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Stöckli Hans · Nationalrat · 2006-12-07

Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-07

Wortprotokoll

Einen Vorgeschmack der Debatte haben wir bereits mitbekommen. Das Duell zwischen Herrn Weyeneth und Herrn Bundesrat Merz war sehr aufschlussreich, und ich ersuche Sie, das dann auch mit einzubeziehen, wenn ich jetzt spreche. Hatte doch der Bundesrat, insbesondere unser Finanzminister, einmal eine kreative Lösung für das Personal vorgeschlagen. Dieses befürwortet die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse. Unser Rat hat dieser Rentnerkasse mit 82 zu 73 Stimmen zugestimmt, obwohl damals bereits die SPK einen anderen Antrag gestellt hatte. Die Debatte war lang und hart geführt worden. Jetzt soll alles wieder infrage gestellt werden, weil der Ständerat eine andere Haltung hat.

Ich ersuche Sie, die Idee des Bundesrates weiterzuverfolgen und die geschlossene Rentnerkasse zu unterstützen. Es geht um die Artikel, die soeben von der Präsidentin zitiert wurden. Die geschlossene Rentnerkasse darf als ein finanzpolitisches und personalpolitisches Meisterstück bezeichnet werden. Knapp die Hälfte der rund 100 000 Versicherten der Publica sind rentenbeziehend. Darin eingeschlossen sind 10 000 Rentnerinnen und Rentner, welche anlässlich der Verselbstständigung von Bundesunternehmungen mit einbezogen wurden. Bei der Swisscom übrigens hatte die Übernahme der Rentnerinnen und Rentner durch die Publica bei der erfolgreichen Marktöffnung auch einen Einfluss, weil dementsprechend die Aktien besser bewertet wurden.

Es ist eine Tatsache, Herr Weyeneth, dass die laufenden Renten nicht vollständig finanziert sind. Die Aktivversicherten haben künftig auch den Anspruch, dass sie nicht Solidarität mit den Rentnerinnen und Rentnern üben müssen - deshalb die Idee der geschlossenen Rentnerkasse. Diese erfüllt die Voraussetzungen, damit die Aktivversicherten ihre Anwartschaft nicht geschmälert sehen. Aber auch die Rentnerinnen und Rentner werden keine Einbussen erleiden, weil nämlich der Bundesrat sich bereiterklärt hat, die Garantie zu übernehmen, einen Garantiefonds einzurichten, der eben verhindern soll, dass schliesslich der geschlossenen Rentnerkasse allfällige Defizite entstehen würden.

Wo liegt nun der Unterschied zwischen der Lösung des Ständerates sowie der Mehrheit der Kommission und jener des Bundesrates und der Minderheit der SPK? Der Ständerat und die Kommissionsmehrheit wollen hier und heute 900 Millionen Franken bezahlen, obwohl nicht mit Sicherheit feststeht, dass diese Zahlung auch nötig ist. Wenn eine Durchschnittsrendite von 4,25 Prozent erzielt wird, dann muss dementsprechend, wie wir wissen, kein einziger Franken an diese Rentnerkasse bezahlt werden. Wir wissen auch, nach Schätzungen, dass die Wahrscheinlichkeit über 25 Prozent beträgt, dass von diesen 900 Millionen am Schluss gar kein Rappen gebraucht werden muss. Vorsichtige Schätzungen - Bundesrat Merz hat es soeben gesagt - gehen davon aus, dass von diesen 900 Millionen maximal 600 Millionen Franken bezahlt werden müssen. Sie würden heute nach der Budgetdebatte also ein Geschenk von 300 Millionen Franken machen. Wollen Sie das wirklich?

Ich sage dies insbesondere deshalb, Herr Weyeneth, weil nämlich Ihre Befürchtungen auch noch bestehen, wenn die Rentnerkasse nicht besteht. Die Garantiepflicht des Bundes wird durch die Bezahlung nicht aufgehoben, die Verpflichtung für die Rentnerinnen und Rentner wird weiterhin bestehen, mit dem Unterschied allerdings, dass Sie bereits 900 Millionen Franken bezahlt haben, obschon das gar nicht bezahlt werden muss.

Selbstverständlich geht es auch um die Angst vor dem Präjudiz für die SBB und die Post im Falle einer solchen Lösung. Aber wenn bei SBB und Post die gesetzliche oder moralische Verpflichtung besteht, diese auch zu retten, diese auch zu sanieren, dann müssen sie saniert werden. Wenn keine Verpflichtung besteht, muss der Bund kein Geld in die Hand nehmen. Das entscheiden wir hier. Ob jetzt die Rentnerkasse auch für die SBB ein probates Mittel wäre, lassen wir offen. Immerhin ist es doch so, dass die Rentnerkasse auch für andere ein probates Mittel sein könnte, wenn sie es für den Bund ist. Aber die Entscheidung hier hat keinen Präjudizcharakter für nachfolgende Entscheidungen.

Ich frage Sie nochmals ernsthaft: Wollen Sie wirklich hier und heute mit der Nichtberücksichtigung der Rentnerkasse Geldströme in Millionenhöhe fliessen lassen, von denen wir mit grosser Wahrscheinlichkeit wissen, dass sie um mindestens 300 Millionen Franken zu hoch sind, und die mit einer Wahrscheinlichkeit von 25 Prozent überhaupt nicht bezahlt werden müssen? Ich als Finanzdirektor der Stadt Biel und als jemand, der den Finanzminister des Bundes versteht, würde die Welt nicht mehr verstehen.