige Berichterstattung.