Briner Peter · Ständerat · 2006-10-03
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-03
Wortprotokoll
Das Stromversorgungsgesetz ist nach den intensiven Beratungen in der ständerätlichen Kommission wohl eine austarierte Vorlage und findet breite Unterstützung, auch wenn es Teile der Wirtschaft nicht gänzlich zu überzeugen vermag.
Ich bin zwar Mitglied des Verwaltungsrates der Kraftwerke Hinterrhein AG in Thusis - das ist ganz nahe von hier -, behaupte von mir aber nicht, dass ich quasi die Edisonsche Erleuchtung zu allen und den letzten Facetten der anspruchsvollen Stromversorgungsfrage für mich in Anspruch nehmen könnte. Mein Anliegen hat denn auch nichts mit dieser Interessenbindung zu tun. Es geht mir vielmehr um die Zukunft des energieeffizienten Konzepts, des Energie-Contracting. Das ist ein Thema, das bis jetzt nicht zur Sprache gekommen ist.
Ich nenne ein Beispiel: Unser Kantonsspital wird durch eine Energie-Contracting-Firma mit Strom, Wärme und Heissdampf versorgt. Sie versorgt auch unsere Kantonsschule. Es besteht jetzt die Befürchtung, dass bereits abgeschlossene Energieversorgungsverträge hinfällig oder nur noch altrechtlich geduldet und neue Verträge verunmöglicht werden, weil Nebenbetriebe und zum Beispiel Abwartswohnungen für den liberalisierten Markt die notwendige Abnahmekapazität nicht haben und wegen Ausschluss des Marktes auch die Spitzenstromversorgung durch dieses Gesetz gefährdet wird.
Es ist fast wie beim Milchpreis. Dem Kunden wird ein einheitlicher Strompreis angeboten. Der Strompreis ist dabei unabhängig von Angebot und Nachfrage. Im europäischen Markt wird der Strompreis jedoch - vierundzwanzig Stunden im Voraus - stündlich, neu sogar viertelstündlich bestimmt und angeboten. Es müsste sichergestellt werden, dass Kunden, die diese Berechnungsart wünschen, sie auch erhalten. Die Behauptung, das gehe aus technischen Gründen nicht, ist für mich unhaltbar. Denkbar wäre ein neuer Buchstabe e in Artikel 8 Absatz 1.
2. Stromproduktionsanlagen auf der Basis von erneuerbarer Energie erhalten garantierte Produktionspreise. Dadurch wird völlig am Markt vorbei produziert. Wer liefert und garantiert den Strom für all die neuen Wärmepumpenanlagen in einer Winternacht bei minus 10 Grad Celsius? Unsere Biomasseprojekte, z. B. in Schaffhausen, können wir auch ohne garantierte Strompreise umsetzen, wenn wir zu Spitzenzeiten den Marktpreis erhalten. Damit wird "die Produktion im richtigen Moment" interessant, und "der Konsum im falschen Moment" uninteressant, was zusammen die kritischen Situationen auf marktwirtschaftlichem Weg verhindern würde. Das Gesetz andererseits geht auf die bestehende grosse Gefahr eines Strom-Black-outs, beispielsweise bei extremen Winterstromspitzen, verbunden mit Ausfällen von Produktions- und Transportanlagen, nicht ein.
Es geht mir mit diesen Beispielen darum, zu verhindern, dass unter dem Titel, unter der Zielsetzung von Ökologie, von KMU-Schutz und von Versorgungssicherheit nicht just das Gegenteil eintritt. Endverbraucher, auch mit weniger als den 100 Megawattstunden, sollten andere Tarifformen mit privatwirtschaftlichen Firmen vereinbaren können, sofern diese die Versorgungssicherheit verbessern und die übrigen Endverbraucher dadurch nicht diskriminiert werden. Ich wäre dankbar, wenn man diese Punkte in der [PAGE 836] Bereinigungsphase - entweder in der Kommission oder im Nationalrat - nochmals überprüfen könnte.