Fetz Anita · Ständerat · 2006-10-05
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen begründen, warum ich einen Antrag zu Absatz 3bis stelle. Es geht hier um die Elektroheizungen. Sie wissen, dass Elektroheizungen heute technisch veraltet und überholt sind und zu den allerallergrössten Energiefressern im Bereich der Geräte gehören, die wir überhaupt kennen. Deshalb ist die Regelung der Elektroheizungen ein Kernstück für mögliche Stromsparmassnahmen.
Ich möchte über diesen Absatz 3bis die Aussage in Artikel 9 integrieren, dass die Installation neuer und der Ersatz alter Elektroheizungen bewilligungspflichtig sind - nur das: Dies muss bewilligungspflichtig sein. Die Einzelheiten soll der Bundesrat regeln.
In der Schweiz gibt es mehr als 170 000 dieser veralteten Heizungen; die verbrauchen 6 bis 8 Prozent des gesamten Stroms, im Winter sogar bis zu 20 Prozent. Heute gibt es wesentlich bessere Heizungstechnologien, und zwar mit Heizungen, die drei- bis fünfmal weniger Strom verbrauchen als die veralteten Elektroheizungen. Das ist ein riesiges Sparpotenzial, ohne dass man dabei irgendwelche Nachteile hat. Ich sage nicht, dass man die alten Heizungen sofort alle ersetzen soll. Mein Vorschlag stammt übrigens auch aus der Kommissionsberatung und ist vom Bundesamt für Energie eingebracht worden. Ich verlange ja nicht, dass man die alten Heizungen alle abschaffen soll, sondern nur, dass man, wenn sie ersetzt werden, im Prinzip begründen muss, warum es immer noch eine Elektroheizung braucht. Ich verlange auch nicht, dass die Installation neuer Elektroheizungen ganz verboten wird. An gewissen Orten gibt es keine anderen Möglichkeiten; das ist aber nur noch in ganz, ganz wenigen Fällen so.
Ich versuche also, Ihnen hier darzulegen, dass die Aufnahme dieser Bewilligungspflicht für Elektroheizungen ganz wichtig ist, weil hier eine ganz, ganz grosse Sparmöglichkeit im Strombereich besteht.
Jetzt haben Sie vom Kommissionspräsidenten gehört, dass ein Teil der Kantone sich dagegen wehrt. Ich habe das selbstverständlich auch angeschaut. Ich bin dezidiert der Meinung, dass mein Antrag gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung - wo bestimmt wird, dass die Kantone für Massnahmen im Gebäudebereich zuständig sind - nicht verfassungswidrig ist, im Gegenteil. Ich will ja nicht in die Kompetenzregelung eingreifen, sondern ich unterstütze, dass die Kantone das machen, was sie kürzlich nämlich bestimmt haben: Sie haben sich letztes Jahr auf eine Strategie für die zweite Hälfte von "Energie Schweiz" geeinigt. Darin finden sich auch strategische Zielsetzungen zum Gebäudebereich, die sie in ihren kantonalen Energiegesetzen umsetzen wollen; einige haben es bereits getan.
Allerdings muss ich auf einen Interessenkonflikt hinweisen, den Herr Maissen nicht erwähnte, als er die Ergebnisse der Vernehmlassung vorstellte. Sie wissen, dass viele Kantone in einem Dilemma sind. Einerseits geht es darum, Sparstrategiemassnahmen zu unterstützen, anderseits sind sehr viele Kantone - mein Kanton Basel-Stadt übrigens auch - gleichzeitig mit kleineren oder sehr grossen Anteilen an Elektrizitätswerken beteiligt; dort sind sie Stromverkäufer und haben natürlich ein Interesse daran, möglichst viel Strom zu verkaufen. Deshalb kam es tatsächlich auch vor, dass Elektrizitätswerke den Einbau von Elektroheizungen subventionierten.
Mein Antrag zielt darauf, die Kantone von diesem Zielkonflikt, von diesem Dilemma, zu befreien und ihnen klar zu sagen: Die Kantone sollen in ihrem Bereich dafür sorgen, dass keine veraltete Technologie wie diejenige der Elektroheizungen Anwendung findet, auch wenn die Kantone Anteile an Elektrizitätswerken besitzen und dort die Interessen des Verkaufs von Elektrizität vertreten; dies schlicht und einfach, weil Elektroheizungen die allergrössten Stromfresser sind, die wir im Gerätebereich überhaupt haben. Heute gibt es viel bessere Technologien, die sie unterstützen können.
Es ist übrigens ein Antrag, der für das Bundesrecht nicht neu ist; deshalb kann er auch nicht verfassungswidrig sein. Wir haben nämlich die Elektroheizungen bereits im Energienutzungsbeschluss, der von 1990 bis 1998 galt, fest verankert. Acht Jahre lang hatten wir bereits eine Bewilligungspflicht für Elektroheizungen. Leider ist bei der Neugestaltung des Energiebeschlusses von 1999 diese Bewilligungspflicht wider besseres Wissen einfach fallengelassen worden.
Heute bitte ich Sie darum, diese Bewilligungspflicht wiederaufzunehmen, und zwar, weil es ganz wichtig ist. Wir können die Sicherheit der Stromversorgung und die Stromsparstrategie nicht effizient und wirkungsvoll führen, wenn wir nicht gleichzeitig Leitplanken dafür haben, dass die grössten Energiefresser nicht zumindest auf den Bereich reduziert werden, wo man ohne nicht auskommt, und das gilt in ganz, ganz wenigen Fällen.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.