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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-10-04

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-10-04

Wortprotokoll

Wir haben schon gestern und vorgestern im Zusammenhang mit einigen Vorstössen über diese Fragen gesprochen, und ich will nicht alles wiederholen, was gesagt worden ist. Sie kennen die Ausgangslage: Auch der Bundesrat ist durchaus der Meinung, dass die Steuerquote möglichst tief sein soll; das haben wir in unserem Finanzleitbild auch festgehalten. Herr Weyeneth hat soeben in einer Nebenbemerkung gesagt, wir müssten endlich aufhören, uns dem europäischen Mittel anzunähern. Wie sind natürlich von den europäischen Ländern immer noch praktisch die Besten; keine Rede von "Mittel"! Wir sind aber nicht mehr die Besten, wenn wir Japan und die USA dazunehmen. Aber wir wollen bei den Besten bleiben, das haben wir ausdrücklich so gesagt.

Es ist richtig, dass sich diese Quoten verschlechtert haben; andere Länder haben sich verbessert, deshalb ist der Vorsprung gesunken. Aber ich wehre mich dagegen, dass man die Situation immer schlechter darstellt, als sie ist.

Ich gehe auf die einzelnen Ziffern der Motion rasch ein:

Bei der Senkung der direkten Bundessteuer um 10 Prozent bis Mitte der Legislaturperiode muss man unterscheiden zwischen den natürlichen und den juristischen Personen. Mit dem vom Bundesrat beschlossenen Modell - auf diesem Beschluss bauen wir jetzt die Botschaft auf, die Ihnen hoffentlich noch in diesem Jahr zugestellt werden kann -, das ein Teilsplitting und die Erhöhung der Kinderzulagen vorsieht, werden die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer um sehr viel mehr als um 10 Prozent entlastet werden. Das wird "übererfüllt" sein, aber das kann man leider nicht so genau steuern, denn das ist eine strukturelle Massnahme: Wenn man dieses Prinzip beschliesst, gibt es eben die Ausfälle, die es gibt. Wir sehen nur ein Teilsplitting vor, damit wir mehr Geld für Kinderzulagen zur Verfügung haben, um sie auf 9000 Franken anzuheben. Hier kann man also sagen, dass die Forderung "übererfüllt" ist.

Nicht erfüllt ist die Forderung natürlich bei den juristischen Personen. Hier haben wir ja eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die den Handlungsbedarf bei den juristischen Personen evaluiert. Ich darf darauf hinweisen, dass die Situation in Bezug auf die direkten Steuern bei den juristischen Personen immer noch sehr günstig ist. Ich habe Ihnen das im Vergleich zu Deutschland anhand des Vorstosses Raggenbass nachweisen können, und das gilt auch nach den dortigen Reformen.

Sie dürfen, wenn Sie die Steuersätze anschauen, auch nicht vergessen, dass wir bei uns die Steuern zuerst noch als Unkosten abziehen können. Vielleicht sollten wir das einmal ändern; dann könnten wir die Sätze ohne Mindereinnahmen signifikant senken. Unsere Abschreibungssätze gehören europaweit zu den besten, wenn es nicht die besten sind. Auch das muss man bei der Definition der Steuerbemessungsgrundlage mit berücksichtigen. Wenn Sie noch bedenken, dass wir kapitalersetzende Darlehen sehr günstig behandeln usw., kommen Sie zum Schluss, dass auch das Problem der Doppelbesteuerung nicht die Brisanz hat, die man ihm immer gibt.

Trotzdem wollen wir diese Dinge anschauen. Hier kann sich der Bundesrat aber nicht verpflichten, bevor die Lage der Bundesfinanzen in ein bis eineinhalb Jahren noch einmal definitiv beurteilt wird, bevor wir wissen, wie das Wirtschaftswachstum weitergeht und bevor wir auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe haben.

Deshalb kann man so etwas nicht als Motion überweisen.

