Goll Christine · Nationalrat · 2006-12-07
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-07
Wortprotokoll
Es geht bei diesen identischen Einzelanträgen von Frau Meyer Thérèse und mir um eine redaktionelle Anpassung bzw. um die Konsequenz Ihres Beschlusses zu Artikel 32i Absätze 1 und 4 und zu Artikel 32j Absatz 3. Der Rat hat beschlossen, dort der einstimmigen Kommission zu folgen und sich bei der Frage des Rentenalters der AHV-Gesetzgebung anzupassen. Wir sind jetzt hier bei den Übergangsbestimmungen in Artikel 41a, und hier ist geregelt, dass in Bezug auf den Umwandlungssatz bei den 64-jährigen Frauen der gleiche Satz wie bei den 65-jährigen angewendet wird. Das ist eben diese Konsequenz der Anlehnung an die AHV-Gesetzgebung, an die erste Säule.
Jetzt ist es aber auch so, dass in Artikel 32j in Absatz 3 die Invalidenrenten geregelt werden. Hier ist ein Fehler passiert, der eigentlich so von den Antragstellerinnen in der Kommission nicht beabsichtigt war, dass wir nämlich in der Übergangsbestimmung keine Anpassung eingefügt haben. Ich meine eine Anpassung, die vor allem verhindern soll, dass in Bezug auf die Leistungen bei Invalidität eine Verschlechterung eintritt.
Ich bitte Sie deshalb, dieser redaktionellen Anpassung zuzustimmen.