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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-10-03

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Ich habe das EMG vor vier Jahren gemeinsam mit vielen von Ihnen in diesem Saal unterstützt. Wie wir wissen, ist es uns damals aber nicht gelungen, die Mehrheit der Bevölkerung zu überzeugen. Deshalb müssen wir es dieses Mal besser machen. Wenn ich etwas aus der EMG-Abstimmung gelernt habe, dann dies: Man kann die Menschen, vor allem in einer direkten Demokratie, nicht zu Veränderungen zwingen, man kann sie nur überzeugen - und das ist auch gut so. Überzeugen können wir aber nur, wenn wir den Vorbehalten, die das letzte Mal zum Absturz der Vorlage geführt haben, Rechnung tragen, sonst wird man uns den Vorwurf der Zwängerei machen, und das zu Recht.

Mit der Vorlage, wie sie Ihre Kommission verabschiedet hat, ist uns dies - ich nehme es gleich vorweg - meines Erachtens weitgehend gelungen. Die Stolpersteine, die das letzte Mal zum Referendum geführt haben, haben wir ausgeräumt, indem die Marktöffnung schrittweise erfolgen soll, und zwar in einem ersten massvollen Schritt, den wir keinesfalls wieder strapazieren sollten. Schliesslich möchten wir auch die Möglichkeit einräumen, vor der definitiven Marktöffnung ein Referendum zu ergreifen. Ich erachte diese Referendumsmöglichkeit vor allem als Ansporn für die Politik, aber auch für die Stromwirtschaft, den ersten Öffnungsschritt so überzeugend durchzuführen, dass die gesamte Öffnung nachher gar nicht mehr infrage gestellt werden muss. Zur Akzeptanz der Vorlage wird auch beitragen, dass Ihre Kommission Ihnen vorschlägt, dass die Elektrizitätsunternehmen bei Umstrukturierungen Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen treffen.

Die wohl grösste Neuerung, welche Ihre Kommission in die Vorlage eingebracht hat, ist die Schaffung einer schweizerischen Netzgesellschaft. Das war keine einfache Geburt, das darf man wohl sagen. Doch die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen, bringt uns einen grossen Schritt weiter. Ich halte sie für bedeutend, und ich bin froh, dass sich die Kommission gegen alle Widerstände und Stürme durchgesetzt hat. Sie hat sich zwar nicht mit der Maximalvariante durchgesetzt, aber immerhin mit einer Lösung, die für die langfristige Versorgungssicherheit, für die Transparenz und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft von entscheidender Bedeutung ist.

Dass gleichzeitig mit der Strommarktöffnung die Förderung der erneuerbaren Energien thematisiert wird, ist kein Zufall. In der Europäischen Union ist die Förderung der erneuerbaren Energien fester Bestandteil der Marktöffnung. Nur geht die EU mit wesentlich forscherem Tempo voran, als wir das hier tun. Sie verlangt nämlich, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um knapp 1 Prozent pro Jahr zunimmt, und zwar gemessen an der gesamten Stromversorgung. Wir fördern die erneuerbaren Energien aber nicht nur, weil das die EU tun will, sondern für die Förderung der erneuerbaren Energien sprechen auch ganz handfeste, eigennützige Interessen. Die Schweiz ist bei der Energienutzung stark vom Ausland abhängig. 80 Prozent unserer Energieressourcen sind importiert. Allein der Kanton, den ich hier vertrete, gibt pro Jahr rund 3,2 Milliarden Franken für den Energieverbrauch aus. Davon fliessen rund 2,5 Milliarden Franken ins Ausland.

Zusätzlich geben wir im Kanton Bern dann noch 1,8 Milliarden Franken für externe Kosten aus, für Schäden nämlich, die durch die Emissionen von nichterneuerbaren Energien verursacht werden. Das entspricht insgesamt der Hälfte unseres gesamten Staatsbudgets. Man muss sich diese Dimensionen einmal vor Augen führen.