Ich erinnere noch einmal daran, was ich gestern aus dem Gedächtnis gesagt habe. Die Wirtschaft wurde in den letzten Jahren stark entlastet: 150 Millionen Franken bei den Beteiligungsabzügen, 400 Millionen Franken bei der Unternehmenssteuerreform, 250 Millionen Franken bei der Mehrwertsteuer und jetzt neu 500 Millionen Franken beim Stempel; das macht total 1,3 Milliarden Franken. Die Behauptung, es sei immer nur schlechter geworden, ist offensichtlich falsch. Wir haben ein paar neue Steuern mit speziellen Zielsetzungen beschlossen, das ist richtig. Aber man darf die Gegenbewegung nicht unterschätzen.

Sie sprechen in Ziffer 2 vom Finanzplan und von der Verzichtplanung. In Ziffer 4 schreiben Sie dann, man dürfe nichts auf die Kantone und die Gemeinden überwälzen, wenn man etwas einsparen wolle. Dazu ist einfach zu [PAGE 1143] sagen: Wenn Sie die Struktur des Bundeshaushaltes anschauen, stellen Sie fest, dass es ein Transferhaushalt ist, der zu rund zwei Dritteln aus Transferzahlungen besteht. Von den ganzen Bundesausgaben erhalten die Kantone etwa 30 Prozent. Wenn Sie das wegnehmen, wenn Sie weiter die sehr bedeutenden Ausgaben für AHV und solche Dinge wegnehmen, wenn Sie uns umgekehrt sogar für die AHV noch mehr Lasten aus dem Demographieprozent überwälzen wollen - was sachlich und finanzpolitisch falsch ist -, widerspricht das auch Ihrer Philosophie, wonach man die direkten und nicht die indirekten Steuern stärker nutzen sollte. Denn Letzteres machen Sie mit dieser Regelung.

Wenn Sie das alles berücksichtigen, dann können Sie keine vernünftigen Sparpakete machen, weil die dann eben nur auf den Restbeträgen des Bundeshaushaltes beruhen und Sie sonst zu grosse Einschnitte machen müssten - bei der Landesverteidigung, die bis jetzt am meisten geblutet hat, bei der Landwirtschaft, die auch gewisse Opfer gebracht hat, bei Forschung und Bildung, die eigentlich für die Zukunft, wie alle immer wieder sagen, ausgebaut werden sollte usw. Wenn Sie zu diesen Bereichen noch die Entwicklungshilfe und den öffentlichen und privaten Verkehr hinzuzählen, haben Sie 90 Prozent des Bundeshaushaltes. Wenn Sie davon alles wegnehmen, was an die Kantone und an die Sozialversicherung geht, zumindest ins wichtigste Gefäss, dann ist das Schnüren eines Sparpaketes so nicht mehr durchführbar. Das ist der Grund dafür, dass ich durchaus auch zugebe, dass die Stossrichtung der Motion in einigen Bereichen der Stossrichtung des Bundesrates entspricht. Wenn der Bundesrat "Stossrichtung" sagt, dann handelt er auch. Dies ist nicht nur einfach eine Ausrede, um eine Motion vom Tisch zu bekommen. Er handelt in diese Richtung. Aber der Vorstoss schiesst übers Ziel hinaus und kann jetzt so nicht überwiesen werden.

Auch betreffend den Verzicht auf Vorlagen über neue Steuern und Abgaben gehen wir durchaus in diese Richtung: Ausser dem, was schon in der Pipeline ist, den 0,1 Prozent für die Schwerverkehrsabgabe und den 0,1 Prozent für die Neat, ist nichts vorgesehen. Vielleicht wird es in ein, zwei Jahren wieder einmal eine Tabaksteuererhöhung geben, das ist selbstverständlich, aber grössere Dinge sind nicht vorgesehen.

Nachdem ich das alles gesagt habe, möchte ich Ihnen sehr empfehlen, diese Motion nicht zu überweisen, weil sie zu weit geht und so nicht durchführbar ist. Der Bundesrat ist in seiner Stellungnahme nicht bereit, die Motion entgegenzunehmen. Aber nachdem er nun in einigen Punkten schon in diese Richtung geht und die Stossrichtung akzeptiert, wäre für mich ein Postulat kein Landesunglück - ich kann dies sagen, ohne dass ich mich jetzt beim Bundesrat rückversichere -, weil einige der Gedanken auch dem Finanzleitbild entsprechen. Aber ich muss Sie dringend bitten, den Vorstoss nicht als Motion zu überweisen.