preparatory:AB 68574
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Die Grundsatzfrage, die wir hier zu behandeln haben, ist die gleiche, wie wir sie in Artikel 7a wieder finden werden, zu dem wir verschiedene Anträge zu diskutieren haben. Um was geht es? Es geht um den Grundsatz, den ich gestern erwähnt habe: Wir sind in diesem Gesetz zur Wirtschaftlichkeit verdammt, zur Effizienz verdammt. Warum? Weil wir uns ehrgeizige Ziele gesetzt haben. Gemäss Artikel 1 - und das hat niemand bestritten - sollen bis zum Jahr 2030 5400 Gigawattstunden mehr, das sind 5400 Millionen Kilowattstunden mehr, aus erneuerbaren Energien produziert werden. Das ist ein sehr ehrgeiziges Ziel. Wenn wir es mit unseren beschränkten Mitteln erreichen wollen, müssen wir alles tun, um die Mittel so effizient wie möglich einzusetzen. Technisch ist unser Ziel erreichbar, es ist alles machbar. Ob es uns politisch und finanziell gelingen wird, das zu tun, wird sich noch zeigen. Aber wir können heute die ersten Schritte in diese Richtung machen.
Die Übung bleibt auch aus einem anderen Grund heikel. Wenn wir nicht den Eindruck vermitteln wollen, dass wir das Volk über den Tisch ziehen, müssen wir uns daran erinnern, dass vor vier Jahren nicht nur das EMG, sondern auch drei Vorlagen zu Förderabgaben auf Strom abgelehnt wurden. Nicht einmal die kleinste, 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, die ich auch befürwortete, fand beim Volk Gnade. Jetzt sind wir stillschweigend daran, 0,5 Rappen einzuführen, und finden das ganz normal. Ob das Volk die Abstimmungen von 2002 vergessen hat, bleibe dahingestellt. Ich persönlich bin erst bereit, diesen Schritt zu tun, wenn wir dieses Gesetz mit konkreten Zielen ausstatten und die verfügbaren Mittel konsequent einsetzen, um diese Ziele zu erreichen.
Schauen wir die Zahlen ein wenig an: Wir haben ein Gesamtziel von 5400 Gigawattstunden aus erneuerbaren Energien; und wir verfügen, um dieses Ziel zu erreichen, über etwa 270 Millionen Franken jährlich, wenn das ganze System in einigen Jahren auf das höchste Niveau kommt. Das hat der Kommissionspräsident gestern in Erinnerung gerufen. Diese 270 Millionen Franken für 5400 Millionen Kilowattstunden bedeuten eine Förderung von genau 5 Rappen pro Kilowattstunde. Wenn wir sagen - das ist die Überlegung der Mehrheit der Kommission -, dass wir 2700 Gigawattstunden mit der Wasserkraft, also die Hälfte des Gesamtziels, gemäss Artikel 7a mit höchstens der Hälfte dieser Gelder erreichen wollen, dann machen wir etwas Vernünftiges. Wir wollen wenigstens die Hälfte des Ziels mit höchstens der Hälfte der Mittel erreichen. Das können wir mit der Wasserkraft; wir wissen, dass mit wenigen Rappen pro Kilowattstunde die Effizienz der heutigen Kleinkraftwerke erheblich verbessert werden kann und dass eine Reihe von Zentralen mit einer Leistung von weniger als 10 Megawattstunden gebaut werden können. Das hat eigentlich mit den Problemen, die hier von Frau Sommaruga erwähnt worden sind, wenig zu tun. In der Regel betreffen die Probleme, die wir mit der Restwassermenge haben, grössere Kraftwerke und nicht diejenigen, von denen wir jetzt sprechen. Es gibt eine Reihe von Kraftwerken, deren Leistung auf eine Megawattstunde begrenzt ist, denn mit weniger als einer Megawattstunde bekommen sie, gemäss heutigem Kostendeckel, eine Förderung von 15 Rappen. Wenn diese Grenze aber erhöht wird, können die gleichen Kleinkraftwerke wesentlich mehr produzieren.
Hier haben wir ein Potenzial, das realistischerweise mit höchstens 5 Rappen pro Kilowattstunde zu fördern ist. Wir hoffen alle, dass dieses "höchstens" ein "höchstens" bleiben wird, dass also die Hälfte des Ziels mit weniger als 5 Rappen pro Kilowattstunde erreicht wird, damit wir einige Rappen mehr für andere Technologien zur Verfügung haben, deren Förderung viel teurer ist. Wir werden bei Artikel 7a darüber sprechen.
Wenn wir Frau Sommaruga folgen und nur 5 Prozent Wachstum gegenüber dem Jahr 2000 in diesem Bereich erlauben, dann sprechen wir von 1700 statt von 2700 Gigawattstunden. Wir nehmen also bei der Wasserkraft 1000 Megawattstunden weg. Das heisst, wir müssten mit den anderen Energien, die, wie wir wissen, mehr als 5 Rappen Förderung pro Kilowattstunde brauchen, im Jahr 2030 3700 [PAGE 872] Gigawattstunden mehr produzieren. Das wird bestimmt nicht möglich sein. Die anderen Technologien kosten alle mehr als diese 5 Rappen Förderung pro Kilowattstunde.
Wenn wir hier Frau Sommaruga folgen, müssen wir konsequenterweise die Zielmenge in Artikel 1 senken. Wir werden tatsächlich die 5400 Gigawattstunden nicht erreichen, wenn wir nicht bereit sind, wenigstens die Hälfte davon mit Wasserkraft zu produzieren. Die anderen Gesetze bleiben in Kraft. Wir haben keine Änderung im Gewässerschutzgesetz bzw. im Beschwerdeverfahren usw. vorgesehen. Die anderen Gesetze sind nach wie vor gültig. Es wird keine unökologische Arbeit ermöglicht werden, wenn wir das hier machen. Aber wir müssen konsequenterweise dieses Ziel so setzen.
Ich ersuche Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen.