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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-03

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Ich habe noch zu Absatz 3 Litera c eine Bemerkung im Namen der Kommission. Die Netznutzungstarife müssen im Netz eines Netzbetreibers pro Spannungsebene und Kundengruppe einheitlich sein. Da in dieser Hinsicht offenbar Unsicherheit besteht, habe ich im Namen der Kommission folgende Klarstellung anzubringen: Ferienwohnungsbesitzer sind eine eigene Kundengruppe und müssen untereinander gleichgestellt werden. Sie dürfen jedoch einem anderen Nutzungstarif unterstellt werden als zum Beispiel die Eigentümer von Hauptwohnungen, die ganzjährig bewohnt sind.

Zu Absatz 5: Die Bestimmungen über das Nutzungsentgelt sollen die im Zusammenhang mit geltenden Wasserrechtsverträgen vereinbarten Leistungen nicht berühren. Die im Rahmen von bestehenden Konzessionen vereinbarten Vorzugsleistungen sollen durch das Netznutzungsentgelt nicht geschmälert werden. Insbesondere geht es darum, dass Lieferungen von Gratisenergie bzw. Vorzugsenergie, zum Beispiel an Gemeinden, nicht mit dem Inkrafttreten des Stromversorgungsgesetzes neu mit einem Entgelt für die Netznutzung belastet werden.

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