Lexipedia

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-04

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Artikel 8 des Wasserrechtsgesetzes (WRG) enthält eine Bewilligungspflicht für die Ableitung von Wasser und die Abgabe der aus einem Gewässer erzeugten elektrischen Energie ins Ausland. Bewilligungsbehörde ist das UVEK. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn das öffentliche Wohl durch die Ausfuhr nicht beeinträchtigt wird, und nur so weit, als voraussichtlich das Wasser oder die elektrische Energie für die Zeit der Bewilligung im Inland keine angemessene Verwendung findet.

Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass diese Bestimmung keine versorgungspolitische Bedeutung mehr habe und das Bundesgesetz vom 8. Oktober 1982 über die wirtschaftliche Landesversorgung genüge. Angesichts der Bedeutung des Wassers - seine Bedeutung wird in Zukunft noch steigen - ist aus Sicht der Kommission dafür Sorge zu tragen, dass der Export nicht erst in Krisenfällen bewilligungspflichtig wird. Hier handelt es sich um ein strategisches Instrument in der Hand des Bundes, das er nicht leichthin aufgeben sollte.

Die Kommission ist daher der Auffassung, dass Artikel 8 WRG nicht aufgehoben werden soll.