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Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-10-03

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-10-03

Wortprotokoll

Der Herr Kommissionssprecher hat sehr gut erklärt, dass diese Anpassung hier nötig ist, dass man auf die Version des Bundesrates zurückkommt und dass sich materiell auch keine Ergänzungen zum Anliegen von Herrn Hess ergeben. Sie wissen, dass Sie im Rahmen der Sommersession diesen Artikel in dem Sinne präzisiert haben, dass Unternehmen, die ihren Hauptsitz verschieben, nicht von Steuererleichterungen profitieren können. Mein Vorgänger hat Ihnen damals mitgeteilt, dass auf Ebene Bund diese Regelung der gängigen Praxis entspricht.

Für uns ist zentral, dass Schweizer oder ausländische Unternehmen - wir diskriminieren hier nicht - Arbeitsplätze und Mehrwert schaffen. Es gibt Befürchtungen, wonach auf internationaler Ebene diese Änderung als unlauterer fiskalischer Wettbewerb angesehen werden könnte. Meines Erachtens trifft dies aber nicht zu. Unternehmen, welche besagte Bedingungen erfüllen, würden nämlich auch in Nachbarländern in den Genuss von Unterstützungen der öffentlichen Hand gelangen. Auf der Basis dieser Überlegungen gehe ich mit dem Nationalrat einig, dass man auf die Anfangsversion des Bundesrates zurückkommen sollte. Die Diskussion in beiden Räten war sehr klar; den Bedenken von Herrn Hess wird Rechnung getragen, ohne dass der Text in Artikel 12 ergänzt werden müsste.

Ich möchte aber auch - auf das Begehren der Kommission hin - zuhanden des Amtlichen Bulletins eine klare Präzisierung dieser Auslegungsbestimmung vornehmen. Ich möchte bestätigen, dass Unternehmen, die ihren Hauptsitz von einem Kanton in den anderen verschieben, bei der direkten Bundessteuer nicht in den Genuss von Steuererleichterungen gelangen. Ich möchte bestätigen, dass Betriebsausweitungen, die neue Arbeitsplätze zur Folge haben, die [PAGE 855] Gründung von Tochtergesellschaften sowie die Schaffung von Zweigniederlassungen in einem anderen Kanton davon ausgenommen sind.

In diesem Sinne glaube ich genügend klar gewesen zu sein und empfehle Ihnen auch, auf den Entwurf des Bundesrates zurückzukommen.