Escher Rolf · Ständerat · 2006-10-04
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich vertrete hier eine stattliche Minderheit von fünf Kommissionsmitgliedern. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass Grossverbraucher von der Bezahlung des Zuschlages von maximal 0,5 Rappen pro Kilowattstunde vollumfänglich zu befreien sind. Wer sind nun diese Grossverbraucher? Es sind Unternehmen, deren [PAGE 882] Elektrizitätskosten im Verhältnis zu ihrer Bruttowertschöpfung 10 Prozent und mehr ausmachen.
In Bezug auf diese Formulierung sind sich Mehrheit und Minderheit I einig. Die Minderheit I ist aber der Ansicht, dass die vollumfängliche Befreiung der Grossverbraucher unkorrekt und ungerecht ist. Nicht nachvollziehbar ist, dass ein Unternehmen mit Elektrizitätskosten von 9,9 Prozent im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung den vollen Zuschlag von 0,5 Rappen bezahlen muss, aber ein Unternehmen mit 10 Prozent überhaupt keinen Zuschlag zu entrichten hat. Das ist willkürlich. Hier ist eine differenziertere Lösung gefragt.
In der Kommission habe ich vorerst die Lösung vorgeschlagen, dass alle Unternehmen bis zu den 10 Prozent der Elektrizitätskosten im Verhältnis zu ihrer Bruttowertschöpfung diese 0,5 Rappen bezahlen und dass sie bezüglich des Mehrbedarfs, also des Bedarfs über 10 Prozent, vollumfänglich befreit werden. Nun sieht der jetzige Minderheitsantrag vor, dass Grossverbraucher einen degressiven Zuschlag bezahlen, dass sie umso weniger bezahlen, je mehr Elektrizität sie benötigen. Mit dem vorliegenden Antrag der Minderheit würden die Grossverbraucher schlussendlich nur noch einen Zuschlag von 0,1 Rappen bezahlen müssen, also nur noch einen Fünftel im Vergleich zu allen anderen Endverbrauchern.
Man kann diesen Grundgedanken im Laufe der Differenzbereinigung zwischen den Räten sicher noch verbessern. Für heute empfehle ich Ihnen aber, den Antrag der Minderheit I zu unterstützen.