Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-05
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Wir haben, wie ich Ihnen mehrmals darlegen konnte, im Frühling dieses Jahres beschlossen, auch ein Element der Energieeffizienz und des Energiesparens in die Vorlage aufzunehmen. Wir haben eine breite Vernehmlassung mit ausgearbeiteten Entwürfen auch im Bereich von Artikel 9 des Energiegesetzes mit den Kantonen veranstaltet. Diese Vernehmlassung hat natürlich gezeigt, dass die Kantone sich auf die Bundesverfassung stützen und eine Ingerenz des Bundes in ihre Hoheit ablehnen. Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung sagt in der Tat, dass Effizienzmassnahmen im Gebäudebereich zur Hauptsache Sache der Kantone seien. Wir haben am 24. und 25. August 2006 vom Ergebnis dieser Vernehmlassung Kenntnis genommen und haben mit Ausnahme dessen, was jetzt noch da ist, also Artikel 9 Absätze 2 und 3, alles gestrichen, was wir den Kantonen an Energieeffizienz- und -sparmassnahmen im Gebäudebereich zumuten wollten. Es ist also ein Residualbestandteil dessen, was wir den Kantonen in die Vernehmlassung gegeben hatten.
Ich möchte Sie ersuchen, die beiden Absätze einmal eingehender anzuschauen und dann mit mir zwei, drei Überlegungen zu machen. Wir fordern die Kantone auf, Vorschriften über die sparsame und rationelle Energienutzung in Neubauten und bestehenden Gebäuden zu machen. Wir fordern [PAGE 902] sie auf, dass sie die Umsetzung entsprechender Verbrauchsstandards, wir denken hier z. B. an Minergie, unterstützen. Wir laden die Kantone ein, insbesondere auch Vorschriften über den Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung, über die Installation neuer Heizungen und den Ersatz von Elektrospeicherheizungen zu machen. Wir laden sie ein, dass sie Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern sowie über die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen erlassen.
Dazu drei Bemerkungen:
1. Wenn Sie diese beiden Absätze sehen, dann werden Sie unschwer feststellen, dass wir noch im Rahmen der Verfassung legiferieren, denn es heisst ja, zur Hauptsache sei es Sache der Kantone, zur Nebensache könne es Sache des Bundes sein. Die Frage, ob es hier eine Nebensache ist, haben wir am Kriterium der Bestimmtheit aufgehängt. Wir geben den Kantonen keine einzige bundesrechtliche Norm vor. Wir definieren die Bereiche, in denen wir Energie- und Effizienzpotenzial sehen, und sagen: Liebe Kantone, wir hätten gerne, dass ihr hier tätig würdet. Wir sagen zum Beispiel beim Anteil der erneuerbaren Energien an der Wärmeversorgung nicht, es müsse die 80/20-Regel gelten; kein Wort davon. Das wäre vermutlich dann tatsächlich als materielle Norm über der Verfassungsgrenze.
2. Zur Zielvereinbarung mit Grossverbrauchern: Das ist für kleine Kantone wie z. B. Appenzell Innerrhoden überhaupt kein Thema, das ist nicht anwendbar, wir haben keine solchen Grossverbraucher, wie sie uns vorschweben. Das heisst aber nicht, dass diese Bestimmung für grössere Kantone nicht Sinn machen würde. Die Fassung der Kommission unterscheidet sich unseres Erachtens bezüglich der Verfassungsmässigkeit vom Antrag Fetz, wo effektiv eine ganz klare Norm vorgeschlagen wird. Das halten wir nicht mehr für verfassungsmässig. Unsere generelle Einladung an die Kantone, in den bezeichneten Bereichen gesetzgeberisch tätig zu sein, halten wir für verfassungsmässig.
3. Ich verstehe die Kantone natürlich als kantonaler Regierungsrat hundertprozentig, wenn sie hier eifersüchtig über ihre kantonale Hoheit wachen. Ich verstehe auf der einen Seite die kantonalen Regierungen hundertprozentig, wenn sie auch über die Bundesverwaltung so im Horaz'schen Sinn sagen: "Odi profanum vulgus et arceo" - bleibt weg von mir. Das begreifen wir alles. Aber ich meine auf der anderen Seite, dass ein Element des Energiesparens und der Effizienz in diese Vorlage hineingehört.
Ich bitte Sie daher, der Kommission zuzustimmen.