Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-10-05
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-10-05
Wortprotokoll
Was geschah eigentlich im Frühjahr und im letzten Winter? Es waren vier Punkte, die der Bundesrat bei der Lagebeurteilung zu einem Entscheid zusammenfügte, mit dem er Ihnen beantragte, die Privatisierung der Swisscom einzuleiten. Der erste Punkt, Herr Leuenberger-Solothurn hat es gesagt, war die Frage der Auslandengagements. Im Gegensatz zum Beispiel der SBB, das er genannt hat, waren es bei der Swisscom verschiedene Versuche, die vom Management unternommen wurden und die eigentlich alle auch mit der Übernahme der Verantwortung für die Grundversorgung zu tun hatten. Das war eigentlich die Dimension, die uns damals Sorgen machte, und auch das wiederholte Auftreten machte uns Sorgen. Der zweite Punkt war die Entwicklung der Branche. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Branche dynamisch entwickelt, in Europa und in der übrigen Welt; das ist ein Ausfluss der Globalisierung. Die Kommunikation ist eines der Grundelemente der Globalisierung. Wir haben drittens, und das hängt hiermit zusammen, zur Kenntnis genommen, dass auch in der Technologie rasche Entwicklungen im Gange sind, die das Geschäft je länger, je weniger als ein homogenes erscheinen lassen und auch in angrenzende Bereiche hineinführen, die dann vom Grundversorgungsauftrag nicht mehr abgedeckt sind. Viertens haben wir uns Rechenschaft über die Rolle des Staates in der Swisscom abgelegt. Seine Rolle umfasst ja mehrere Funktionen: erstens seine Funktion als Eigner, zweitens seine Funktion als Gesetzgeber, drittens seine Funktion als Regulator, viertens seine Funktion als ein bedeutender Kunde.
Im Zusammenwirken dieser vier Elemente haben wir wie gesagt diesen Antrag gestellt. Das Parlament ist auf diesen Antrag nicht eingetreten, der Bundesrat nimmt das zur Kenntnis. Ich habe bereits am Ende jener Debatte gesagt, für mich sei jetzt eine gewisse Pause entstanden, eine "Pause de réflexion". Ich sage Ihnen jetzt schon, dass der Bundesrat, auch wenn Sie diese Motionen annehmen, in dieser Legislatur nicht mehr mit einer Vorlage kommen wird. Wir werden uns die Zeit nehmen, die es braucht, um dieses Geschäft allenfalls neu aufzugleisen.
Jetzt komme ich zu den Motionen. Die Motion Pfisterer hat einen generelleren Inhalt. Sie verpflichtet uns gewissermassen, eine Auslegeordnung vorzunehmen und - es steht da wortwörtlich - die "Vor- und Nachteile" gegeneinander abzuwägen und dabei verschiedene Aspekte zu berücksichtigen, so, wie das eben bei einer Auslegeordnung gemacht werden muss. In einer Auslegeordnung darf man eigentlich nichts auslassen, und jeder Gedanke ist gestattet, oder, vielleicht umgekehrt gesagt, man ist verpflichtet, jeden Gedanken zu wälzen.
In diesem Punkt ergibt sich eben, Herr Escher, ein gewisser Widerspruch, ein gewisses Spannungsfeld zu Ihrer Motion. Sie verlangen ganz konkrete Massnahmen, die vielleicht, wenn man die Auslegeordnung macht, so nicht umgesetzt werden könnten. Wir wissen es nicht. Aber wenn Sie von Anfang an sagen, dass beispielsweise die Grundversorgung durch die Swisscom zu erfolgen habe, und die Auslegeordnung sagt, dass dieser Markt dem Wettbewerb geöffnet werden muss, ist das ein Widerspruch. Ich kann Ihnen jetzt noch nicht sagen, nach welcher Seite dieser Widerspruch dann aufzulösen sein wird.
Herr Escher hat also richtig erkannt, dass wir seine Motion etwas zögerlicher behandeln, auch vorsichtiger. Wir nehmen sie natürlich ernst, das ist klar. Aber gerade darum sind wir etwas vorsichtiger. Ich möchte die Vermutung, die er heute Morgen geäussert hat, bestätigen. Es ist uns nicht sehr leichtgefallen, seine Motion anzunehmen. Aber weil sie in den Verbund dieser Auslegeordnung hineingehört und weil sie Elemente enthält, die man unter allen Umständen prüfen [PAGE 889] muss, und weil sie der Problemlösung dienen kann, haben wir uns gesagt: Wir nehmen die Motion an, wir befürworten beide Motionen. Deshalb ist trotz gewisser Widersprüche und offener Fragen der Auftrag für den Bundesrat wahrscheinlich verständlich und kann so umgesetzt werden.
Abschliessend noch einmal der Hinweis: In dieser Legislatur wird der Bundesrat Ihnen keine neue Vorlage unterbreiten. Ich glaube, die Mehrheitsverhältnisse waren klar. Der Wille des Parlamentes ist klar. Sie wünschen und wollen, dass wir weitere Überlegungen anstellen. Das zeigen Sie mit diesen Motionen. Aber das braucht Zeit. Wir brauchen eine umfassende Auslegeordnung, und wir müssen verschiedene Lösungsansätze prüfen. Wenn wir jetzt Bereitschaft bekunden, diese Motionen anzunehmen, wollen wir uns deshalb zeitlich nicht festlegen lassen, sondern uns die Zeit nehmen, die wir brauchen, um dann wieder mit einer neuen Vorlage vor Sie zu treten.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, beide Motionen anzunehmen.