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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-10-05

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-10-05

Wortprotokoll

Über die Bedeutung dieses Ereignisses von 2005 sind wir uns alle einig. Sie wissen, dass der Bundesrat sofort seine Solidarität mit der [PAGE 910] betroffenen Bevölkerung gezeigt hat: Der Bundesrat hat seine Solidarität symbolisch gezeigt, indem der damalige Bundespräsident und ich, als Vorsteher des zuständigen Departementes, dort hingingen; und der Bundesrat hat nachher entschieden, wie wir den betroffenen Gebieten helfen. Ich muss betonen, dass wir mit einem Bundesbeitrag von 251 Millionen Franken den gesetzlichen Spielraum voll ausgeschöpft haben. An die Kantone, die am meisten betroffen waren, werden die maximal möglichen Bundesbeiträge ausgerichtet. Der Bundesanteil beläuft sich auf rund 50 Prozent der Gesamtkosten im öffentlichen Bereich und bewegt sich im Rahmen der bisherigen Praxis.

Die eine Hälfte dieses Betrages wird mit dem ordentlichen Budget des laufenden und des nächsten Jahres kompensiert, und das muss schwergewichtig - das sage ich wieder als Departementsvorsteher - in meinem Departement geschehen. Wir müssen, weil ein Hochwasser eingetreten ist, die Kantone entschädigen. Wir tun es auch, aber ich muss das in meinem Departement kompensieren. Manchmal frage ich mich: Ist das so unglaublich gerecht, dass es in meinem Departement kompensiert wird? Ein ganz kleiner Teil ist übrigens vom EVD bezahlt worden, für die landwirtschaftlichen Schäden. Diesen Teil muss das EVD kompensieren. Die andere Hälfte der erforderlichen Mittel wird über Nachtragskredite bereitgestellt.

Nun hat - Sie haben das mehrfach erwähnt - der Bundesrat aus finanzpolitischen Gründen von einer Sonderbotschaft abgesehen; dies, weil die Kostenfolgen einer Sonderbotschaft vollständig kompensiert werden müssten. Eine Folge davon wäre, dass auch Projekte zur Analyse und Prävention von Unwetterkatastrophen zurückgestellt werden müssten. Wir sind nun aber der Meinung, dass genau diese Arbeit die entscheidende Arbeit ist. Ich habe gerade damals, als ich diese Besuche gemacht habe, auf Projekte gezeigt, die, sofern sie verwirklicht waren, einen Schaden vollständig ausgeschlossen haben, während dort, wo noch nichts gemacht wurde, der Schaden eben eingetreten ist. Ich habe damals auch immer wieder die Rechnung gemacht, was ein investierter Franken in den Hochwasserschutz bezüglich der Vermeidung von Schäden bedeutet. Wir wollen also, damit wir besser auf künftige Unwetter vorbereitet sind, aus den vergangenen Ereignissen die richtigen Lehren ziehen und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse die bestehenden Lücken schliessen. Eine umfassende Ereignisanalyse des Hochwassers 2005 wird nächstes Jahr fertiggestellt sein. Ein Bericht zur Verbesserung der Warnung und Alarmierung wird Ende dieses Jahres vorliegen, und bis im Jahr 2011 sollen für die gesamte Schweiz Gefahrenkarten für Hochwasser, Lawinen, Rutschungen und Felsstürze vorliegen. Das Ziel ist, die begrenzten Mittel für die Unwetterprävention, aber auch für die Schadensbewältigung und Alarmierung optimal einzusetzen.

Wenn das heute vorhandene Schutzniveau auch in Zukunft gewährleistet werden soll, dann bedarf es weiterer Anstrengungen. Die mit den Analysen des Hochwassers 2005 erkannten Schutzdefizite müssen behoben werden. Dies erfordert die Ergänzung, die Verstärkung oder den Neubau von Schutzmassnahmen. Für den Hochwasserschutz sind die Kantone verantwortlich. Sie schätzen den finanziellen Mehrbedarf für die zusätzlichen Schutzmassnahmen der nächsten vier Jahre auf 400 Millionen Franken. Alte, baufällige Schutzbauten müssen ersetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass bei Vorliegen der Gefahrenkarten weitere Schutzdefizite aufgedeckt werden. Die Grenzen der ordentlichen Finanzplanung sind angesichts der ausserordentlichen Unwetterereignisse ganz klar ersichtlich. Wir stehen - sagen wir es offen: wegen der Klimaveränderung - vor dem Problem, dass es stets mehr ausserordentliche Ereignisse gibt. Wir haben deswegen im Bundesrat entschieden, dass wir jetzt nicht bei jedem dieser Ereignisse eine Sonderbotschaft machen wollen, die zur vollständigen Kompensation durch den Bundeshaushalt führen würde, sondern dass wir das Maximum, das in den entsprechenden Gesetzen vorgesehen ist, ausschöpfen.

Wir müssen andere Lösungen finden. Zur Sicherstellung der Finanzierung der Prävention denken wir deswegen an zweckgebundene Vermögen, und wir prüfen im Moment verschiedene Varianten eines Fonds, aus welchem dann die Prävention, allenfalls auch die Schadensbehebung, finanziert werden kann. Dabei sollen auch die Präventionsmassnahmen definiert werden, welche mit diesem Fonds unterstützt werden.

Aus diesen Gründen ist der Bundesrat beim Bundesbeitrag bis an das gesetzliche Maximum gegangen, hat aber von einer Sonderbotschaft Abstand genommen.