Lexipedia

Maissen Theo · Ständerat · 2006-10-03

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Die Kommission hat in einer umfassenden Arbeit Ordnung in die ursprünglich drei Vorlagen gebracht. Das war nötig und zweckmässig. Es ist nicht einfach, in einer derart technischen und komplexen Materie den Überblick zu gewinnen und für den Durchblick zu sorgen. Ich möchte der UREK meine Anerkennung dafür aussprechen, dass sie es getan hat.

Heute dürfte es unbestritten sein, dass ein so komplexer Markt wie der Strommarkt regulatorische Leitplanken benötigt, wenn er liberalisiert werden soll. Die Stromversorgung ist für unsere hochtechnologisierte Gesellschaft derart lebenswichtig, dass sie nicht ohne klare Vorgaben aus Sicht des öffentlichen Interesses dem freien Markt überlassen werden darf.

Mit der nun zu beratenden Gesetzgebung werden aber nicht bloss die Spielregeln für den künftigen Strommarkt festgelegt; es werden bereits Weichen gestellt für die Art und Weise der künftigen Stromversorgung. Das Bundesamt für Energie, Stromunternehmungen sowie diverse Verbände haben ihre Prognosen im Zusammenhang mit der künftigen Stromversorgung unseres Landes publiziert. Wenn auch noch nicht all diese Arbeiten definitiv abgeschlossen sind, so kann derzeit doch Folgendes festgestellt werden:

1. Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass sich in unserem Land mit der Abschaltung der ersten Kernkraftwerke und mit dem Auslaufen der Bezugsverträge mit Frankreich eine Versorgungslücke öffnet. Je nach Annahme, die man für die Berechnungen trifft, wird die Schweiz bei einer Gesamtjahresbetrachtung zwischen 2018 und 2030 über zu wenig Strom verfügen. Bei einer saisonal differenzierten Betrachtung verschärft sich die Situation bereits früher drastisch: Je nach Szenario tritt bereits zwischen 2012 und 2020 im Winterhalbjahr eine Versorgungslücke ein. Mit anderen Worten: Es besteht ganz klar Handlungsbedarf. Das sieht man umso deutlicher, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass sich die Realisierung von Kraftwerkprojekten über Jahre, ja Jahrzehnte hinzieht.

2. Die Umweltorganisationen sind der Ansicht, dass die drohende Versorgungslücke mit rigorosen Stromsparvorschriften und einer massiven Förderung der erneuerbaren Energien abgefangen werden könne. Hier sind aber sowohl in politischer als auch in wirtschaftlicher und versorgungstechnischer Hinsicht erhebliche Zweifel angebracht.

Zum einen haben nicht alle Konsumentinnen und Konsumenten das Geld verfügbar, das nötig wäre, um ihre gegenwärtigen Geräte innert Kürze durch stromeffizientere Geräte zu ersetzen. Zum anderen muss man wissen - auch das wurde heute bereits erwähnt -, dass die Ergreifung von energiesparenden Massnahmen im Gebäudebereich, wie der Ersatz von mit fossilen Energien betriebenen Heizungen durch Wärmepumpen oder der Einbau von Komfortlüftungen bei Minergiebauten, einen Anstieg des Strombedarfs zur Folge haben. Schliesslich muss man auch darauf hinweisen, dass für den Transport des in den Offshore-Windparks produzierten Stroms von der Nordseeküste bis in die Schweiz ein gewaltiger Ausbau der Leitungskapazitäten erforderlich wäre, wobei wir ja gar nicht wissen, ob Deutschland diesen Strom überhaupt liefern will und ob Deutschland diesen Strom nicht selber benötigt. Erfahrungen zeigen auch, dass in Deutschland den Leitungsbauvorhaben genauso hartnäckige Widerstände erwachsen wie in der Schweiz. Hier sehen wir einmal mehr: Zwischen Theorie und Realität öffnet sich auch bezüglich der Vorstellungen der Umweltorganisationen eine Lücke. Realistischerweise muss von einer künftigen Stromversorgungslücke ausgegangen werden.

3. Darüber, wie die Versorgungslücke zu schliessen ist, ist in den vergangenen Monaten ein alter ideologischer Kampf wiederaufgeflammt. Die Atomgegner wollen neue Kraftwerke partout verhindern, währenddem die Elektrizitätswirtschaft sämtliche Optionen offenhalten will.

Festzustellen ist also als Folge aus diesen drei Punkten, dass die grosse Diskussion um die künftige Stromversorgung unseres Landes nach Abschluss der Perspektivarbeiten des Bundes sicher noch folgen wird. Erste Weichen für die künftige Stromversorgung werden aber bereits mit dem Stromversorgungsgesetz und der darin integrierten Revision des Energiegesetzes gestellt. Im Zusammenhang mit der künftigen Stromversorgung werden wir uns aber heute wie morgen zuerst eine fundamentale Grundsatzfrage stellen - wir müssen diese Grundsatzfrage auch beantworten -, nämlich die Frage, welches Problem wir höher gewichten: die globale Klimaerwärmung oder die Risiken der Kernenergie.

Wer zum Schluss gelangt, dass die globale Klimaerwärmung das grössere Problem darstellt, wird die Kernenergie nicht partout verhindern helfen, sondern diese Option offenhalten und zusätzliche Massnahmen unterstützen, die den Ausstoss von Treibhausgasen vermindern. Dazu gehört insbesondere eine Förderung der erneuerbaren Energien. Dabei sollen in erster Linie die einheimischen erneuerbaren Energien im Zentrum stehen, wie es mit der vorliegenden Revision des Energiegesetzes und den darin vorgesehenen Förderungsmassnahmen auch beabsichtigt ist. Auch diesbezüglich gilt es aber, Proportionen zu wahren und Prioritäten zu setzen. Ich begrüsse es deshalb als Vertreter eines Wasserschlosskantons ausserordentlich, dass die Kommission zugunsten der einheimischen Wasserkraftnutzung ein deutliches Bekenntnis abgelegt und einen klaren Schwerpunkt gesetzt hat.

Die Wasserkraft ist der wichtigste einheimische Energieträger, und bei ihrer weiteren Nutzung besteht ein erhebliches Potenzial, das es auszuschöpfen gilt. Die Wasserkraft ist erneuerbar, einheimisch, ihre Nutzung ist technologisch ausgereift, die Wasserkraft weist einen hohen Wirkungsgrad [PAGE 834] auf, sie ist speicherbar, regulierbar und in weiten Teilen auch konkurrenzfähig; zudem leistet sie mit den Speicherkraftwerken auch einen nicht unwesentlichen Beitrag zum Hochwasserschutz, ein Effekt, der leider oft vergessen wird. Nicht zuletzt ist festzustellen, dass die Wasserkraft auch regionalwirtschaftlich einen Wirtschaftsfaktor von enormer Bedeutung darstellt. Mit anderen Worten: Die Wasserkraft weist im Vergleich zu anderen erneuerbaren Produktionsformen unbestreitbare Vorzüge auf. Sie ist eine Technologie, die nicht oder nur in Teilen Förderungsbeiträge benötigt. Weiter verfügt sie in der Schweiz über ein Ausbaupotenzial, welches dasjenige anderer Technologien übersteigt und mit dem überdies auch noch qualitativ höherwertige Elektrizität produziert werden kann, ein Potenzial zudem, das im Zusammenhang mit dem Ausbau bestehender und dem Bau neuer Kraftwerke auch relativ rasch ausschöpfbar wäre, weil entsprechende Projektideen vorhanden sind. Was deshalb dringend nottut, sind Rahmenbedingungen, die eine zeitgerechte Ausschöpfung dieses Potenzials ermöglichen. Hier gilt es, heute und morgen klare Zeichen zu setzen. Mit dem klaren Bekenntnis zur Wasserkraft hat die Kommission einen ersten richtigen und wichtigen Schritt in diese Richtung getan; weitere müssen folgen.

Dazu darf ich zum Abschluss doch noch eine Feststellung bezüglich der Abgeltung der Wasserkraft machen: Wir wissen, dass heute der Ertrag aus den Wasserzinsen gesamtschweizerisch jährlich rund eine halbe Milliarde Franken beträgt. Der Marktwert heute wird aber viermal höher geschätzt, nämlich auf zwei Milliarden Franken. Ich denke, dass auch die Anpassung der Abgeltung ein weiterer Schritt sein wird, um die Wasserkraft entsprechend zu fördern, die Potenziale auszunützen, damit dieser Schritt in die richtige Richtung auch Realität wird.

Ich bin für Eintreten.