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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-04

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Die Kommission war sich im Klaren, dass die energieintensivsten Unternehmungen - Stahl-, Papier-, Glas-, Chemiefaser-, Textil-, Aluminium-, Zement- und Ziegelei-Industrie - ganz oder teilweise davon ausgenommen werden müssen, den Zuschlag auf dem Übertragungsnetz für die Finanzierung der kostendeckenden Einspeisevergütung zu tragen. Dabei griff sie auf die Definition aus den Fördermassnahmen des Jahres 2000 zurück. Die energieintensivsten Unternehmen sind jene, deren Energiekosten sich in einem bestimmten Verhältnis zur Bruttowertschöpfung verhalten. Die rund 50 bis 60 grössten Betriebe sind in der IG Energieintensive Branchen zusammengeschlossen. Sie verbrauchen rund 3,5 Terawattstunden Strom pro Jahr, was einem stolzen Anteil von 6,5 Prozent des gesamten Jahresstromverbrauchs der Schweiz entspricht. Eine Umfrage bei den stromintensivsten Betrieben hat ergeben, dass bei der Papierindustrie das Verhältnis zwischen Elektrizitätskostenanteil und Bruttowertschöpfung zwischen 16 und 20 Prozent beträgt, und bei der Stahlindustrie rund 25 Prozent. Neun Betriebe dieser IG haben einen Elektrizitätskostenanteil von mehr als 10 Prozent im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung. Das BFE schätzt, dass rund dreissig grosse Betriebe mit einem Stromverbrauch von etwa 2 Terawattstunden von dieser Bestimmung betroffen sein dürften. Bei einem Zuschlag von 0,5 Rappen pro Kilowattstunde ergibt dies eine Kostenbefreiung von rund 10 Millionen Franken, welche Tatsache wird, wenn Sie der Mehrheit folgen. Erfüllen aber auch kleinere Unternehmen - wie z. B. Galvanik-Betriebe, Schweissereien, Giessereien, Käsereien - diese Vorgaben, könnten durchaus mehrere hundert Betriebe befreit werden.

Wir haben im Zusammenhang mit diesem Absatz 1 eigentlich stets nur von der Entlastung der Zuschläge im Rahmen von Artikel 7a gesprochen. Die Zuschläge nach Artikel 15a und Artikel 28a sind nicht betroffen. Es handelt sich um so kleine Zuschläge, dass wir - das sei jetzt schon gesagt - die energieintensiven Betriebe von jenen kleinen Zuschlägen nicht befreien werden.

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