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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-03

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

In Absatz 5 geht es darum, dass im neuen Regime Regeln bestehen müssen, welche die Zuordnung von Endverbrauchern, Elektrizitätserzeugern und Netzbetreibern zu einer bestimmten Spannungsebene festlegen.

Im Gegensatz zum Nationalrat sind wir mit dem Bundesrat der Auffassung, dass es Sache des Bundesrates ist, diese allgemein abstrakten Regeln zu erlassen; wogegen es dann Sache der Elcom sein wird, die Anwendung solcher Regelungen durchzusetzen. Im Gegensatz zum Bundesrat, der für sich nur eine Kompetenz, aber nicht eine Verpflichtung wollte, solche Regeln aufzustellen, differenzieren wir.

Hinsichtlich der Endverbraucher muss der Bundesrat selbst solche Regeln aufstellen, hinsichtlich der Elektrizitätserzeuger und der Netzbetreiber kann er es tun, muss es aber nicht. Diese Differenzierung rechtfertigt sich aus der unterschiedlichen Marktkenntnis und Marktgewandtheit der verschiedenen Kategorien von Strombezügern.

Neu ist der letzte Satz von Absatz 5: Wechselt ein Strombezüger den Lieferanten, indem er seinen Anschluss physisch vom alten Netz abhängt und einem neuen Netz anhängt, oder wechselt er bei einem gleichen Netzbetreiber physisch den Anschluss von einer tieferen Spannungsebene auf eine höhere Spannungsebene, so hat dies für den Stromlieferanten bzw. für die übrigen Bezüger des zurückgelassenen Netzes bzw. der zurückgelassenen Spannungsebene unter Umständen erhebliche finanzielle Konsequenzen, wenn hier keine Ausgleichsregel eingefügt wird. Der physische Wechsel eines Anschlusses hin zu einem anderen Lieferanten kann dazu führen, dass eine Leitung eine erhebliche Mindernutzung erfährt, getätigte Investitionen nutzlos geworden sind. Hier ist es unter Umständen angemessen, wenn der [PAGE 839] ausscheidende Verbraucher dem alten Netzbetreiber und damit der ganzen Solidargemeinschaft der entsprechenden Netzbetreiber eine Entschädigung entrichtet. Der physische Wechsel der Spannungsebene von einer tieferen auf eine höhere Ebene mit gleichzeitiger Heruntertransformierung mindert den Nutzungsertrag einer bestimmten Ebene. Dies kann dazu führen, dass die verbleibenden Kunden eine Erhöhung der Netznutzungsgebühren in Kauf zu nehmen haben, und unter Umständen soll auch dies ausgeglichen werden können. Das ist eine typische Solidarbestimmung, die aufgrund der neuen Freiheit in der Wahl des Netzzugangs notwendig geworden ist.

Wir empfehlen Ihnen, diesen Absatz 5 in der Fassung der Kommission anzunehmen.