Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-10-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-04

Wortprotokoll

Ich möchte in dieser Debatte einen etwas anderen Akzent setzen, obwohl ich Verständnis dafür habe, dass man empört ist. Ich habe durchaus auch eigene dringende Fragen. Ich denke aber doch, dass wir gehalten sind, von der Unschuldsvermutung auszugehen, bis das Gegenteil bewiesen ist. Ich vermisse diese Aussage, sowohl in der Begründung zur dringlichen Interpellation wie auch in den Ausführungen des Bundesrates.

Selbstverständlich teile ich die Meinung und bin der Auffassung, dass an Pensionskassenverwaltungen und -verwalter hohe Ansprüche an Integrität und Professionalität zu stellen sind. Ich bin aber im Gegensatz zum Bundesrat nicht der Meinung, es brauche wegen des Falles Swissfirst, auf dessen lückenlose Aufklärung wir alle noch warten, zwingend Gesetzesanpassungen. Möglicherweise genügen auch Anpassungen in der Verordnung; das ist erst noch zu prüfen. Mit Artikel 53a BVG kann verhindert werden, dass Personen, die mit der Verwaltung von Vermögen der Vorsorgeeinrichtungen betraut sind, ihre Tätigkeit zu ihrem eigenen Nutzen missbrauchen. Wird die Vorsorgeeinrichtung durch den Missbrauch am Vermögen geschädigt, kommt die Haftung nach Artikel 52 BVG zum Zug, gegebenenfalls kann auch "ungetreue Geschäftsbesorgung" gemäss Artikel 158 StGB vorliegen. Ist kein Schaden nachweisbar, kann die Person, die als Organ oder Funktionär ihre Stellung zu ihrem Vorteil missbraucht hat, aufgrund von Artikel 76 BVG belangt werden. Ganz allgemeinen verboten ist nach Artikel 48f BVV 2 das Entgegennehmen von Leistungen, ohne dass dies bekannt ist oder ohne wirtschaftlichen Grund, um einen nichtgeschuldeten Vorteil zu erlangen.

Jeder Stiftungsrat - das hat bereits Herr Kollege Frick betont - könnte zudem bereits heute gegen einen fehlbaren Geschäftsführer wegen Verletzung der arbeitsrechtlichen Treuepflicht vorgehen. Das ist indessen eine Führungsaufgabe und bedarf keines Eingriffes durch den Gesetzgeber. Ich denke, wir sollten die Tatsache nicht aus den Augen verlieren, dass Pensionskassen im Milizsystem geführt werden. In den Stiftungsräten sind die Sozialpartner oft paritätisch vertreten; das hat sich in 99,9 Prozent der Fälle bewährt. Wegen der Verdachtsmomente im Fall Swissfirst eine Krise des ganzen BVG-Systems zu unterstellen, ist nach meiner Meinung verfehlt.

Die Forderung, dass ein Pensionskassenverwalter lückenlos nachweisen muss, was er verdient, warum sich sein Vermögen vermehrt oder vermindert, ist eine Bevormundung und Gängelung, gegen die sich jeder zu Recht wehrt. Kein Mensch ist völlig ohne Interessenkonflikte. Würde die Forderung nach einem Sanktionskatalog umgesetzt, käme es zur völligen Handlungsunfähigkeit der Führungsorgane und - zu Ende gedacht - auch zum Untergang sozialpartnerschaftlich geführter, betrieblich ausgerichteter Vorsorgeeinrichtungen. [PAGE 859] Vor diesem Hintergrund erachte ich auch die Forderung nach einer zentralen Finanzmarktaufsicht als falsch. Die in der Vernehmlassung zur Strukturreform des BVG gemachten Vorschläge zielen jedoch in die richtige Richtung.

Ich bin durchaus der Meinung, dass wir das Ganze sehr ernst nehmen müssen. Bevor aber weitere Regulierungen auf Gesetzesstufe in die Wege geleitet werden, müssen wir alle sich stellenden Fragen eingehend prüfen. Das werden wir in der SGK mit Sicherheit tun und Ihnen dann entsprechend auch Antrag stellen.