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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-10-04

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Wenn Sie sich die Eintretensdebatte in Erinnerung rufen, dann war ein Grundzug bei vielen Votanten die Sorge um die Versorgungssicherheit. Wir waren uns einig, dass man die Versorgung nicht mit dem Gesetz sicherstellen kann. Aber das Gesetz kann günstige Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist hier zum Ausdruck zu bringen.

Wir arbeiten ja an einem Stromversorgungsgesetz. Und die Stromversorgung muss doch das zentrale Thema der Gesetzgebung sein. Es geht darum, den Strom möglichst weitgehend im Inland zu produzieren. Das soll zum Ausdruck gebracht werden: Wasser, Geothermie, Biomasse usw., selbstverständlich allenfalls auch KKW, wenn es nicht anders geht.

Was bringt diese Bestimmung? Ich versuche dem Herrn Kommissionspräsidenten zu antworten. Selbstverständlich ist sie kein Zaubermittel, das ist richtig. Aber es heisst hier doch, es seien Voraussetzungen zu schaffen, und das wird noch konkretisiert. Es heisst, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in die Pflicht genommen werden. Es werden keine neuen Kompetenzen geschaffen. Sie werden in die Pflicht genommen, die Verfahren und Abläufe zu beschleunigen. Sie werden in die Pflicht genommen, selber bei ihren Bauten und Anlagen Vorbild zu sein. Sie haben eine Vorbildfunktion. Schliesslich werden sie in die Pflicht genommen, mit der Energiewirtschaft zusammenzuarbeiten. Hier passiert etwas aufgrund des Gesetzes; hier bekommen [PAGE 876] Staat und Energiewirtschaft eine neue Rolle. Diese neue Rolle soll zum Ausdruck gebracht werden. Der Staat kommt in die Rolle des Regulators in diesem geöffneten Markt, und in dieser Funktion bekommt er mehr Einfluss. Diese Rolle soll er eben auch in vernünftiger Zusammenarbeit mit der Branche ausüben.

Schliesslich spielt in Absatz 2 die Zusammenarbeit noch in einem weiteren Sinn eine Rolle. Auch hier ändert sich etwas, indem die grenzüberschreitende Versorgung heute wegen der EU-Politik in erster Linie Sache des Staates ist - und nicht mehr der Branche allein. Wir wollen mit diesem Absatz 2 den Bund in die Pflicht nehmen, aber auch klarstellen, dass es der Bund ist, der hier das Sagen hat. So "harmlos" ist diese Bestimmung nicht.

Sie haben weiter im Wesentlichen auf Artikel 9 des Stromversorgungsgesetzes hingewiesen. Dort geht es um etwas anderes, dort geht es um den "Notnagel", um Herrn Direktor Steinmann zu zitieren; er hat diesen schönen Begriff geprägt. Artikel 9 ist nur der Notnagel, damit mit Feuerwehrübungen eingegriffen werden kann. Sie erinnern sich an den Fall Italien; in solchen Notsituationen soll der Staat eingreifen können. Hier geht es nicht um Notsituationen, bei denen der Staat eingreifen soll. Hier geht es um langfristige Massnahmen, die durch den Markt ergriffen werden. Nur der Markt kann Kraftwerke bauen, nur der Markt kann sich an der Produktion von Energie beteiligen. Hier geht es nicht um Staatsmassnahmen, sondern um Anreize. Es muss dafür gesorgt werden, dass genügend Investitionen möglich werden - durch taugliche Verfahren, durch gute Zusammenarbeit, durch vernünftige Preise. Das ist der Sinn dieser Bestimmung; es ist also nicht nur ein Notnagel. Damit sollen langfristige Massnahmen getroffen werden können.

Der Hinweis auf die Arbeitsgruppe Ritschard, der gemacht wurde, ist erfreulich. Aber das muss dann in der Gesetzgebung umgesetzt werden. Es ist ein "Dach", ein Wegweiser. Sie haben auch gehört, dass der Kommissionspräsident vorsichtig formuliert hat. Er hat nicht gesagt, diese Bestimmung sei unnötig, sondern, sie sei nicht so ganz nötig - ungefähr in diesem Sinne.

Ich mache diejenigen, denen die Wasserkraft ein Anliegen ist, darauf aufmerksam, dass man hier Ja stimmen könnte. Diese starke Minderheit ist heute mehrheitsfähig - so hoffe ich.