Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-10-04
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-04
Wortprotokoll
Ich möchte noch kurz etwas zu Ziffer 6 der Interpellation Gentil sagen. Mit der Stossrichtung seiner Interpellation wie auch mit derjenigen von Kollege Frick stimme ich absolut überein. Ich bin froh, dass diese Vorstösse eingereicht worden sind und bin auch froh, dass sie für dringlich erklärt worden sind.
Aber hier in Ziffer 6, Herr Gentil, wird Ihrerseits behauptet, den riesigen Vermögenszuwächsen stände kein steuerbares Einkommen gegenüber. Ich bin froh, dass der Bundesrat diese Behauptung einmal vorsorglich widerlegt hat. Ich möchte einfach nachdoppeln.
Hier haben wir es mit einem ganz klassischen Fall von gewerbsmässigem Börsenhandel zu tun. Da greift die Einkommenssteuer, sie muss greifen, und das ist richtig so. Gewerbsmässiger Börsenhandel, wie er von gewissen Pensionskassenmanagern betrieben wird, muss der ordentlichen Einkommenssteuer unterliegen. Aber demgegenüber dürfen all die anderen kleinen und mittleren Anleger, die ab und zu Börsengewinne machen, dieser Steuer nicht unterstellt werden. Ich bin froh, dass der Bundesrat hier also für Klarheit sorgen wird, damit die Steuerämter bei den involvierten Pensionskassenmanagern die nötigen Untersuchungen anstellen können. Denn es geht nicht an, dass derart riesige Vermögenszuwächse auf dem Buckel der BVG-Vorsorgesparer und erst noch unter Umgehung der Einkommenssteuer getätigt werden können.