Die Nutzung von einheimischen erneuerbaren Energien hat eigentlich nur Vorteile. Der einzige Nachteil liegt in den heutigen Gestehungskosten, und damit stecken wir in einem richtigen Teufelskreis: Solange die Techniken nur in kleinen Stückzahlen zur Anwendung kommen, können die Anlagen nicht kostengünstig produziert werden. Es wäre eine grössere Nachfrage notwendig, aber dazu fehlt der Anreiz, weil mit den heutigen Gestehungskosten die entsprechenden Investitionen eben zu wenig interessant sind.

Die einfachste, effizienteste und wirtschaftlichste Möglichkeit, aus diesem Teufelskreis herauszukommen, bietet die kostendeckende Einspeisevergütung. Das hat sich in mehreren Ländern eindrücklich bestätigt. Die Einspeisevergütung bietet den Investoren die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit. Gleichzeitig wird nur abgegolten, was tatsächlich geliefert wird. Es wird also kein Geld für Planungsleichen und Papiertiger ausgegeben. Schliesslich ist die [PAGE 830] Einspeisevergütung auch keine Subvention, denn hier fliessen keine Steuermittel oder Gebühren, sondern der Zuschlag wird nach dem Verursacherprinzip über das Hochspannungsnetz erhoben, und es werden nur jene Kosten vergütet, die durch den Markt nicht gedeckt werden. Es handelt sich also um ein marktwirtschaftliches Modell, das für die Versorgungssicherheit viel bringt, das aber auch von volkswirtschaftlicher Bedeutung ist, und zwar für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz wie auch für die Arbeitsplätze, die daraus entstehen.

Ihre Kommission hat sich im Rahmen der erneuerbaren Energien stärker als der Nationalrat auf die Wasserkraft konzentriert und sich für deren Ausbau ehrgeizige Ziele gesetzt. Ich möchte daran nichts kritisieren, aber wir werden aufpassen müssen, dass wir nicht die Wasserkraft im Sinne der Ökologie fördern wollen und dann mit dem Aushebeln des Gewässerschutzes mehr Schaden als Nutzen herbeiführen. Das wäre keine konsistente Politik, und ich würde mich vehement dagegen wehren. Ich begrüsse es, wenn sich die Politik ehrgeizige Ziele setzt. Allerdings hätte ich mir wenn schon etwas mehr Ehrgeiz bei der Energieeffizienz gewünscht. Eine Erhöhung der Energieeffizienz ist nämlich viel billiger und ökologischer als jede, auch jede erneuerbare Energie. Ich hätte mir auch gewünscht, dass wir im Gebäudebereich verstärkt mit den Kantonen hätten zusammenarbeiten können. Es geht doch nicht um ein Kompetenzgerangel, sondern um das gemeinsame Bestreben, im Effizienzbereich so viel wie möglich zu erreichen, und zwar rasch, zum Nutzen von Wirtschaft, Bevölkerung und Umwelt. Am wichtigsten aber ist, dass wir nicht nur schöne Ziele zu Papier bringen, sondern auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass diese Ziele tatsächlich erreicht werden.

Auch wenn das Jahr 2030 noch weit weg ist, wird das, was wir heute beschliessen, darüber entscheiden, ob diese Ziele überhaupt erreicht werden können oder nicht und ob wir in der kommenden Debatte über die Stromlücke auf glaubwürdige Lösungen zurückgreifen können. Ich bin der Meinung, dass sich die Anträge Ihrer Kommission diesbezüglich am untersten Limit bewegen; sie gehen weniger weit als jene des Nationalrates, und wir werden deshalb in einigen Punkten unbedingt noch korrigieren müssen. Mit den Anträgen Ihrer Kommission wird es nämlich schwierig sein, die beschlossenen Ziele tatsächlich zu erreichen.

Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Wort zum Umgang mit den verschiedenen Vorlagen sagen. Ich begrüsse den Entscheid Ihrer Kommission, die Änderungen des Energiegesetzes als Anhang zu den Änderungen des Stromgesetzes zu behandeln. Diese beiden Vorlagen gehören zusammen; sie gehören - wie ich eingangs ausgeführt habe - sachlich zusammen, sie bilden aber auch politisch eine Einheit.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten.